Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 2 und Jahr 1957

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
83 II 312 13.09.19571. Schutz der Fabrik- oder Handelsmarke, internationales Recht. a) Ein fremder Staat kann das von der Schweiz gewährte Recht auf Schutz einer Marke nicht enteignen (Erw. 1). b) Ob die schweizerischen Schutzrechte an einer Marke von einem im Ausland Niedergelassenen auch geltend gemacht werden können, wenn er das Geschäft, für dessen Erzeugnisse die Marke bestimmt war, nicht oder nur teilweise erwirbt oder behält, beurteilt sich nach schweizerischem Recht (Erw. 3 lit. a). c) Art. 6 und 9 MMA bewirken nicht, dass die schweizerischen Schutzrechte an der beim internationalen Büro hinterlegtenMarke untergehen, wenn dem ausländischen Hinterleger die Rechte im Ursprungsland enteignet werden (Erw. 5). d) Art. 9 MMA. Die ungerechtfertigte Übertragung im internationalen Register verleiht dem Eingetragenen keine Rechte an der Marke (Erw. 6). e) e) Art. 5 und 9 MMA verbieten dem Verbandsland nicht, eine im internationalen Register vermerkte ungerechtfertigte Übertragung für sein Gebiet als ungültig zu erklären. Wie ist registermässig vorzugehen, wenn das geschieht? (Erw. 8). 2. Schutz der Fabrik- oder Handelsmarke, schweizerisches Recht. a) Art. 11 Abs. 1 MSchG. Geht die Marke unter, wenn dem Inhaber Teile seines Geschäftes ohne die Marke enteignet werden? (Erw. 3 lit. b-d). b) Art. 9 Abs. 1 MSchG. Gebrauch der Marke durch einen Lizenznehmer steht dem Gebrauch durch den Inhaber der Marke gleich. Wann ist die Unterlassung des Gebrauchs hinreichend gerechtfertigt? (Erw. 4). .. c) Art. 16 MSchG, Art. 2 ZGB. Die ungerechtfertigte Übertragung im Register und der Gebrauch der Marke durch den Eingetragenen verleihen diesem keine Rechte an der Marke. Handelt der Verletzte, der vom Eingetragenen Erzeugnisse bezogen hat, rechtsmissbräuchlich, wenn er sich dem weiteren Gebrauch der Marke durch ihn widersetzt? (Erw. 6). 3. Schutz der Firma, internationales Recht. Art. 13 Abs. 2 des Handelsvertrages zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakei vom 24. November 1953 und Art. 8 PVÜ berechtigen den in der Tschechoslowakei Niedergelassenen nicht, seine Firma in der Schweiz auch dann zu gebrauchen, wenn sie vorgehende Rechte anderer verletzt (Erw. 7). Marke; Recht; Marken; National; Schweiz; International; Nationale; Handel; Internationale; Internationalen; Rechte; Ursprungsland;
83 II 427 10.10.19571. Auslegung eines Testaments. a) Grundsätze hiefür. b) Nachverfügung und Ersatzverfügung (Vermächtnis, Erbeinsetzung, Art. 487, 488 ZGB). 2. 2. Verzugszinsanspruch des Vermächtnisnehmers (bzw. seiner Erben) gegen den Testamentserben; er kann geltend gemacht werden a) gegen den vermächtnisbeschwerten Erben, auch wenn die Erbschaft vom Willensvollstrecker verwaltet wird, sowohl mit Feststellungs- als mit Leistungsklage, b) vom Zeitpunkt der Fälligkeit des Vermächtnisses an (Art. 562 Abs. 2 ZGB), jedenfalls von der Mahnung an (Art. 102 OR); c) auch bloss von einem Teil der Erben des Vermächtnisnehmers. d) Die Sperre seitens der Schweiz. Verrechnungsstelle gegenüber diesen steht der Inverzugsetzung nicht entgegen. Leiber; Testament; Erblasser; Wille; Erben; Theodora; Willen; Liegenschaften; Über; Vermächtnis; Überleben; Verzug; Nachlass; Testator;
83 II 263 10.10.1957Alimente für eheliche Kinder. Klagelegitimation der Mutter. Materielle Rechtskraft. Voraussetzungen und Funktion. Identität des Streitgegenstandes? Erhebt der rechtskräftig zu einer Zahlung verurteilte Schuldner unter Berufung auf Tatsachen, die seit Erlass des Urteils eingetreten sind, gegen seine Zahlungspflicht Einreden, so kann der Gläubiger nicht gehindert werden, neuerdings auf Zahlung zu klagen, selbst wenn er auf Grund des frühern Urteils definitive Rechtsöffnung erhalten könnte. Recht; Rechtsöffnung; Zahlung; Urteil; Recht; Klage; Kinder; Einrede; Ehefrau; Beiträge; Unterhalt; Eheschutzrichter; Vereinbarung;
83 II 414 09.10.1957Haftung der Versicherungsunternehmungen, welche die durch ausländische Motorfahrzeuge verursachten Schäden zu decken haben. BRB vom 28. Juni 1948, Art. 5 Abs. 2. Begriff der subsidiären Haftung im Sinne dieser Vorschrift. Assurance; L'art; Dommage; Responsabilité; Réparation; Zurich; Contre; Véhicule; Détenteur; Civile; D'assurance; étranger; Dommages;
83 II 522 08.10.1957Art. 2 Abs. 2 OR. Diese Bestimmung ist nicht anwendbar, wenn die Vertragsparteien einen Nebenpunkt weder geregelt noch seine Regelung einer späteren Vereinbarung vorbehalten haben. Rechtsnatur der Handelsbräuche.
