Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 1 und Jahr 2023

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
149 I 41 - (9C_592/2021)24.01.2023
Regeste
Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 EMRK ; Art. 8 und Art. 190 BV ; Art. 6 Abs. 2, Art. 9 Abs. 3 und Art. 16 Abs. 1 IVG ; erstmalige berufliche Ausbildung; versicherungsmässige Voraussetzungen im Fall eines in der Schweiz vorläufig aufgenommenen unbegleiteten Minderjährigen. Die erstmalige berufliche Ausbildung fällt nicht unter das in Art. 8 EMRK garantierte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (E. 5.2). Was die Kostenübernahme für eine solche Ausbildung im Sinne von Art. 16 Abs. 1 IVG angeht, verstösst die in Art. 9 Abs. 3 IVG vorgesehene Unterscheidung zwischen Personen unter zwanzig Jahren mit oder ohne Schweizer Bürgerrecht nicht gegen die Prinzipien der Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot gemäss Art. 8 BV (E. 6.2).
Suisse; Assurance; Invalidité; Assurance-invalidité; édéral; été; CourEDH; étranger; érence; Convention; érences; éducation;
150 I 1 - (9C_335/2023)26.10.2023
Regeste
Art. 9 und 127 Abs. 1 BV ; Vertrauensschutz; besondere Bedeutung des Legalitätsprinzips im Steuerrecht. Anders als in anderen Rechtsgebieten steht der Schutz des Vertrauens in eine behördliche Auskunft im Steuerrecht nicht unter der Voraussetzung einer zusätzlichen Interessenabwägung (E. 4.1-4.3). Die besondere Bedeutung des Legalitätsprinzips im Steuerrecht ist auf diejenigen Tatbestände und Tatbestandselemente beschränkt, die sich zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger auswirken. Sind die Voraussetzungen des Vertrauensschutzes erfüllt, geht er im Steuerrecht dem Legalitätsprinzip vor (Praxispräzisierung; E. 4.4).
Vertrauen; Steuerrecht; Vertrauens; Legalitätsprinzip; Vertrauensschutz; Interesse; Legalitätsprinzips; Urteil; Auskunft; Voraussetzung;
150 I 6 - (8C_717/2022)07.06.2023
Regeste
Art. 12 BV ; Subsidiaritätsprinzip; Grundrecht auf Hilfe in Notlagen trotz fehlender Mitwirkung bei den medizinischen Abklärungen zur Ermittlung des Anspruchs auf Leistungen der Invalidenversicherung; Rechtsmissbrauch. Gehalt von Art. 12 BV und Zuständigkeit der Kantone im Bereich der Sozialhilfe (E. 5).
Aiuto; Azione; Recht; Assistenza; Cantone; Sozialhilfe; WIZENT; Bedürftigkeit; Corte; Ticino; Grundrecht; Las/TI; Invalidità; Tribunale;
150 I 31 - (9C_102/2023)02.11.2023
Regeste
Art. 127 Abs. 3 BV ; interkantonale Doppelbesteuerung bei der Erbschaftssteuer; Freiheit der Kantone, die Erbmasse nach ihren eigenen Bewertungsregeln zu bestimmen. Vorbehaltlich der Entwicklung der Rechtsprechung zur interkantonalen Aufteilung im Bereich der Erbschaftssteuer (insbesondere der Verpflichtung zur Berücksichtigung der Korrekturfaktoren gemäss Kreisschreiben Nr. 22 der Schweizerischen Steuerkonferenz [vgl. E. 4.3.1, 4.3.2 und 7.2]), bleibt es den Kantonen überlassen, den Begriff der Erbmasse zu definieren, die der kantonalen Erbschaftssteuer unterliegt, und die Vermögenswerte zu bewerten, aus denen sie sich zusammensetzt. Dabei müssen die zugrunde gelegten Werte dem Verkehrswert im Sinne von Art. 14 StHG nahe kommen und die Bewertung hat kohärent zu sein. Bei der Bewertung beweglicher Güter haben sich die Kantone an der Schätzung des Kantons des letzten Wohnsitzes zu orientieren. Schliesslich sind die Kantone befugt, Abzüge von der Nettonachlassmasse zuzulassen (E. 7.3).
épartition; Impôt; édé; édéral; Administration; Tribunal; écision; être; Berne; également; éférences; écembre; -après:; Arrêt;
150 I 39 - (2C_694/2021)08.09.2023
Regeste
Art. 38 KV/ZH ; § 1 und 16 UniG/ZH; § 11 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 und 4 der Disziplinarverordnung der Universität Zürich; Disziplinarmassnahmen in Form von Geldleistungen bis zu Fr. 4'000.-; Autonomie der Universität Zürich; Anforderungen an die gesetzliche Grundlage. Gegenstand des Verfahrens (E. 3). Rechtsgrundlagen der Autonomie der Universität; Erwägungen der Vorinstanz (E. 4). Geldleistungen bis zu Fr. 4'000.- stellen schwere Disziplinarmassnahmen gegenüber Studierenden bzw. wichtige Bestimmungen i.S.v. Art. 38 Abs. 1 KV/ZH dar, die einer Grundlage in einem formellen Gesetz bedürfen. Eine Delegation an die Universität ist gestützt auf Art. 38 Abs. 2 KV/ZH ausgeschlossen (E. 5). Keine Verletzung der Autonomie der Universität (E. 6). Das Bundesgericht kann nicht an Stelle des kantonalen Gesetzgebers eine Ersatzregelung erlassen (E. 7). Abweisung der Beschwerde der Universität, soweit darauf eingetreten wird; Kosten- und Entschädigungsfolgen (E. 8).
Universität; Recht; Urteil; Disziplinarmassnahme; Geldleistung; Geldleistungen; Recht; KV/ZH; Disziplinarverordnung; Disziplinarmassnahmen;