Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 1 und Jahr 1992

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
118 Ib 203 08.01.1992Einsprache gegen Nationalstrassen-Ausführungsprojekt; Entschädigungsforderung für Abgas-Immissionen. Enteignungsrechtliche Entschädigungsforderungen für die Unterdrückung nachbarlicher Abwehransprüche gegenüber Schadstoff-Immissionen können im Einspracheverfahren höchstens vorsorglich angemeldet werden. Frage offen gelassen, ob für die Annahme der Übermässigkeit von Schadstoff-Immissionen die gleichen Voraussetzungen gelten wie bei den Lärm-Immissionen. Immissionen; Enteignung; Entschädigung; Einsprache; Urteil; Sinne; Enteignete; Plangenehmigung; Strasse; Umweltschutzgesetz; Kanton;
118 Ib 206 08.01.1992Einsprache gegen Nationalstrassen-Ausführungsprojekt; Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Umweltschutzrecht hat nichts daran geändert, dass nur das Ausführungsprojekt - und nicht auch das vom Bundesrat genehmigte generelle Projekt - Anfechtungsobjekt der Verwaltungsgerichtsbeschwerde bilden kann (E. 8). Indessen hat das Bundesgericht je nach Art der gegen das Ausführungsprojekt erhobenen Einwände allenfalls zu untersuchen, was konkret Inhalt des generellen Projektes sei (E. 9). Interessenabwägung gemäss Art. 5 NSG (E. 10). Vorkehren zur Luftreinhaltung beim Strassenbau (E. 11). Wann muss der Massnahmenplan im Sinne von Art. 31 und 33 LRV vorliegen? (E. 11 f). Lärmschutz; Festlegung der Empfindlichkeitsstufen (E. 12). Umfang der Untersuchungen über die Umweltverträglichkeit (E. 13, 14). Bundes; Projekt; Umwelt; Kanton; Nationalstrasse; Bundesrat; Ausführungsprojekt; Massnahmen; Strasse; Freiburg; Nationalstrassen; Strassen;
118 Ib 266 16.01.1992Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Staatsvertrag zwischen der Schweiz und den USA über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen (RVUS). Im Rahmen des dem RVUS unterstellten Rechtshilfeverkehrs ist die Frage des Verjährungseintritts nicht zu prüfen. Recht; Verjährung; Rechtshilfe; Urteil; Ersuchen; Bundesgericht; Zwangsmassnahmen; Rechtshilfeverkehrs; Zentralstelle; Anordnung; Begehren;
118 Ib 100 17.01.1992Art. 1-5 und 11-13 des Bundesgesetzes vom 26. September 1958 über die Exportrisikogarantie (ERGG; SR 946.11) sowie Art. 3 der Verordnung vom 15. Januar 1969 über die Exportrisikogarantie (ERGV; SR 946.111); Voraussetzungen einer Entschädigung aus der Exportrisikogarantie. 1. Gegen einen Entscheid, mit dem die Auszahlung aus einer gewährten Exportrisikogarantie verweigert wird, ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zulässig (E. 1). 2. Voraussetzungen einer Entschädigung aus der Exportrisikogarantie; eine solche kommt namentlich erst dann in Frage, wenn der Bestand der gewährleisteten Forderung verbindlich feststeht (E. 2 und 3). 3. Wird vom ausländischen Vertragspartner ein sogenannter "performance bond", das heisst eine vom schweizerischen Exporteur in Form einer abstrakten Bankgarantie gestellte Erfüllungsgarantie, eingelöst, kommt eine Entschädigung aus der Exportrisikogarantie grundsätzlich erst dann in Frage, wenn verbindlich feststeht, dass der Abruf ungerechtfertigt war. Der "performance bond" wird ausserdem nicht von der Exportrisikogarantie für das Grundgeschäft gedeckt, sondern muss zusätzlich der Exportrisikogarantie unterstellt worden sein (E. 4, 5 und 8). Exportrisikogarantie; Recht; Entschädigung; Garantie; Erfüllungs; Forderung; Vertrag; Erfüllungsgarantie; Schaden; Zahlung; Exporteur;
118 Ia 229 20.01.1992Art. 88 OG und Art. 381 ZGB. Das Mündel selber bzw. die verbeiratete Person besitzen ein rechtlich geschütztes Interesse an der Ernennung der von ihnen vorgeschlagenen Person zum Vormund bzw. Beirat. Es kommt ihnen daher auch die Legitimation zu, die Nichternennung dieser Person mit staatsrechtlicher Beschwerde anzufechten. Person; Mündel; Interesse; Beirat; Bundesgericht; Justiz; Direktion; Legitimation; Recht; Eltern; Mündels; Entscheid; Kantons; Hanna;
