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Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
95 II 309 | 15.09.1969 | Kauf oder Tausch von Grundstücken. Anforderungen an die öffentliche Beurkundung, wenn die Kauf- oder Tauschsache von der einen oder andern Partei aus einer Mehrzahl von Grundstücken soll ausgewählt werden können. | Vertrag; Tausch; Costa; Grundstück; Beklagten; Parzelle; Stoffel; Casty; Stück; Grundstücke; Urteil; Vertrages; Tauschgegenstand; |
95 II 514 | 02.10.1969 | Art. 23 und 376 Abs. 1 ZGB. Ist eine pflegebedürftige Person dauernd bei einer Familie untergebracht, so hat sie dort ihren Wohnsitz. Ein allfälliges Entmündigungsverfahren ist somit an diesem Ort einzuleiten. | Wohnsitz; Vormundschaft; Familie; Person; Unterbringung; Vormundschaftsbehörde; Höri; Bundesgericht; Privaten; Familienpflege; |
95 II 298 | 02.10.1969 | Beistandschaft für aussereheliche Kinder. Art. 311 ZGB. 1. Der letztinstanzliche kantonale Entscheid über die Ernennung eines Beistandes für ein aussereheliches Kind kann nicht durch Berufung, sondern - beim Zutreffen der besondern Voraussetzungen dieses Rechtsmittels - durch Nichtigkeitsbeschwerde im Sinne von Art. 68 OG an das Bundesgericht weitergezogen werden (Erw. 1). 2. Die Mutter ist zur Beschwerde legitimiert (Erw. 2). 3. Die Vormundschaftsbehörde des schweizerischen Wohnsitzes der Mutter zur Zeit der Geburt ist zur Ernennung des Beistandes zuständig, selbst wenn die Mutter Ausländerin ist (Erw. 3 und 4). 4. Wie verhält es sich, wenn die Mutter nachher einen neuen Wohnsitz im Ausland begründet und das Kind dorthin mitnimmt? Die Frage betrifft nicht die örtliche Zuständigkeit der Behörden, sondern die Anwendung des materiellen Rechts; sie kann daher nicht im Verfahren der Nichtigkeitsbeschwerde nach Art. 68 OG entschieden werden (Erw. 5). | Enfant; écision; élai; Porrentruy; élaire; étence; égit; égitime; Fontana; Autorité; Suisse; était; France; édéral; çais; |
95 II 541 | 30.09.1969 | Haftung des Gastwirtes; Art. 487 ff. OR. Die Kausalhaftung des Gastwirtes ist ausgeschlossen, wenn er einem Gast ein Schliessfach (Safe) eines Geldschrankes zur Verfügung stellt, um darin Wertgegenstände zu verwahren (Erw. 1). Haftung des Gastwirtes, der ein Schliessfach vermietet (Erw. 2 und 3). Verschulden des Geschädigten (Erw. 4). | Hôte; Hôtel; ôtelier; Hôtelier; été; -fort; Zietz; Carosso; Mirabeau; éception; Carlesi; épôt; Tribunal; écurité; Hôtel; était; |
95 II 470 | 30.09.1969 | Begriff des Musters bzw. Modells, MMG Art. 2, 3, 12 Ziff. 1 (Erw. II/1-3). Schutzfähigkeit eines Brief-/Milchkastens? (Erw. II/4). Wettbewerbsrecht, Verhältnis zum Modellschutz (Erw. III/1). Unlauterer Wettbewerb - durch Übernahme einer Konstruktion oder Ausstattung? UWG Art. 1 Abs. 2 lit. d (Erw. III/2); - durch Vertrauensmissbrauch? (Erw. III/3). Verletzung der bundesrechtlichen Vorschriften über den Beweis? Art. 8 ZGB (Erw. III/2 c, 3 c). | Modell; Modells; Schutz; Wettbewerb; Briefkasten; Schutzfähig; Schutzfähigkeit; Modellschutz; Beklagten; Wettbewerbs; Handelsgericht; |
95 II 235 | 30.09.1969 | Verrechnung einer gepfändeten Forderung. Der Schuldner einer gepfändeten Forderung kann diese mit einer Forderung gegen den Betriebenen verrechnen, selbst wenn die gepfändete Forderung versteigert, dem Betreibenden an Zahlungsstatt zugewiesen oder dieser zu ihrer Eintreibung ermächtigt worden ist (Erw. 1-3). Art. 213 SchKG ist auf die Pfändung einer Forderung sinngemäss anwendbar (Erw. 4). Verzicht des Schuldners der gepfändeten Forderung auf Verrechnung? (Erw. 5). | Forderung; Verrechnung; Schuld; Pfändung; Forderung; Schuldner; Baratti; SchKG; Betreibung; Betreibungsamt; Konkurs; Zahlung; Zeitpunkt; |
