Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 1 und Jahr 2006

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
133 I 89 - (4P.247/2006)07.11.2006Ablehnung eines Schiedsrichters (Art. 18 Abs. 1 KSG, Art. 22 Abs. 1 lit. b und Art. 23 lit. c OG). Hat sich ein Schiedsrichter vor seiner Ernennung in einer Fachpublikation zu Rechtsfragen geäussert, die mit der zu beurteilenden Streitsache zusammenhängen, entsteht der Anschein der Befangenheit, wenn sich der Schiedsrichter durch die Art seiner Äusserung in einer Weise festgelegt hat, die bei objektiver Betrachtungsweise befürchten lässt, er habe seine Meinung abschliessend gebildet und werde die sich im Streitfall konkret stellenden Fragen nicht mehr umfassend und offen beurteilen (E. 3). Schiedsrichter; Beschwerde; Parteien; Designierte; Recht; Schiedsgericht; Beschwerdegegnerin; Meinung; Beschwerdeführerin; Richter; Urteil;
132 I 175 19.06.2006Art. 9 BV; verbuchte ordentliche Abschreibung auf einer Liegenschaft, die zum Geschäftsvermögen der Beschwerdeführer gehört. Definition der Abschreibung, Berechnungsmethoden und Voraussetzungen, unter denen die Abschreibung vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden kann (E. 1 und 2). Vorliegend erscheint die Verweigerung einer Abschreibung, die nach einer zulässigen Methode und zu einem in einem Merkblatt der Eidgenössischen Steuerverwaltung festgesetzten Satz verbucht worden ist, ohne Prüfung der näheren Umstände als willkürlich, umso mehr, als einzig ein Rechnungsjahr Gegenstand der Korrektur gewesen war (E. 3). Amorti; Amortissement; Fiscal; Comme; Canton; Immeuble; Fiscale; Valeur; L'amortissement; Cantonal; Commercial; Cantonale; Administration;
132 I 256 04.09.2006Verweigerung einer Kundgebung am 1. August 2006 in Brunnen; Art. 16 und 22 BV, Art. 11 EMRK. Legitimation einer einfachen Gesellschaft (E. 1.1). Grundsätze der Meinungs- und Versammlungsfreiheit hinsichtlich Durchführung einer Kundgebung auf öffentlichem Grund (E. 3 und 4.1). Behördliche Schutzmassnahmen vor drohender Gegendemonstration und ihre Grenzen (E. 4.3). Vor dem Hintergrund der konkreten Gegebenheiten hält die Verweigerung der Kundgebungsbewilligung vor der Verfassung stand (E. 4.4-4.7). Kundgebung; Beschwerde; Beschwerdeführer; Brunnen; Extrem; Kreis; Kreise; Rechtsextrem; Polizei; Rechtsextreme; Meinung; Meinungs;
132 I 249 11.09.2006Art. 9 BV. Zivilprozess. Einrede der Nichtigkeit der Vorladung; Rechtsmissbrauch. Die Klägerin liess die Vorladung an die Kanzlei des Anwalts des Beklagten zustellen, als dieser dort noch kein Zustellungsdomizil gewählt hatte. Der Beklagte erhob die Einrede der Nichtigkeit nach kantonalem Recht, obwohl er die Vorladung erhalten hatte. Im angefochtenen Entscheid wurde die Einrede gutgeheissen, mit der Folge, dass auf die anhängig gemachte Klage nicht einzutreten war und der Arrest, der mit dieser prosequiert werden sollte, dahinfiel. Dieser Entscheid ist willkürlich, da die Einrede rechtsmissbräuchlich war. Droit; Consid; Domicile; Assignation; Intérêt; Signification; L'assignation; Partie; Aussi; Justice; Règle; être; Règles; Procédure;
132 I 282 18.10.2006Art. 85 lit. a OG; Art. 27 und 94 BV; Art. 66 KV/GE; Gültigkeit der Volksinitiative IN 126 "Energie-Eau: notre affaire!". Falls nach kantonalem Recht das Parlament nur bei offensichtlichen Verletzungen des höherrangigen Rechts eingreift, prüft das Bundesgericht die Beschwerdesache nicht mit einer weiteren Kognition (E. 1.3). Die inhaltliche Aufteilung der Initiative wirft ein redaktionelles Problem auf, welches aber deren Gültigkeit nicht berührt (E. 2). Die Einrichtung eines rechtlichen Monopols für die Elektrizitätsversorgung zugunsten eines öffentlichen Versorgungsbetriebs (Services Industriels de Genève) steht nicht offensichtlich im Widerspruch zum höherrangigen Recht (E. 3). Droit; Fédéral; Monopole; Canton; électricité; Initiative; économique; Consid; Conseil; Politique; Cantonal; L'électricité;
133 I 33 - (6S.59/2006)02.11.2006Art. 249 BStP; freie Beweiswürdigung; anonymisierter Zeuge. Die Annahme, die Aussage des gefährdeten Belastungszeugen sei unverwertbar, wenn neben dem Angeschuldigten auch sein Verteidiger nur unter audio-visueller Abschirmung Ergänzungsfragen stellen kann, schliesst die anonyme Zeugenbefragung als Beweismittel in allgemeiner Weise aus und verletzt den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (E. 2.5).
Regeste b
Art. 6 Ziff. 1 und Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK; anonymisierter Zeuge; Wahrung der Verteidigungsrechte. Die Verwertung der Aussage eines anonymisierten Belastungszeugen verletzt die Verfahrensgarantien von Art. 6 EMRK nicht, wenn sie als Mosaikstein ein anderweitig gewonnenes Beweisergebnis, welches allein für den Schuldspruch zwar nicht ausreicht, aber einen schwerwiegenden Tatverdacht begründet, ins Stadium des rechtsgenügenden Beweises zu überführen vermag (E. 3 und 4).
