Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 1 und Jahr 2020

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
147 I 268 - (2C_175/2020)24.11.2020
Regeste
Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG ; Art. 8 EMRK ; prekärer Aufenthalt; Umwandlung des Status der vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung im Lichte des Anspruchs auf Achtung des Privatlebens. Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gestützt auf einen potenziellen konventionsrechtlichen Anspruch auf Regularisierung der Anwesenheit in der Schweiz bejaht (E. 1).
Beschwerde; Aufenthalt; Aufenthalts; Beschwerdeführerin; Schweiz; Aufenthaltsbewilligung; Anspruch; Integration; Urteil; Person; Privat;
147 I 73 - (2C_769/2019)27.07.2020
Regeste
Art. 83 lit. t BGG; Art. 8 Abs. 1 und 2 BV ; Unzulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen Entscheide über das Ergebnis von Prüfungen und anderen Fähigkeitsbewertungen; Gleichheitssatz und Diskriminierungsverbot im Prüfungsrecht. Die Ausnahmebestimmung von Art. 83 lit. t BGG erfasst alle Entscheide, die auf einer Bewertung der intellektuellen oder physischen Fähigkeiten eines Kandidaten beruhen; gegen andere Entscheide, insbesondere solche organisatorischer oder verfahrensrechtlicher Natur, ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zulässig (E. 1.2).
Prüfung; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Wörterbuch; Rechtlich; Bundes; Leistung; Wörterbuchs; Gebrauch; Hilfsmittel; Chemie;
147 I 161 - (1C_586/2019)03.08.2020
Regeste
Art. 22 BV , Art. 11 EMRK , Art. 21 UNO-Pakt II , § 6 Abs. 2 lit. d KV/BL ; Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem Verbot einer Veranstaltung im privaten Raum; allgemeine Polizeiklausel als gesetzliche Grundlage und Verhältnismässigkeit des Verbots; Begriff des Störers. Schutzgehalt der Versammlungsfreiheit (E. 4).
Beschwerde; Veranstaltung; Beschwerdeführerin; Polizei; Gefährdung; Recht; Polizeiliche; Versammlung; Kanton; Gefahr; Mittelbar; Grund;
147 I 153 - (2C_410/2020)10.11.2020
Regeste
Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Anspruch auf eine öffentliche und mündliche Verhandlung bei der gerichtlichen Beurteilung der Rechtmässigkeit der Erhebung einer kantonalen Spitaltaxe. Zur Rechtsnatur einer kantonalrechtlich geregelten Abgabe, die ein öffentlich-rechtliches Spital von seinen Patientinnen und Patienten erhebt (Spitaltaxe als Kausalabgabe in Form einer Benutzungsgebühr; E. 3.3).
Recht; öffentlich; Spital; Urteil; öffentlich-rechtliche; Universitätsspital; Beschwerde; Forderung; Mündliche; Verhandlung;
147 I 149 - (2C_1026/2019)16.07.2020
Regeste
Art. 12 KRK ; Art. 8 EMRK ; persönliches Anhörungsrecht des Kindes; umgekehrter Familiennachzug. Grundsätzlich besteht kein persönliches Anhörungsrecht, namentlich bei gleichläufigen Interessen mit dem betroffenen Elternteil. Hier war aber nicht klar, ob die Interessen gleich- oder gegenläufig waren. Das Kind muss befragt werden (E. 3).
Schweiz; Eltern; Beschwerde; Anhörung; Recht; Kindes; Mutter; Beschwerdeführerin; Libanon; Familiennachzug; Anspruch; Sachverhalt;
147 I 173 - (2C_455/2020)02.12.2020
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV ; Beurteilung eines nach Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckten Ausstandsgrunds in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts. Wird ein Ausstandsgrund erst nach der Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckt, kann dieser erstmals in der Beschwerde vor Bundesgericht geltend gemacht werden ( BGE 139 III 466 E. 3.4). Das gilt auch im kantonalen öffentlichen Recht, falls eine Beurteilung unter dem Gesichtspunkt von Art. 30 Abs. 1 BV möglich ist (E. 3 und 4).
Gemeinde; Beschwerde; Ausstand; Urteil; Kanton; Bundesgericht; Kantons; Recht; Recht; Ausstandsgr; Gericht; Beschwerdeführer; Richter;
147 I 183 - (1C_105/2019)16.09.2020
Regeste
Art. 34 und Art. 35 Abs. 2 und 3 BV ; § 48 Abs. 2 lit. a der Verfassung vom 23. März 2005 des Kantons Basel-Stadt; Vereinbarkeit der kantonalen Volksinitiative "Grundrechte für Primaten" mit übergeordnetem Recht. Gründe für die Ungültigerklärung einer kantonalen Volksinitiative im Kanton Basel-Stadt (E. 5). Grundsätze der Überprüfung der materiellen Rechtmässigkeit einer kantonalen Volksinitiative (E. 6.1 und 6.2). Verhältnis kantonaler Grundrechte zu den Grundrechten der Bundesverfassung und der EMRK (E. 8.1). Vereinbarkeit kantonaler Grundrechte für bestimmte Tiere mit übergeordnetem Recht (E. 8.2-8.4). Für die Beurteilung der materiellen Rechtmässigkeit der Initiative ist unter den gegebenen Umständen vom Wortlaut der Initiative auszugehen und nicht auf den subjektiven Willen der Initiantinnen und Initianten abzustellen (E. 9.1-9.3).
