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Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
129 I 313 | 08.08.2003 | Art. 87 Abs. 1 und 2, Art. 88 OG; Art. 9 BV; Art. 13 lit. d und f, Art. 18 Abs. 1 IVoeB; Rückweisungsentscheid in einem Verfahren betreffend öffentliches Beschaffungswesen; Beschwerdelegitimation einer Gemeinde; "Lehrlingsfaktor"; Risiko von Unterangeboten. Es wird offen gelassen, ob es sich bei einem Rückweisungsentscheid, der eine Gemeinde dazu verpflichtet, mit dem Submissionsverfahren wieder von vorne zu beginnen, um einen Zwischenentscheid oder um einen Endentscheid handelt (E. 3 und 12). Legitimation einer Gemeinde zur staatsrechtlichen Beschwerde im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens (E. 4). Autonomie der Walliser Gemeinden beim Submissionsverfahren (E. 5). Die Ausschreibungsunterlagen, die den Anbietern erst zugestellt worden sind, nachdem die Beschwerdefrist für diese Phase des Verfahrens schon abgelaufen war, können zusammen mit dem Vergabeentscheid angefochten werden (E. 6). Nichtanwendbarkeit des "Lehrlingsfaktors", da dieser im Verhältnis zum Preisfaktor zu stark gewichtet wird (E. 8 und 9). Zum Risiko von Unterangeboten im Fall der Wiederaufnahme des Submissionsverfahrens von Anfang an (E. 10). | Commune; Offre; écision; Adjudication; édure; Tribunal; Offres; Appel; être; ération; ères; Architecte; également; ègle; Bureau; |
130 I 96 | 23.12.2003 | Art. 49 Abs. 1 BV; Art. 21 Abs. 1 SBBG; Art. 6 Abs. 1 aSBBG; Art. 10 Abs. 1 GarG; Art. 62d RVOG; Befreiung der Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB AG) von den kantonalen Steuern. Zulässigkeit der Besteuerung der SBB AG für Liegenschaften, die keine notwendige Beziehung zum Betrieb des Unternehmens haben. Unmassgeblichkeit der zu Art. 6 Abs. 1 aSBBG und Art. 10 Abs. 1 GarG entwickelten Rechtsprechung (vgl. BGE 103 Ib 257; BGE 111 Ib 6) bei Anwendung von Art. 21 Abs. 1 SBBG (E. 2 und 3). | Bundes; Steuer; Kanton; Liegenschaft; Besteuerung; Steuerbefreiung; Liegenschaften; Recht; Gewinn; Kantone; Schweizerische; Schweizerischen; |
130 I 26 | 27.11.2003 | Art. 2 FZA; Art. 8 EMRK; Art. 8, 9, 27, 94 Abs. 4, 95 Abs. 2, 191 und 196 Ziff. 5 BV; Art. 55a KVG; Zulassungsbeschränkung für Leistungserbringer zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Zulassungsstopp für Medizinalpersonal); Einführungsverordnung des Kantons Zürich. Legitimation des Verbandes Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte bzw. eines einzelnen Schweizer Arztes zur Rüge der Verletzung des Freizügigkeitsabkommens (E. 1.2). Die vom Bundesrat gestützt auf Art. 55a KVG erlassene und vom Regierungsrat des Kantons Zürich konkretisierte Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verletzt - soweit dies gestützt auf Art. 191 BV geprüft werden kann (E. 2) - weder das Freizügigkeitsabkommen (E. 3) noch die Wirtschaftsfreiheit (E. 4-6), die Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (E. 7), das Prinzip von Treu und Glauben (E. 8) oder das Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens (E. 9). | Zulassung; Kanton; Leistung; Regel; Regelung; Leistungserbringer; Recht; Schweiz; Ärzte; Verordnung; Zulassungsstopp; Bundesrat; Kantone; |
