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Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
86 II 258 | 16.08.1960 | 1. Art. 216 Abs. 1 OR. Ungültigkeit eines Grundstückkaufes mangels öffentlicher Beurkundung eines wesentlichen, wenn auch nur bedingten Versprechens des Käufers auf eine zusätzliche Leistung (Erw. 2). 2. Art. 2 ZGB. Unter welchen Voraussetzungen handelt rechtsmissbräuchlich, wer sich auf den Formmangel eines Vertrages beruft? (Erw. 3). | Vertrag; Formmangel; Liegenschaft; ätzlich; ültig; Scheiwiller; ätzliche; Vertrages; Urkunde; Beklagten; ätte; Beurkundung; Leistung; |
86 II 335 | 07.10.1960 | Solidarhaftung der Erben (Art. 603 ZGB) für Schulden des Erblassers gegenüber einem Erben? Einschränkung der Praxis, die eine solche Haftung verneint. Rückgriffsrecht des belangten Erben (Art. 640 ZGB). | Erblasser; Forderung; Erben; Erblassers; Klage; Urteil; Erbin; Betrag; Gutheissung; Schaffner; Willensvollstrecker; Beklagten; Teilung; |
86 II 347 | 06.10.1960 | Erbteilungsvertrag, Art. 634 Abs. 2 ZGB. 1. Sukzessive Unterzeichnung eines (angeblichen) Teilungsvertrags: die erst nach Jahren beigesetzten letzten Unterschriften vermögen den Konsens nicht mehr herbeizuführen, nachdem die ersten Unterzeichner längst nicht mehr einverstanden sind (Erw. 3 a). 2. Teilungsvertrag auf Übertragung von Grundeigentum mit unzulässigen "Bedingungen", scil. Eigentumsbeschränkungen ist ungültig (Erw. 3 b). 3. Abrechnung über Ansprüche aus Besitz, Nutzung und Aufwendungen an der Nachlassliegenschaft kann nicht vor der Teilung verlangt werden (Erw. 7). | Teilung; Liegenschaft; Miterben; Alleineigentum; Urteil; ültig; Übertragung; Klage; Anspruch; Teilungsvertrag; Hause; Alleineigentums; |
86 II 270 | 04.10.1960 | Art. 6 bis, 24 MSchG, Markenrechtsverletzung. a) Auch wer im Auslande an einer Marke berechtigt ist, darf sie in der Schweiz nur benützen, wenn der inländische Inhaber oder mindestens einer von mehreren solchen es ihm gestattet. Das gilt selbst dann, wenn er dem gleichen Konzern angehört wie der oder die inländischen Inhaber (Erw. 1, 2). b) Das Markengesetz schützt nur gegen Handlungen, die die (mindestens abstrakte) Gefahr schaffen, dass die nachgemachte, nachgeahmte oder rechtswidrigerweise angebrachte Marke das Publikum über die Herkunft der Ware täusche. Diese Gefahr besteht nicht, wenn die Ware aus einem Konzern stammt und die Marke beim schweizerischen Publikum nicht als Hinweis auf das Unternehmen des Markeninhabers, sondern als Hinweis auf irgendein zum Konzern gehörendes Unternehmen gilt (Erw. 3). | Marke; Marken; Erzeugnis; Erzeugnisse; Philips; MSchG; Konzern; Publikum; Herkunft; Geschäft; Schweiz; Recht; Handel; önne; Unternehmen; |
86 II 311 | 29.09.1960 | Art. 314 Abs. 2 ZGB. Gegenstand des Beweises und Verteilung der Beweislast. Anwendung der Beweisregeln auf den Fall, dass der Dritte, der der Kindsmutter beigewohnt hat, sich nach kantonalem Prozessrecht weigern kann, sich einer Blutgruppenuntersuchung zu unterziehen, und von dieser Befugnis Gebrauch macht. | ésomption; éfendeur; Enfant; édéral; être; égale; ériode; Tribunal; érieux; Charles; écembre; Intimé; été; STREBEL; -même; |
