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Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
88 II 331 | 20.09.1962 | Wohnrecht (Art.776-778ZGB). Einsprache des Wohnberechtigten gegen einen auf dem selben Grundstück geplanten Neubau mit geringem Abstand vom Wohnhause. Ein Streit zwischen dem Eigentümer des Grundstücks und einem daran Dienstbarkeitsberechtigten ist nicht nach Nachbarrecht, sondern nach den die betreffende Dienstbarkeit beherrschenden Normen zu beurteilen (Erw. 4). Stillschweigender übereinstimmender Wille beim Abschluss des Vertrages. Tatfrage (Erw. 5). Aus dem Wohnrecht sich ergebende Ansprüche. Entsprechende Anwendung des Art. 745 Abs. 2 und grundsätzlich auch der Art. 730 ff., namentlich des Art. 737 Abs. 3 ZGB, sowie von Normen des Mietrechtes. - Das Wohnrecht erschöpft sich nicht in der Benutzung der ihm unterstehenden Räume. Der Wohnberechtigte kann ausserdem verlangen, dass die den Wohnungsgenuss mitbestimmenden Vorteile nicht in wesentlichem Masse geschmälert werden, welche die Wohnung bei der Einräumung seines Rechtes bot und er nach Treu und Glauben als für seine Lebenszeit gesichert betrachten durfte. (Erw. 6.) | Wohnrecht; Wohnung; Beklagten; Neubau; Recht; Kantonsgericht; ürde; Urteil; Wohnrechts; Vertrag; Sonderegger; Wohnberechtigte; Lebens; |
88 II 371 | 23.10.1962 | 1. Firmabezeichnung einer Aktiengesellschaft, Art. 950 OR (Erw. 2). 2. Der Gebrauch einer Firmabezeichnung kann, selbst wenn diese den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften über die Bildung von Geschäftsfirmen entspricht, unter besonderen Umständen gleichwohl den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllen. Begeht Rechtsmissbrauch, wer Klage erhebt, nachdem er während langer Zeit die Verwendung der Firma durch den Konkurrenten geduldet hat? (Erw. 3). 3. Art. 6 MSchG. Verwechslungsgefahr (Erw. 4). | Leuba; été; Leuba; Louis; Favre-Leuba; ément; Espèce; Favre-Leuba; élément; Autre; Leuba; Intimée; être; ères; édé; éloyal; |
88 II 362 | 23.10.1962 | Art. 44 Abs. 1OR,Art. 37 Abs. 6 MFG. Der Schadenersatzanspruch des Eigentümers eines Motorfahrzeuges gegen den Eigentümer einer mangelhaft angelegten Strasse kann nicht wegen Verschuldens des Führers herabgesetzt oder abgewiesen werden. | Schaden; Halter; ädigt; Führer; Verschulden; Motorfahrzeuges; ädigte; Schadenersatz; Betrieb; Einwohnergemeinde; Liestal; Stutz; Strasse; |
88 II 463 | 17.10.1962 | Das direkte Klagerecht des Geschädigten gegen den Versicherer gemäss Art. 49 Abs. 1 MFG besteht nur bei der obligatorischen Haftpflichtversicherung. | Assurance; éhicule; Action; étenteur; -responsabilité; ésé; Winterthour; Confédération; Arrêt; éparation; éhicules; |
88 II 341 | 16.10.1962 | Art. 1OR. Auslegung von Bedingungen eines Akkreditivs, besonders im Hinblick auf Art. 9, 10 Abs. 2 und 20 der "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive" der Internationalen Handelskammer. | Akkreditiv; Verschiffung; Albrecht; Akkreditivbedingung; Richtlinien; Richtlinien; Akkreditivbedingungen; Bedingung; Bedingungen; |
88 II 448 | 11.10.1962 | Eisenbahnhaftpflicht. Zusammenstoss zwischen einem Motorroller und einem Strassenbahnzug, der bei einer Endstation die Strasse überquert. Selbstverschulden des verletzten Motorfahrzeuglenkers (Art. 1 EHG), der mit unverminderter Geschwindigkeitgegen die Kreuzungsstelle fährt. Mitverschulden des Tramführers oder der Bahnorgane? Erhöhte Betriebsgefahr der Bahn? Entlastung der Bahnunternehmung, weil das Selbstverschulden des Verunfallten zusammen mit der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs die einzige adäquate Ursache des Unfalls bildet. | Unfall; Strasse; Verschulden; Betriebsgefahr; Unfalls; Kreuzung; Tramführer; Klägers; Fahrzeug; ätte; Selbstverschulden; Vorinstanz; |
88 II 283 | 09.10.1962 | 1. Internationales Privatrecht. Welchem Recht untersteht die Anleihe? (Erw. 1). 2. Art. 2ZGB. Ist eine während des Krieges erfolgte Kündigung einer Anleihe rechtsmissbräuchlich? (Erw. 2). 3. Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6OR,Hemmung der Verjährung. Wann kann die Forderung "vor einem schweizerischen Gericht nicht geltend gemacht werden"? (Erw. 3). | Anleihe; Recht; Gläubiger; Angebot; Schweiz; Kündigung; Kapital; Forderung; Verjährung; Obligationen; Schuld; Stadt; Salzburg; ätte; |
88 II 422 | 02.10.1962 | Blankettmissbrauch. Der Aussteller eines Blanketts kann dem gutgläubigen Dritten gegenüber nicht geltend machen, die über die Blanko-Unterschrift gesetzte Schuldanerkennung sei gefälscht. | Blankett; Schuld; Recht; Forderung; Haldi; Grundpfandverschreibung; Pfand; äubig; äubige; Sieber; Glaube; Aussteller; Glauben; |
88 II 293 | 25.09.1962 | Art. 951 Abs.2'956 Abs.2OR. Voraussetzungen der Klage auf Unterlassung der weiteren Führung einer Firma; Anforderungen an die Unterscheidungskraft der Firma einer Aktiengesellschaft. | Firma; Merkur; Frauenfeld; Immobilien; Liegenschaft; Merkur; Liegenschaften; Beklagten; Firmen; Aktiengesellschaft; Frauenfeld; |
88 II 417 | 23.10.1962 | Werkhaftung. 1. Tat- und Rechtsfrage beim Anlage- und Unterhaltsmangel (Art. 58 OR). 2. Anlagemangel die Ausstattung der Schalterhalle einer Bank mit einem Bodenbelag aus harten und polierten, schlüpfrigen Steinplatten. | Crédit; âtiment; Tribunal; édé; Landis; écurité; Autorité; ésente; édéral; être; Suisse; étaire; Autre; âtiments; Entretien; |
88 II 386 | 18.09.1962 | Unentgeltliche Rechtspflege, Art. 152 OG, kann von juristischen Personen nicht beansprucht werden. | Person; Personen; Armenrecht; Recht; önne; önnen; ürliche; Armenrechts; Rechtspflege; Kommentar; Prozesses; ürftigen; Stiftung; |