Grundrecht; Initiative; Grundrechte; Primaten; Recht; Bundes; Kanton; Nichtmenschliche; Initianten; Menschlichen; Volksinitiative;
147 I 219 - (2C_204/2020)03.08.2020
Regeste
Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Anspruch auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung im anwaltsrechtlichen Disziplinarverfahren. In Streitigkeiten über zivilrechtliche Ansprüche besteht nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK ein Anspruch auf gerichtliche Beurteilung in einem öffentlichen Verfahren (E. 2.1).
Rechtliche; Verfahren; Beschwerde; Berufs; Gericht; Verhandlung; Streitigkeit; Zivilrechtliche; Disziplinarverfahren; Recht;
147 I 225 - (1C_245/2019)19.11.2020
Regeste
Art. 5 RPG , Art. 8 Abs. 1, Art. 9 und Art. 49 Abs. 1 BV ; abstrakte Kontrolle des Gesetzes des Kantons Basel-Landschaft über die Abgeltung von Planungsmehrwerten. Der allgemeine Gesetzgebungsauftrag in Abs. 1 von Art. 5 RPG behält auch nach der Gesetzesrevision vom 15. Juni 2012 seinen Charakter als bindendes Recht. Das kantonale Recht muss deshalb einen angemessenen Ausgleich auch für jene erheblichen Vorteile regeln, die aus Um- oder Aufzonungen entstehen. Es ist bundesrechtswidrig, wenn ein Kanton lediglich die Anforderungen von Art. 5 Abs. 1 bis -1 sexies RPG umsetzt, indem er einen Mehrwertausgleich nur bei Neueinzonungen vorsieht, und den Gemeinden gleichzeitig verbietet, einen eigenen, weitergehenden Vorteilsausgleich einzuführen. Zumindest im über den Kernbereich von Abs. 1 bis hinausgehenden Bereich des erweiterten Mehrwertausgleichs nach Abs. 1 erscheinen vertragliche Lösungen möglich, doch ist es bundesrechtswidrig, gleichzeitig die Erhebung einer Abgabe durch einseitigen Akt auszuschliessen (E. 4).
Mehrwert; Kanton; Gemeinde; Recht; Planung; Abgabe; Gemeinden; Mehrwertabgabe; Freigrenze; Erheblich; Mehrwertausgleich; Erhebliche;
146 I 1 - (8C_444/2019)06.02.2020 Art. 12 und 115 BV ; Art. 2 ZUG ; Art. 1, 2 lit. b, 8, 9 Abs. 1 und Abs. 3 lit. b, 12 Abs. 2, 21 Abs. 1, 23 und 28 des Genfer Sozialhilfegesetzes vom 22. März 2007. Verweigerung finanzieller Unterstützung durch die Sozialhilfebehörde des Kantons Genf angesichts der bevorstehenden Teilung einer Erbschaft mit einer Immobilie. Prüfung unter dem Blickwinkel des Art. 12 BV und der kantonalen Sozialhilfegesetzgebung (E. 8 und 9). Prestation; LIASI; Prestations; Canton; Social; Sociale; Financière; Droit; Fortune; D'aide; Besoin; D'une; être; Consid; Personne; Cit;
147 I 280 - (1C_377/2019)01.12.2020
Regeste
Unterlassungs- und Feststellungsgesuche betreffend Funk- und Kabelaufklärung ( Art. 38 ff. NDG ); Anspruch auf materielle Beurteilung der Gesuche ( Art. 25 Abs. 1 DSG ; Art. 13 EMRK ). Bei der Funk- und Kabelaufklärung werden Personendaten bearbeitet, unabhängig davon, ob Informationen durch den NDB gespeichert werden (E. 6.1). Die Beschwerdeführenden sind potenziell in gleicher Weise von der Funk- und Kabelaufklärung betroffen wie alle Kommunikationsteilnehmer (E. 6.2.2). Speziell betroffen sind Medienschaffende sowie Anwälte und Anwältinnen (E. 6.2.3).
Daten; Beschwerde; Kabel; Kabelaufklärung; Bundes; Recht; Beschwerdeführenden; Geheim; Überwachung; Gesuch; Urteil; Person;
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