Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 2 und Jahr 1965

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
91 II 257 21.10.1965Vaterschaftsklage. Beweis der Vaterschaft des Beklagten, dessenletzter Geschlechtsverkehr mit der Kindsmutter 321 Tage vor der Geburt stattfand, auf Grund ärztlicher Befunde, welche diese Tragzeit dartun. Einwand der geringen prozentualen Wahrscheinlichkeit (nach Labhardt) der Zeugung zu jenem Zeitpunkt ist unbehelflich. Vater; Beweis; Vaterschaft; Wahrscheinlichkeit; Urteil; Vorinstanz; Konzeption; Kindsmutter; Tragzeit; Bundesgericht; Berufung;
91 II 429 06.07.1965Schadenersatzanspruch aus strafbarer Handlung, Anwendbarkeit der vom Strafrecht vorgesehenen längeren Verjährungsfrist auf den Zivilanspruch (Art. 60 Abs. 2 OR). Die Vorschrift bezieht sich nur auf die Dauer der Verjährungsfrist. Im übrigen bleiben die zivilrechtlichen Vorschriften anwendbar (Art. 127 ff. OR, ev. Art. 60 Abs. 1 OR); insbesondere gelten für die Unterbrechung der Verjährung Art. 135 ff. OR (Änderung der Rechtsprechung). Action; Pénal; Prescription; Civil; Délai; L'action; Civile; L'art; Pénale; Droit; Arrêt; Point; L'arrêt; Départ; Perrin;
91 II 190 08.07.1965Gerichtliche Löschung einer Grunddienstbarkeit. Art. 736 Abs. 1 ZGB. Der Richter würdigt den Nutzen der Dienstbarkeit für den Eigentümer des berechtigten Grundstücks, indem er den Zweck ihrer Errichtung, ihren Inhalt und ihren Umfang in Betracht zieht. Anwendung dieses Grundsatzes bei einer auf Grabungen und Wasserentnahme gehenden Dienstbarkeit, wenn das belastete Grundstück bloss eine Grundwasserfläche in sich birgt, deren ganzes Wasser von der bestehenden Fassung aufgenommen wird. Servitude; Fonds; Droit; Propriétaire; Grevé; Dominant; D'eau; Toute; Fouille; Servant; Fouilles; Partie; Canalisation; Partielle;
91 II 81 12.07.1965Klage auf Untersagung des Eheabschlusses (Art. 111 ZGB). 1. Diese Klage wird gegenstandslos - wenn die Brautleute während der Hängigkeit des Rechtsstreites die Ehe im Ausland eingehen (Erw. 1), - ebenso, wenn einer der Verlobten während der Hängigkeit des Rechtsstreites stirbt, sei es auch erst nach Einlegung der Berufung an das Bundesgericht (Erw. 4). 2. Kann die Eheuntersagungsklage nach Art. 111 ZGB in eine Ehenichtigkeitsklage nach Art. 120 ff. ZGB umgewandelt werden? (Erw. 3). 3. Welche Rechtsbehelfe hat der Einsprecher, um sich der Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe zu widersetzen? (Erw. 2). Klage; Eheabschluss; Untersagung; Eheabschlusses; Recht; Ausland; Spross; Berufung; Urteil; Untersagungsklage; Bundesgericht; Gültig;
91 II 275 13.07.1965Irrtum (Art. 23 ff. OR). 1. Ob eine Partei sich in einem Irrtum befunden habe, ist Tatfrage (Erw. 1). 2. Grundlagenirrtum (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR). Irrtum über eine Eigenschaft der Kaufsache (Überbaubarkeit des gekauften Grundstücks), die vom Käufer als notwendige Grundlage des Vertrages betrachtet wurde und nach Treu und Glauben im Geschäftsverkehr als solche betrachtet werden durfte. Unter welchen Voraussetzungen verbietet die Wegbedingung der Gewährleistung dem Käufer, das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft als notwendige Grundlage des Vertrages anzusehen? (Erw. 2). 3. Geltendmachung des Irrtums gegen Treu und Glauben? (Art. 25 Abs. 1 OR). (Erw.3). Irrtum; Vertrag; Grundstück; Grundlage; Glauben; Beklagten; Berufung; Käufer; Eigenschaft; Urteil; Vorinstanz; Überbaubarkeit;
91 II 291 13.07.1965Miete einer Baumaschine (Bagger) mit Bedienungsmann. Haftung des Mieters für eine in erster Linie vom Bedienungsmann verursachte Beschädigung der Maschine (Art. 97 Abs. 1, 101 Abs. 1, 261 Abs.1 und 272 Abs. 1 und 2 OR). Bemessung des Schadenersatzes (Art. 99 Abs. 3 und 43 Abs. 1 OR). Bagger; Baggers; Schaden; Baggerführer; Humbel; Klagte; Miete; Schuld; Klagten; Vorinstanz; Beklagten; Verladen; Verhalten; Hafte;