129 I 392 | 21.11.2003 | Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 34 Abs. 1 BV; stadtzürcherische Initiative "SchweizerInnen zuerst!"; Rechtsgleichheit, Diskriminierungsverbot. Die Initiative bezweckt die Bevorzugung der Schweizer und damit die Benachteiligung der Ausländer auch ohne sachliche Gründe, die eine Ungleichbehandlung erlauben würden. Sie verletzt das Gebot der Rechtsgleichheit und das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung (E. 3). | Schweiz; Initiative; Schweizer; Ausländer; Recht; Gemeinde; Bundes; Stadt; Diskriminierung; Ausländern; Bundesverfassung; Kanton; |
129 I 410 | 20.11.2003 | Art. 50 Abs. 1 BV, Submissionsgesetz des Kantons Graubünden; Gemeindeautonomie; Rechtswirkungen des submissionsrechtlichen Zuschlags. Autonomie der bündnerischen Gemeinden im Submissionsverfahren (E. 1.1 und 2). Rechtswirkungen eines Zuschlagsentscheides: Der Zuschlag begründet keine Kontrahierungspflicht des Submittenten, weshalb nicht im Vollstreckungsverfahren ein Vertragsschluss erzwungen werden kann. Allfällige Haftungsansprüche bleiben vorbehalten (E. 3). Auswirkungen dieser Rechtslage auf die Stellung der Mitglieder des Gemeindevorstandes, die unter Strafandrohung verpflichtet wurden, für die Gemeinde einen Kaufvertrag abzuschliessen (E. 1.2 und 4). | Gemeinde; Verwaltung; Verwaltungsgericht; Zuschlag; Urteil; Recht; Vertrag; Kanton; Tujetsch; Graubünden; Entscheid; Vollstreckung; |
130 I 1 | 13.11.2003 | Art. 5 Abs. 1, Art. 8 und Art. 51 Abs. 1 BV; Art. 14a Abs. 1 und Art. 14c Abs. 4 ANAG; Art. 82 AsylG; §§ 36 Abs. 1, 63 Abs. 1, 147 Abs. 2 und 148 Abs. 1 KV/BL; §§ 5-7 der basellandschaftlichen Asylverordnung; Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Ausländer; Gleichbehandlung mit Asylsuchenden; Gewaltentrennung und Gesetzmässigkeit; Rechtsetzungskompetenz und Rechtsgrundlage für den Erlass von Bestimmungen zur Bemessung der Unterstützungsleistungen; Übergangsrecht bei Verfassungsänderung. Müssen der Grundsatz, vorläufig aufgenommene Ausländer sozialhilferechtlich schlechter als Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung zu stellen, und die für sie anwendbaren Leistungsansätze auf Gesetzesstufe statt mit Verordnung festgelegt werden? Beurteilungskriterien (E. 3.4 und 4). Übergangsregelung von § 148 Abs. 1 KV/BL, wonach Bestimmungen, die in einem nach der neuen Verfassung nicht mehr zulässigen Verfahren zustandegekommen sind, weiter in Kraft bleiben. Tragweite, wenn Ausführungsvorschriften des Regierungsrates, die sich auf eine altrechtliche, nach neuer Verfassung ungenügende Delegationsnorm stützen, abgeändert werden (E. 3.5)? Eine hinreichende Rechtsgrundlage für die abweichende Behandlung der gemäss Art. 14a Abs. 1 ANAG vorläufig aufgenommenen Ausländer bei der Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen findet sich bereits im Bundesrecht (E. 3.6). Es ist grundsätzlich weder diskriminierend noch verstösst es gegen das Rechtsgleichheitsgebot, vorläufig aufgenommene Ausländer bei der Bemessung der Sozialhilfe wie Asylsuchende zu behandeln, deren Unterstützung nicht (mehr) in Form von Sachleistungen besteht (E. 5). | Kanton; KV/BL; Verfassung; Sozialhilfe; Kantons; Recht; Basel; Unterstützung; Fürsorge; Asylverordnung; Basel-Landschaft; Ausländer; |