Aient; Parties; Paiement; Qu'il; Condition; L'art; Jours; Demander; Conditions; Demanderesse; Point; Juillet; Usage; Générales; Elles;
83 II 384 03.10.1957Nachbarrecht; übermässige Einwirkung durch Lärm (Art. 684 ZGB) beim Betrieb einer Weberei. Tat- und Rechtsfrage. Pflicht zur Duldung des mit einem bestimmten Gewerbe normalerweise verbundenen Lärms? Nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigte Einwirkung. Bedeutung einer Bauordnung, die das Fabrikgelände der Industriezone zuweist. Zunahme des Lärms infolge Erweiterung und Modernisierung des Betriebs; Voraussehbarkeit dieser Entwicklung? Vergleich mit anderm Lärm. Hat das kantonale Gericht die Notwendigkeit und Durchführbarkeit der von ihm angeordneten Schutzmassnahmen, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Fabrikhygiene, mangelhaft geprüft? Pflicht zur Einholung einer Expertise? Lärm; Fabrik; Beklagten; Vorinstanz; Grundstück; Fenster; Betrieb; Nachbar; Einwirkung; Klägers; Ortsgebrauch; Grundstücke; Urteil;
83 II 284 24.09.1957Aktienrecht, Art. 628, 636 OR. Verschleierte Sacheinlagegründung? (Erw. 2). Sachübernahmegründung, Begriff und Voraussetzungen (Erw. 3). Folgen der Nichtbeachtung der Vorschriften über die Sachübernahmegründung (Erw. 4). Gründung; Sachübernahme; Darlehen; Wohnbau; Gesellschaft; Gründer; Aktien; Handelsregister; Übernahme; Darlehens; Erfolgte; Recht;
83 II 419 23.09.1957Berufung und kantonale Nichtigkeitsbeschwerde (Art. 57 Abs. 1 OG). Das Bundesgericht kann über die Zulässigkeit einer gestützt auf Art. 50 OG erklärten Berufung gegen einen auch mit kantonaler Nichtigkeitsbeschwerde angefochtenen Entscheid nicht vorweg entscheiden, selbst wenn das kantonale Prozessrecht die Nichtigkeitsbeschwerde nur insoweit zulässt, als der angefochtene Entscheid nicht der Berufung an das Bundesgericht unterliegt. Berufung; Bundesgericht; Entscheid; Kassationsgericht; Nichtigkeitsbeschwerde; Recht; Angefochten; Kantonale; Vogelsang; Angefochtene;
83 II 375 19.09.1957Verantwortlichkeit des Grundeigentümers. Art. 679 ZGB. 1. Art. 679 ZGB schützt nicht nur den Eigentümer eines Nachbargrundstücks, sondern auch jedermann, der dieses Grundstück kraft eines beschränkten dinglichen oder eines persönlichen Rechtes besitzt, namentlich einen Mieter oder Pächter (Erw. 1). 2. Soweit die Voraussetzungen des Art. 679 ZGB zutreffen, haftet der Eigentümer für einen Schaden, der durch die Art der Ausführung von Bauarbeiten durch den von ihm beauftragten Unternehmer entsteht (Erw. 2). 3. Der für bauliche Arbeiten an einem Grundstück benützte öffentliche Boden ist, soweit er zu deren Ausführung dient, als Teil des Baugrundstückes zu betrachten (Erw. 2). 4. Die zur Ausführung solcher Arbeiten technisch notwendigen Werkplatzanlagen können Ursache einer Schädigung der Nachbarn sein, und ihre Aufstellung kann sich als Überschreitung des Eigentumsrechtes erweisen (Erw. 3). 5. Die sich aus baulichen Vorrichtungen auf einem Grundstück für die Nachbarn ergebenden Unzukömmlichkeiten dürfen gewisse Grenzen nicht überschreiten, die der Richter unter Berücksichtigung der gesamten Umstände und Abwägung der beidseitigen Interessen zu bestimmen hat (Erw. 3). être; Perrin; Droit; Vitra; L'art; Travaux; Installa; Dommage; Immeuble; Installation; Contre; était; Canton; Installations; Magasin;
83 II 277 17.09.19571. Art. 18 Abs. 1 OR. Auslegung einer Vereinbarung zwischen Unternehmer und Besteller, wonach die Versicherung zu Lasten des letztern gehe (Erw. 1). 2. Art. 112 OR. Kann ein verunfallter Arbeiter vom Besteller eines Werkes Schadenersatz fordern, wenn dieser sein demUnternehmer abgegebenes Versprechen, die Arbeiter gegen Unfall zu versichern, nicht erfüllt? (Erw. 2). Arbeit; Hänny; Arbeiter; Versicherung; Christoffel; Gunsten; Unfall; Kantonsgericht; Berufung; Versprochen; Klagten; Abschluss; Parteien;
83 II 443 15.10.1957Schadenersatz für Körperverletzung, Art. 46 OR. Ein dem Verletzten ausgerichteter Ruhegehalt ist auf den vom Haftpflichtigen zu ersetzenden Schaden nicht anzurechnen.
Pension; D'assurance; Dommage; L'auteur; Prestations; Droit; Public; Victime; établissement; Prévoyance; D'assurances; Contre; Aucun;
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