86 II 201 | 27.09.1960 | Art. 28 ZGB, 20 OR; Persönlichkeitsrecht. Es bedeutet einen widerrechtlichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, wenn durch den Entscheid einer Privatperson oder durch die von einer Körperschaft des Privatrechts getroffene Ordnung jemandem die Ausübung einer durch die Verwaltungsbehörde ausdrücklich erlaubten Tätigkeit praktisch verunmöglicht wird. | îtes; Association; Bergerioux; èglement; écision; édéral; églementation; Autorisation; être; Société; Klauber; ères; Tribunal; |
86 II 303 | 13.09.1960 | 1. Gesuche nach Art. 169 ff. ZGB sind beim Richter des Wohnsitzes des gesuchstellenden Ehegatten anzubringen. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach die Ehefrau, wenn sie nach Gesetz berechtigt ist, getrennt zu leben, auch ohne richterliche Bewilligung einen selbständigen Wohnsitz begründen kann. Art. 25 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 170 Abs. 1 und 2 ZGB. (Erw. 1 und 2). 2. Die von einem Ehemann schweizerischer Nationalität in Deutschland, an seinem angeblichen Wohnsitz, angehobene Scheidungsklage ist nach Art. 3 des schweizerisch/deutschen Urteilsvollstreckungsabkommens in Verbindung mit Art. 7 g Abs. 3 NAG nicht zulässig, wenn die Ehefrau nach den Normen des schweizerischen Rechtes einen selbständigen Wohnsitz in der Schweiz hat. Eine solche Klage steht daher der Beurteilung eines auf die Art. 169 ff. ZGB gestützten Gesuches der Ehefrau durch den Richter ihres Wohnsitzes nicht entgegen. (Erw. 3). | ändig; Ehemann; Scheidung; Wohnsitz; Ehefrau; Recht; Schweiz; Zuständigkeit; Ehegatte; Ehegatten; Gericht; Wohnung; Ausland; |
86 II 256 | 13.09.1960 | 1. Art. 43, 63 Abs. 2 OG. Darf das Bundesgericht überprüfen, ob eine Uebung bestehe? 2. Art. 112 Abs. 2 OR, Vertrag zugunsten eines Dritten. Der Wille der Vertragschliessenden, das selbständige Forderungsrecht des Dritten auszuschliessen, geht einer anderen Uebung vor. | Übung; Vertrag; Wille; Forderungsrecht; Bundesgericht; Fälle; Vertragschliessenden; Recht; Willensäusserungen; Fällen; Urteil; Uebung; |
86 II 286 | 12.09.1960 | Berufung. Einreichung der Berufungsantwort bei der kantonalen Instanz, die sie verspätet an das Bundesgericht weiterleitet; Folgen. | éponse; Tribunal; édéral; élai; Berufung; être; Intimé; Urteilskopf; Extrait; Arrêt; Vouilloz; Crittin; Regeste; Einreichung; |
86 II 340 | 07.10.1960 | Anfechtung der Enterbung wegen Unrichtigkeit der Grundangabe (Art. 479 Abs. 2 ZGB). Natur der Klage. Passivlegitimation des Willensvollstreckers? Herabsetzungsklage; Verjährung (Art. 533 ZGB). Verjährung oder Verwirkung? (Frage offen gelassen). Die Fristen des Art. 533 ZGB können nur durch Einleitung der Klage gewahrt werden. Die Vorschriften von Art. 137 Abs. 1 und Art. 139 Abs. 1 OR, die eine Verjährung während des Prozesses zulassen, sind auf die Herabsetzungsklage nicht anwendbar. | Klage; Verjährung; Urteil; ültig; Verfügung; Herabsetzung; Vorschriften; Herabsetzungsklage; Ungültigkeits; Einrede; Recht; Frist; |
86 II 196 | 18.07.1960 | Art. 67 OG. In Streitigkeiten über Erfindungspatente dürfen die Parteien im Berufungsverfahren Privatgutachten über technische Verhältnisse einreichen, doch können sie damit die Schranken, die ihren Vorbringen gesetzt sind, nicht umgehen. | Berufung; Frist; Parteien; Berufungsverfahren; Privatgutachten; Gutachten; Urteil; Bundesgericht; ürfen; önnen; Beweismittel; |