Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 2 und Jahr 1966

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
92 II 323 01.11.1966Grundstückkauf, Formmangel, Rechtsmissbrauch; Art. 216 OR, Art. 2 ZGB. Nichtigkeit des Vertrages wegen Beurkundung eines andern als des wirklich vereinbarten Kaufpreises (Erw. 2). Unbeachtlichkeit des Formmangels wegen rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung desselben? (Erw. 3-6). Formmangel; Vertrag; Beklagten; Parteien; Berufung; äuchlich; Rechtsprechung; Kaufvertrag; Formmangels; Klage; Bundesgericht; Nichtigkeit;
92 II 280 28.06.1966Erfindungspatent, Teilnichtigkeit, Einschränkung. 1. Vom Richter ausgesprochene Teilnichtigkeit bei Klage auf gänzliche Nichtigerklärung des Patents; Art. 27 Abs. 1 PatG (Erw. I/2). 2. Einschränkung des Patents durch Zusammenlegung des Patentanspruchs mit einem Unteranspruch; Art. 27 und 24 Abs. 1 lit. b PatG (Erw. I/3). 3. Anforderungen an die Definition der Erfindung im Patentgesuch; Art. 50/51 PatG (Erw. I/4). 4. Neuheit und Erfindungshöhe einer Erfindung betreffend die Zubereitung eines galvanoplastischen Bades zur Erlangung einer aus dem Niederschlag von Gold und Silber gebildeten Plattierung (Erw. I/5). 5. Nachahmung des geschützten Verfahrens (Erw. II). Invention; édé; ément; été; Sel-Rex; Expert; éfini; -revendication; épôt; Argent; Philico; édéral; élément; était; Schmiedlin;
92 II 222 01.07.1966Bäuerliches Erbrecht. Art. 620 ZGB. 1. Ein Erbe darf die Zuweisung des landwirtschaftlichen Gewerbes auch dann verlangen, wenn er es bloss an andere zu verpachten oder durch einen Dritten verwalten zu lassen beabsichtigt. Voraussetzungen einer solchen Zuweisung (Erw. 4). 2. Innert welcher Schranken kann ein Herrschaftshaus als Bestandteil des Gewerbes gelten und dessen Schicksal teilen? (Erw. 5). Azienda; Attribuzione; Christen; Kommentar; Prella; Corte; TUOR-PICENONI; Alessandro; Tribunale; Prella; Abitazione; Esercizio; ESCHER;
92 II 141 07.07.1966Entmündigung wegen Misswirtschaft (Art. 370 ZGB). Der Begriff dieses Entmündigungsgrundes (Erw. 1). Welche tatsächlichen Abklärungen obliegen den kantonalen Behörden? (Erw. 2, 4 und 5). Die Bedeutung einer erheblichen Verschuldung des Bevormundeten, gegen den 49 Pfändungsverlustscheine im Gesamtbetrage von Fr. 18 573.-- bestehen (Erw. 3). Berufung; Misswirtschaft; Entmündigung; Berufungskläger; ögen; Eheleute; Pension; Ehegatten; Vermögensverwaltung; ührt; Bundesgericht;
92 II 82 07.07.1966Vaterschaftsklage auf Vermögensleistungen. Gerichtsstand in internationaler Beziehung. Weder das Haager Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht noch das Haager Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (AS 1964 S. 1277 ff.) enthalten Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit, welche dem internen Recht der Vertragsstaaten vorgingen. étence; Exécution; Etats; Enfant; écision; écisions; étent; ègle; Fribourg; Tribunal; Autre; Action; Italie; édéral; ègles;
92 II 215 14.07.1966Wahrung der Berufungsfrist (Art. 54 OG) bei Aufgabe der Rechtsschrift an einer ausländischen Poststelle (Art. 32 Abs. 3 OG). Die Frist ist eingehalten, wenn die Rechtsschrift vor deren Ablauf beim Adressaten in der Schweiz eintrifft; ebenso, wenn die Rechtsschrift nachweislich während der Frist von der schweizerischen Post zur Weiterbeförderung in Empfang genommen wurde. Die Beweislast hiefür trifft den Absender. Berufung; Frist; Gallen; Kantonsgericht; Brief; Poststelle; Schweiz; Empfang; Sendung; Urteil; Berufungsfrist; Rechtsschrift; Beweislast;