91 II 313 13.07.1965Art. 4 KG. Unzulässige Behinderung des Wettbewerbs? 1. Zeitlicher Geltungsbereich des KG (Erw. 1). 2. Die in Art. 4 KG als Beispiele genannten Massnahmen (Bezugs- und Liefersperren usw.) sind wie sonstige Vorkehren eines Kartells gegen Dritte nur unzulässig, wenn sie auf eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs abzielen und diesen tatsächlich in erheblichem Masse behindern oder zu behindern geeignet sind (Erw. 2, 3). 3. Beim Entscheid darüber, ob die Behinderung erheblich sei, ist massgebend, wie sich die streitige Massnahme auf die wirtschaftliche Tätigkeit des betroffenen Dritten in ihrer Gesamtheit auswirkt. Fall einer Benachteiligung in den Preisen (Kürzung des Grossistenrabatts), welche die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Dritten nicht erheblich beeinträchtigt (Erw. 4). Massnahme; Wettbewerb; Vorkehr; Erheblich; Vorkehren; Unzulässig; Wettbewerbs; Massnahmen; Rabatt; Behindern; Eigenmarken; Wirtschaftliche;
91 II 151 14.07.1965Nichteintreten auf eine Berufung mangels Leistung des Kostenvorschusses binnen der angesetzten Frist (Art. 150 Abs. 4 OG). Fiktion der Zustellung bei unbenutztem Ablauf der Abholungsfrist (Art. 104 Abs. 1 und 2 der VVI zum Postverkehrsgesetz). Obliegenheiten des Destinatärs bei Abwesenheit vom Wohnort. Berufung; Frist; Verfügung; Abholungsfrist; Zustellung; Bundesgericht; Urteil; Gerichtlichen; Abholungseinladung; Vorschuss;
91 II 474 14.07.1965Haftung des Kantons für die Folgen des Überlaufens eines unter seiner Hoheit stehenden öffentlichen Gewässers. Art. 664 und 679 ZGB. Art. 58 OR. 1. Ein Kanton kann nach Art. 679 ZGB oder nach Art. 58 OR für den von einem öffentlichen Gewässer verursachten Schaden verantwortlich sein kraft seiner Hoheit über das Gewässer (Art. 664 ZGB), gleichgültig ob er zudem Eigentümer ist oder ob das Gewässer als herrenloses Gut zu gelten hat. "Natürlicher Bach" als öffentliches Gewässer nach zürcherischem Recht. Die Beweislast für Eigentum Privater am Bachbett trifft den auf Schadenersatz belangten Kanton. (Erw. 2-4). 2. Eine Haftung des Staates aus Art. 679 ZGB kann sich nicht nur bei Ausübung einer aus dem Privatrecht fliessenden Befugnis, sondern auch bei Ausübung der staatlichen Hoheit ergeben, sofern sich die Schadensfolgen ohne unzumutbare Aufwendungen hätten vermeiden lassen. (Erw. 5). 3. Der Werkeigentümer haftet nach Art. 58 OR nicht bloss für eine Schädigung von Personen und beweglichen Sachen, sondern ebenso für eine Schädigung benachbarter Grundstücke. Diese Haftung kann neben eine Haftung aus Art. 679 ZGB treten oder für sich allein bestehen. (Erw. 6 und 7). 4. Ob die Anlage oder Herstellung eines Werkes als fehlerhaft oder dessen Unterhalt als mangelhaft zu gelten habe, ist nach dem Zweck zu entscheiden, zu dem es projektiert und errichtet wurde. - Bei einer Geländemelioration in bestimmter Weise angelegtes und dimensioniertes Bachbett als Werk zur Vermeidung von Überschwemmungen auch bei Hochwasser. Sind Regengüsse von ungewöhnlicher Stärke als höhere Gewalt zu betrachten? Frage im vorliegenden Falle verneint (Erw. 8). Bennengraben; Haftung; Eigent; Bennengrabens; Eigentum; Kanton; Gewässer; Schaden; Gemeinde; Wasser; Recht; Grundstück; Bachbett; Rechte;
91 II 253 23.07.1965Berufung an das Bundesgericht. Unentgeltliche Rechtspflege in einem Scheidungsprozess. Vorsorgliche Massnahmen (Art. 58 und 152 OG). 1. Das Gesuch der Ehefrau um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Scheidungs- oder Ehetrennungsprozess ist abzulehnen, wenn der Ehemann die Kosten vorzuschiessen vermag (Erw. 1). 2. Leistet der Ehemann den verlangten Vorschuss nicht freiwillig, so kann die Ehefrau bei der zuständigen kantonalen Behörde vorsorgliche Massregeln gemäss Art. 145 ZGB beantragen (Erw. 2). Judiciaire; Tribunal; Cantonal; Recourante; L'épouse; Cours; Frais; Partie; Cantonale; Divorce; Titre; Montant; Mesure; Demande; L'expert;
91 II 260 30.09.1965Unterstützungspflicht von Geschwistern. Rückgriff des Gemeinwesens. Art. 328/329 ZGB. Verwirkung des Ersatzanspruchs des Gemeinwesens wegen ungebührlichen, einen Rechtsmissbrauch in sich schliessenden Zuwartens mit der Geltendmachung? Das ist zu verneinen, wenn das Gemeinwesen den unterstützungspflichtigen Verwandten tunlich bald ausfindig gemacht und gemahnt hat, auch wenn es erst nach längeren Verhandlungen zur gerichtlichen Klage kam. Klage; Fürsorgeamt; Gemeinwesen; Ersatz; Beklagten; Rückgriff; Gemeinwesens; Gerichtliche; Pflichtige; Verwandte; Begehren;
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