Zeuge; Beweis; Zeugen; Anonym; Anonymisierte; Aussage; Kassationsgericht; Beschwerde; Beweise; Beweismittel; Recht; Beweiswürdigung;
132 I 291 03.11.2006Zulässigkeit von Abänderungsanträgen anlässlich der Landsgemeinde; Art. 65 KV/GL, Art. 34 BV. Regelung der Verhandlungen der Landsgemeinde durch die Glarner Kantonsverfassung; Zulässigkeit von Abänderungsanträgen der Stimmberechtigten (E. 4.1). Der umstrittene Abänderungsantrag steht in einem sachlichen Zusammenhang mit der Vorlage des Landrates und ist zulässig (E. 4.2). Antrag; Einheit; Einheitsgemeinden; Landsgemeinde; Landrat; Kantons; Gemeinden; Abänderungsanträge; Vorlage; Glarus; Reifler; KV/GL;
133 I 19 - (2P.84/2006)03.11.2006Art. 127 Abs. 3 BV; interkantonale Doppelbesteuerung; Schuldzinsenverlegung bei Liegenschaftenhändlern. Behandlung von Schuldzinsen in der interkantonalen Steuerausscheidung; bisherige Praxis zum Liegenschaftenhandel (E. 3 und 5). Die Schuldzinsen sind bei Liegenschaftenhändlern nach dem quotenmässigen System proportional nach Lage der geschäftlichen und privaten Aktiven zu verlegen (Praxisänderung; E. 6). Kanton; Schuldzinsen; Liegenschaft; Steuer; Liegenschaften; Thurgau; Gallen; Ausscheidung; Aktiven; Einkommen; Liegenschaftenhändler;
133 I 58 - (2A.48/2006)03.11.2006Art. 8 EMRK, Art. 10 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 1 BV, Art. 9 und 10 BetmG, Art. 48 BetmV, Art. 24 und 26 HMG; Abgabe von Natrium-Pentobarbital für den begleiteten Suizid einer psychisch kranken Person. Natrium-Pentobarbital kann einem Sterbewilligen weder nach dem Betäubungsmittelrecht noch nach dem Heilmittelrecht ohne ärztliche Verschreibung abgegeben werden (E. 4). Art. 8 EMRK bzw. Art. 10 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 1 BV verpflichten den Staat nicht dazu, dafür zu sorgen, dass Sterbehilfeorganisationen oder Suizidwillige Natrium-Pentobarbital rezeptfrei beziehen können (E. 5-6.3.6). Suizid; ärztliche; Pentobarbital; Natrium-Pentobarbital; Rezept; Betäubungsmittel; Recht; Verschreibung; Urteil; Abgabe; Medizinisch;
132 I 140 08.06.2006Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 9 und 30 Abs. 1 BV, Art. 86 Abs. 1 und 88 OG; verwaltungsrechtlicher Vertrag; Entscheid einer Vertragspartei über die Tragweite des Vertrags; Fehlen eines kantonalen Rechtsmittels. Legitimation einer Gemeinde als Gebührenschuldnerin zur staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1.3). Die Art. 6 Ziff. 1 EMRK und 30 BV schreiben keine richterliche Rechtsmittelinstanz im Abgaberecht vor (E. 2). Wird die Abgabepflicht durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag geregelt, ist es willkürlich, wenn eine Vertragspartei verbindlich über die Tragweite des Vertrags befinden kann, ohne dass der anderen Vertragspartei dagegen ausser der staatsrechtlichen Beschwerde an das Bundesgericht ein Rechtsmittel zur Verfügung stünde (E. 1.4 und 3). Überweisung der Akten an die kantonalen Behörden zur Schliessung der Lücke (E. 4.1). Azione; Consid; Dell'; Della; Diritto; Comune; Rifiuti; L'ESR; Pubblico; Contro; Dall'; Sentenza; Delle; Decisione; L'Ente; Tribunale;
133 I 49 - (2P.178/2006)13.11.2006Art. 9, 29 und 35 Abs. 2 BV, Art. 13 EMRK; Verfassungsgericht (Cour constitutionnelle) des Kantons Waadt; Hoheitsakte, welche durch dieses im Rahmen einer (abstrakten) Normenkontrolle überprüft werden können; von der Fondation vaudoise pour l'accueil des requérants d'asile (FAREAS) erlassene Hausordnung für ein Asylbewerber-Zentrum. Beim Waadtländer Verfassungsgericht können bloss solche - im Prinzip publizierte - Hoheitsakte angefochten werden, die von einer der in Art. 3 Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über die Verfassungsrechtsprechung (loi cantonale sur la juridiction constitutionnelle) einschränkend und abschliessend aufgezählten Behörde erlassen worden sind; willkürfreie Auslegung der vorgenannten Gesetzesbestimmung (E. 2). Art. 29 BV und Art. 13 EMRK stehen einer solchen Auslegung nicht entgegen (E. 3.1). Art. 35 Abs. 2 BV gewährleistet, dass gestützt auf die streitige Hausordnung vorgenommene Handlungen ("Realakte") der FAREAS zum Gegenstand einer (konkreten) Rechtskontrolle gemacht werden können, wenn sie zu einer ernsthaften Beeinträchtigung eines Grundrechts führen; massgeblich für diese Rechtskontrolle sind die in BGE 128 II 156 dargelegten Grundsätze (E. 3.2). Droit; Canton; Cantonal; Constitution; Constitutionnel; FAREAS; Contrôle; Constitutionnelle; Actes; Entre; Cantonale; D'une; été; Règle;
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