92 II 313 14.07.1966Streit der Witwe des Erblassers mit einer Schwester desselben um die Zuweisung des landwirtschaftlichen Gewerbes nach bäuerlichem Erbrecht. Art. 462 und 463 sowie Art. 620 ff. ZGB. Die erbrechtliche Stellung, wie sie der Witwe neben Erben des elterlichen Stammes nach Art. 462 Abs. 2 ZGB zukommt, wird durch die Regeln des bäuerlichen Erbrechts (Art. 620 ff. ZGB) nicht eingeschränkt. Diese Regeln sind als Sonderrecht nicht ausdehnend auszulegen (Erw. 3). Nach Art. 462 Abs. 2 ZGB behält die Witwe den ganzen Nachlass (zu 1/4 zu Eigentum und zu 3/4 zu Nutzniessung) in ihrer Hand. Auch an einem landwirtschaftlichen Gewerbe steht ihr der Besitz und die volle Nutzung zu. Ist sie willens und fähig, das Gewerbe selber zu bewirtschaften, so ist ihr mindestens die Nutzniessungam realen Erbschaftsvermögen (ausser dem Vierteil zu Eigentum) zu belassen, und es kommt die Zuweisung des Gewerbes an einen andern Erben nur unter Vorbehalt dieser Nutzniessung, also zu nacktem Eigentum, in Frage (Erw. 3). Gründe, die im vorliegenden Falle die Zuweisung zu Eigentum gemäss Art. 620 ff. ZGB an die Witwe selbst und die Abweisung des von einer Schwester des Erblassers erhobenen Anspruches rechtfertigen (Erw. 4). Erbrecht; Eigentum; Nutzniessung; äuerliche; Buttenberg; überlebende; Ehegatte; Gewerbe; Zuweisung; Beklagten; Witwe; Erblassers;
92 II 137 29.09.1966Scheidungsklage eines psychopathischen Ehegatten gegen den gesunden Ehepartner wegen tiefer Zerrüttung, die überwiegend dem anormalen Geisteszustand des Klägers zuzuschreiben ist. Der Klage aus Art. 142 ZGB steht Art. 141 nicht entgegen. Scheidung; Zerrüttung; Klage; Ehegatte; Berufung; Sinne; Recht; Urteil; Geisteskrankheit; Verschulden; Vorinstanz; Ehegatten; Ursache;
92 II 217 29.09.1966Gerichtsstand für die Eheungültigkeitsklage eines Dritten gegen Ehegatten, von denen der Ehemann ein Ausländer mit Wohnsitz im Ausland und die Ehefrau eine Schweizerin mit Wohnsitz in der Schweiz ist. 1. Die im SchlT des ZGB und im NAG aufgestellten Vorschriften des schweizerischen internationalen Privatrechtes regeln die internationale Zuständigkeit für die von einer Behörde oder einem Dritten angehobene Eheungültigkeitsklage nicht; es ist Sache des Richters, diese Lücke gemäss Art. 1 Abs. 2 ZGB auszufüllen (Erw. 2). 2. Der dritte Beteiligte, der einen Nichtigkeitsgrund anruft, muss auf jeden Fall dann, wenn dieser Grund der schweizerischen öffentlichen Ordnung angehört, in der Lage sein, die Klage gegen die beiden Ehegatten, von denen der eine Schweizer ist, beim Richter des schweizerischen Wohnsitzes des schweizerischen Ehegatten oder, wenn die Ehegatten im Ausland Wohnsitz haben, beim Richter des Heimatortes des schweizerischen Ehegatten anzubringen (Erw. 3). Azione; Svizzera; Kumpera; Estero; Origine; Autorità; Ackermann; Antonin; Pretore; Tribunale; Ehegatten; Lugano-Ceresio; Corte; Wohnsitz;
92 II 184 04.10.1966Dienstvertrag; sofortige Auflösung aus wichtigen Gründen (Art. 352 OR). 1. Es ist zulässig, im Prozess als entscheidenden Grund für die sofortige Auflösung des Dienstverhältnisses Umstände anzurufen, die im Zeitpunkt der Auflösungserklärung zwar vorhanden, dem Erklärenden aber noch nicht bekannt waren (Erw. 4). 2. Die Annahme von Geldgeschenken eines Lieferanten durch einen Geschäftsleiter (Verwalter einer Konsumgenossenschaft) ist ein wichtiger Grund zur fristlosen Entlassung (Erw. 5). Auflösung; Dienst; Auflösungserklärung; ären; Erklärende; Dienstverhältnis; ünden; Zurücktretende; Gründen; Erklärenden;
92 II 202 04.10.1966Begriff des Musters oder Modells, MMG Art. 2, 3 (Erw. 3, 4). Schutzfähigkeit eines Wäschesackes? (Erw. 5). Verhältnis des Modellschutzes zum Wettbewerbsrecht (Erw. 6). Unlauterer Wettbewerb durch Nachmachung einer Ausstattung? (Erw. 7, 8). Wäsche; Modell; Muster; Sacke; Ausstattung; Sackes; Hersteller; Kante; Kanten; ützt; Wäschesack; Wettbewerb; Machung; Recht; Modells;