Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 2 und Jahr 1962

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
88 II 331 20.09.1962Wohnrecht (Art.776-778ZGB). Einsprache des Wohnberechtigten gegen einen auf dem selben Grundstück geplanten Neubau mit geringem Abstand vom Wohnhause. Ein Streit zwischen dem Eigentümer des Grundstücks und einem daran Dienstbarkeitsberechtigten ist nicht nach Nachbarrecht, sondern nach den die betreffende Dienstbarkeit beherrschenden Normen zu beurteilen (Erw. 4). Stillschweigender übereinstimmender Wille beim Abschluss des Vertrages. Tatfrage (Erw. 5). Aus dem Wohnrecht sich ergebende Ansprüche. Entsprechende Anwendung des Art. 745 Abs. 2 und grundsätzlich auch der Art. 730 ff., namentlich des Art. 737 Abs. 3 ZGB, sowie von Normen des Mietrechtes. - Das Wohnrecht erschöpft sich nicht in der Benutzung der ihm unterstehenden Räume. Der Wohnberechtigte kann ausserdem verlangen, dass die den Wohnungsgenuss mitbestimmenden Vorteile nicht in wesentlichem Masse geschmälert werden, welche die Wohnung bei der Einräumung seines Rechtes bot und er nach Treu und Glauben als für seine Lebenszeit gesichert betrachten durfte. (Erw. 6.) Wohnrecht; Wohnung; Beklagten; Neubau; Recht; Kantonsgericht; ürde; Urteil; Wohnrechts; Vertrag; Sonderegger; Wohnberechtigte; Lebens;
88 II 371 23.10.19621. Firmabezeichnung einer Aktiengesellschaft, Art. 950 OR (Erw. 2). 2. Der Gebrauch einer Firmabezeichnung kann, selbst wenn diese den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften über die Bildung von Geschäftsfirmen entspricht, unter besonderen Umständen gleichwohl den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllen. Begeht Rechtsmissbrauch, wer Klage erhebt, nachdem er während langer Zeit die Verwendung der Firma durch den Konkurrenten geduldet hat? (Erw. 3). 3. Art. 6 MSchG. Verwechslungsgefahr (Erw. 4). Leuba; été; Leuba; Louis; Favre-Leuba; ément; Espèce; Favre-Leuba; élément; Autre; Leuba; Intimée; être; ères; édé; éloyal;
88 II 362 23.10.1962Art. 44 Abs. 1OR,Art. 37 Abs. 6 MFG. Der Schadenersatzanspruch des Eigentümers eines Motorfahrzeuges gegen den Eigentümer einer mangelhaft angelegten Strasse kann nicht wegen Verschuldens des Führers herabgesetzt oder abgewiesen werden. Schaden; Halter; ädigt; Führer; Verschulden; Motorfahrzeuges; ädigte; Schadenersatz; Betrieb; Einwohnergemeinde; Liestal; Stutz; Strasse;
88 II 463 17.10.1962Das direkte Klagerecht des Geschädigten gegen den Versicherer gemäss Art. 49 Abs. 1 MFG besteht nur bei der obligatorischen Haftpflichtversicherung. Assurance; éhicule; Action; étenteur; -responsabilité; ésé; Winterthour; Confédération; Arrêt; éparation; éhicules;
88 II 341 16.10.1962Art. 1OR. Auslegung von Bedingungen eines Akkreditivs, besonders im Hinblick auf Art. 9, 10 Abs. 2 und 20 der "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive" der Internationalen Handelskammer. Akkreditiv; Verschiffung; Albrecht; Akkreditivbedingung; Richtlinien; Richtlinien; Akkreditivbedingungen; Bedingung; Bedingungen;
88 II 448 11.10.1962Eisenbahnhaftpflicht. Zusammenstoss zwischen einem Motorroller und einem Strassenbahnzug, der bei einer Endstation die Strasse überquert. Selbstverschulden des verletzten Motorfahrzeuglenkers (Art. 1 EHG), der mit unverminderter Geschwindigkeitgegen die Kreuzungsstelle fährt. Mitverschulden des Tramführers oder der Bahnorgane? Erhöhte Betriebsgefahr der Bahn? Entlastung der Bahnunternehmung, weil das Selbstverschulden des Verunfallten zusammen mit der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs die einzige adäquate Ursache des Unfalls bildet. Unfall; Strasse; Verschulden; Betriebsgefahr; Unfalls; Kreuzung; Tramführer; Klägers; Fahrzeug; ätte; Selbstverschulden; Vorinstanz;
88 II 283 09.10.19621. Internationales Privatrecht. Welchem Recht untersteht die Anleihe? (Erw. 1). 2. Art. 2ZGB. Ist eine während des Krieges erfolgte Kündigung einer Anleihe rechtsmissbräuchlich? (Erw. 2). 3. Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6OR,Hemmung der Verjährung. Wann kann die Forderung "vor einem schweizerischen Gericht nicht geltend gemacht werden"? (Erw. 3). Anleihe; Recht; Gläubiger; Angebot; Schweiz; Kündigung; Kapital; Forderung; Verjährung; Obligationen; Schuld; Stadt; Salzburg; ätte;
88 II 422 02.10.1962Blankettmissbrauch. Der Aussteller eines Blanketts kann dem gutgläubigen Dritten gegenüber nicht geltend machen, die über die Blanko-Unterschrift gesetzte Schuldanerkennung sei gefälscht.
Blankett; Schuld; Recht; Forderung; Haldi; Grundpfandverschreibung; Pfand; äubig; äubige; Sieber; Glaube; Aussteller; Glauben;
88 II 293 25.09.1962Art. 951 Abs.2'956 Abs.2OR. Voraussetzungen der Klage auf Unterlassung der weiteren Führung einer Firma; Anforderungen an die Unterscheidungskraft der Firma einer Aktiengesellschaft. Firma; Merkur; Frauenfeld; Immobilien; Liegenschaft; Merkur; Liegenschaften; Beklagten; Firmen; Aktiengesellschaft; Frauenfeld;
88 II 417 23.10.1962Werkhaftung. 1. Tat- und Rechtsfrage beim Anlage- und Unterhaltsmangel (Art. 58 OR). 2. Anlagemangel die Ausstattung der Schalterhalle einer Bank mit einem Bodenbelag aus harten und polierten, schlüpfrigen Steinplatten. Crédit; âtiment; Tribunal; édé; Landis; écurité; Autorité; ésente; édéral; être; Suisse; étaire; Autre; âtiments; Entretien;
88 II 386 18.09.1962Unentgeltliche Rechtspflege, Art. 152 OG, kann von juristischen Personen nicht beansprucht werden.
Person; Personen; Armenrecht; Recht; önne; önnen; ürliche; Armenrechts; Rechtspflege; Kommentar; Prozesses; ürftigen; Stiftung;