129 I 419 | 27.10.2003 | Art. 189 Abs. 1 lit. d BV, Art. 83 lit. b OG, Art. 315 ZGB; Zuständigkeit für Kindesschutzmassnahmen. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Klage für die Regelung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen zwei Kantonen über eine staatliche Zuständigkeit (E. 1). Im Falle eines negativen Kompetenzkonfliktes ist die Vormundschaftsbehörde am Wohnsitz des Kindes für Kindesschutzmassnahmen zuständig, ohne dass zu prüfen ist, ob nicht die Vormundschaftsbehörde am gewöhnlichen Aufenthaltsort wegen ihrer möglicherweise grösseren Sachnähe dafür besser geeignet wäre (E. 2). | Vormundschaftsbehörde; Kindes; Kanton; Kindesschutzmassnahme; Kindesschutzmassnahmen; Zuständig; Zuständigkeit; Wohnsitz; Kinder; Gallen; |
129 I 402 | 14.10.2003 | Zürcher Richtlinien für den straflosen Schwangerschaftsabbruch; Art. 49 Abs. 1 BV, Art. 119 StGB. Vorrang des Bundesrechts (E. 2). Es ist mit der Bestimmung von Art. 119 Abs. 1 StGB nicht vereinbar, für einen Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche über die ärztliche Begutachtung durch den behandelnden Arzt hinaus mittels kantonaler Richtlinien eine Zweitbeurteilung durch einen Facharzt zu verlangen, welcher eine schwerwiegende körperliche Schädigung oder eine schwere seelische Notlage der betroffenen Frau bestätigt (E. 3). | Schwangerschaft; Schwangerschaftsabbruch; Richtlinien; Urteil; Gesundheitsdirektion; Kanton; Bundesrecht; Zweitbegutachtung; Woche; |
129 I 361 | 29.09.2003 | Art. 9 und 29 Abs. 2 BV; definitive Rechtsöffnung, Nichtigkeit eines Urteils. Ist ein Urteil ergangen, ohne dass der im Urteilskanton wohnhafte Beklagte vom Prozess Kenntnis erhielt und an diesem teilnehmen konnte, so ist es nichtig und kann nicht als Rechtsöffnungstitel dienen (E. 2). | Urteil; Rechtsöffnung; Verfahren; Entscheid; Nichtigkeit; Vater; Verletzung; Gehör; Appellation; Appellationshof; Rechtsöffnungstitel; |
129 I 381 | 25.09.2003 | Art. 85 lit. a OG; Einheit der Materie. Im Fall der offensichtlichen Verletzung des Prinzips der Einheit der Materie (E. 2), kann die Aufteilung einer Volksinitiative - und die Unterstellung jedes ihrer Teile unter die Volksabstimmung - nicht gefordert werden, selbst wenn das kantonale Recht diese vorsieht (E. 4). | Initiative; Conseil; être; Unité; Grand; édé; -maladie; édéral; Assurance; érent; Cst/GE; Assurance-maladie; ément; érente; |
129 I 337 | 25.09.2003 | Art. 34 Abs. 3 RPG, Art. 49 BV, Art. 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Fuss- und Wanderwege, Art. 5 und 7 des Tessiner Gesetzes über die Fuss- und Wanderwege; Festlegung von Fusswegen im kommunalen Nutzungsplan. Die Festlegung von Fusswegen im kommunalen Nutzungsplan ist mit staatsrechtlicher Beschwerde anzufechten (E. 1). Die Bundesgesetzgebung unterscheidet zwar zwischen Fusswegen und Wanderwegen, behandelt jedoch beide gemeinsam und in gleicher Weise. Art. 5 des kantonalen Gesetzes, der den Begriff des Fussweges weit umschreibt und auch die Verbindungswege zwischen Weilern, Majensässen und Alpgebäuden einbezieht, steht mit dem Bundesrecht nicht in Widerspruch (E. 3). Überprüfung des Wegverlaufs unter dem Gesichtswinkel des öffentlichen Interesses und der Verhältnismässigkeit (E. 4). | Tribunale; Consiglio; Comune; Troggiano; LENDI; Corte; Medeglia; Secondo; Kommentar; Cantoni; Interno; Stato; Cantone; Autorità; Ticino; |