95 II 209 | 30.09.1969 | Ungültigerklärung einer Ehe wegen Irrtums über Eigenschaften des andern Ehegatten (Art. 124 Ziff. 2 ZGB). Nebenfolgen der Ungültigerklärung (Art. 134 Abs. 2, 151 und 152 ZGB). 1. Verhältnis zwischen Art. 124 Ziff. 2 und 125 Ziff. 1 ZGB (Erw. 3, 5 Abs. 3). 2. Ob der klagende Ehegatte durch den geltend gemachten Irrtum zur Eheschliessung bestimmt wurde, ist Tatfrage (Art. 63 Abs. 2 OG; Erw. 4). 3. Ob ein subjektiv erheblicher Irrtum auch objektiv erheblich und dem klagenden Ehegatten die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft nicht zuzumuten sei, ist eine Rechtsfrage, die das Bundesgericht frei prüft. Irrtum über die Ehrenhaftigkeit des andern Ehegatten. Einem gutbeleumdeten Ehegatten kann die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft mit einem Partner, den er in Unkenntnis der Verurteilung desselben wegen eines entehrenden Verbrechens geheiratet hat, nicht zugemutet werden. Begriff des entehrenden Verbrechens. Fall der Verurteilung wegen wiederholter unzüchtiger Handlungen vor dem eigenen Kinde (Erw. 5). 4. Nebenfolgen der Ungültigerklärung: Verweigerung eines Unterhaltsbeitrags nach Art. 151 oder 152 ZGB wegen schuldhaften Verschweigens der Vorstrafe (Erw. 6). | Ehegatte; Irrtum; Beklagten; Ehegatten; Ehrenhaftigkeit; Gemeinschaft; Eigenschaft; Ungültigerklärung; Eigenschaften; Feststellung; Sinne; |
95 II 231 | 25.09.1969 | Art. 58 OR. Haftung des Werkeigentümers. Voraussetzung der Haftung ist ein Konstruktionsfehler oder Unterhaltsmangel eines fertigen und bestimmungsgemäss benützten Werkes. Sie besteht dagegen nicht für die Gefahren infolge einer vorübergehenden Unvollkommenheit des Werks, die daraufzurückzuführen ist, dass dieses sich im Bau oder im Reparaturzustand befindet (Erw. 2). | Verzasca; Lolli; Opera; Corte; Azione; Infortunio; Tribunale; Attrice; Importo; Onere; Haftung; Ultimo; Autocarro; Pretore; Lugano-città; |
95 II 426 | 23.09.1969 | Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken, Art. 218-218 quater OR. Zivilrechtliche Streitigkeit (Erw. 1). Begriff des landwirtschaftlichen Grundstückes im Sinne des Art. 218 OR; der Entscheid der nach Art. 218 bis zuständigen kantonalen Behörde über den Charakter eines Grundstückes ist für den Zivilrichter nicht verbindlich (Erw. 2). Die Zuweisung eines Grundstückes an einen Erben im Rahmen der Erbteilung ist ein Eigentumserwerb im Sinne des Art. 218 OR; die durch die Erbteilung ausgelöste Sperrfrist für die Veräusserung beginnt erst mit der Eintragung des Eigentums im Grundbuch zu laufen (Erw. 3). | Grundstück; Grundstücke; Sperrfrist; Eigentum; Eigentums; Vertrag; Parzelle; Grundbuch; Sinne; Erbteilung; Liegenschaft; Entscheid; |
95 II 363 | 23.09.1969 | Erfindungspatent. Stand der Technik. Massgebend sind objektive Gesichtspunkte, nicht das Wissen einer bestimmten Person. Bestimmung der zeitlichen und räumlichen Kriterien (Erw. 5). | Technik; Erfindung; Urteil; Gesichtspunkte; Person; Erfindungshöhe; Lösung; Leistung; Fortentwicklung; Hinsicht; Stichtage; Inland; |
95 II 568 | 15.09.1969 | Gesellschaftsfirmen. Verwechslungsgefahr. Art. 951 Abs. 2 und 956 Abs. 2 OR. Bedeutung des Umstandes, dass der gemeinsame Bestandteil von zwei Firmen ein Gattungsbegriff ist (Erw. 2). Anwendung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (Erw 3). | été; ément; élément; Tribunal; éfenderesse; édéral; ésignation; Interim; éléments; être; Lausanne; Usage; -intérêts; |