118 Ib 90 21.01.1992Forstpolizei; Rodungsbewilligung; Zuständigkeit. 1. Zuständigkeit für die Bewilligung von Rodungen im Schutzwaldgebiet: Art. 50 Abs. 2 FPolG, Art. 25bis Abs. 1 lit. a und Art. 25ter FPolV (E. 2). 2. Begriff des "gleichen Werkes" i.S. von Art. 25ter FPolV allgemein (E. 2c) und bei touristischen Transportanlagen und Skipisten im besonderen (E. 3). 3. Der Skilift, für den die Rodung im vorliegenden Fall anbegehrt wurde, gehört zum gleichen Werk wie die beiden benachbarten Skilifte und die verschiedenen damit erreichbaren Pisten (E. 4). Rodung; FPolV; Skilift; Geissloch; Piste; Pisten; Rodungen; Skilifte; Bolgen; Zuständigkeit; Waldstrasse; Kanton; Zusammenhang;
118 Ia 1 24.01.1992Art. 4 BV: Gleichbehandlung von im Konkubinat lebenden und verheirateten Paaren (Bestätigung der Rechtsprechung): Soweit keine absolute Gleichbehandlung erreicht werden kann, genügt es, wenn die kantonale gesetzliche Regelung nicht in genereller Weise zu einer wesentlich stärkeren und systematisch ungünstigeren Besteuerung der im Konkubinat lebenden Partner im Verhältnis zu den in einer Ehe lebenden Ehegatten führt (E. 3). Die Besteuerung eines Konkubinatspartners, der mit seinen Kindern zusammenlebt und, obwohl er über diese keine elterliche Gewalt innehat, für deren Unterhalt aufkommt, nach Massgabe der für ledige Personen geltenden Kriterien verletzt den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (E. 4). Entretien; égalité; éduction; être; Imposition; érent; Enfant; élibataire; égislateur; éserve; Genève; érente; édéral; Tribunal;
118 Ia 95 24.01.1992Art. 5 Ziff. 3 EMRK. Trennung von haftanordnendem Richter und Anklagevertreter (Beurteilung der betreffenden Rüge im Stadium des Anklagezulassungsverfahrens). Es verstösst gegen Art. 5 Ziff. 3 EMRK, wenn der gleiche Beamte, der später die strafrechtliche Anklage erhebt, die Untersuchungshaft anordnet (Bestätigung der Rechtsprechung). Art. 5 Ziff. 3 EMRK räumt dem Angeschuldigten indessen keinen Anspruch auf einen mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Anklagevertreter ein. Die Durchsetzung der Garantien von Art. 5 Ziff. 3 EMRK verlangt aber, dass die Konventionsverletzung auch noch nach Rechtskraft der Haftanordnung gerügt werden kann, sofern der Angeschuldigte vorher vom Mangel keine Kenntnis hatte. Anklage; Bezirksanwalt; Urteil; Verletzung; Untersuchungs; Haftanordnung; Verfahren; Bundesgericht; Anklagezulassung; Gericht;
118 Ia 101 28.01.1992Art. 5 Ziff. 5 EMRK, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 59 KV/ZH (rasches und billiges Verfahren zur gerichtlichen Beurteilung von Haftentschädigungsansprüchen). Das Verfahren und die gerichtliche Zuständigkeit für die Beurteilung von Genugtuungsansprüchen wegen Missachtung der Garantien von Art. 5 Ziff. 1-4 EMRK sind in Art. 5 Ziff. 5 EMRK nicht geregelt. Es verletzt weder Art. 6 Ziff. 1 EMRK noch Art. 59 KV/ZH, wenn die Gesetzgebung des Kantons Zürich die Beurteilung solcher Ansprüche nicht dem in der Strafsache erkennenden Richter, sondern den kantonalen Zivilgerichten zuweist. ändig; KV/ZH; Verfahren; Genugtuungs; Gerichte; Haftung; Verletzung; Kanton; Urteil; Zuständigkeit; Kantons; Beurteilung; Haftungsgesetz;
118 Ia 110 30.01.1992Art. 86 Abs. 2 und 87 OG. Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs; Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges nach der bernischen Zivilprozessordnung (E. 3). Appellationshof; Appellationshofs; Nichtigkeitsklage; Plenum; Gehör; Urteil; Gehörs; Verletzung; Beweise; Entscheid; Eingabe;
118 Ia 112 04.02.1992Art. 5 VwVG, Art. 97 OG; öffentliches Recht des Bundes, selbständige Bedeutung kantonalen Rechts gegenüber dem Umweltschutzrecht des Bundes. Umfang der selbständigen Bedeutung des kantonalen Rechts gegenüber dem Umweltschutzrecht des Bundes; die Umweltschutzgesetzgebung des Bundes bezieht sich nicht auf die mit dem Drogenhandel und -konsum einhergehenden Belästigungen der Nachbarn (E. 1). Art. 88 OG; Legitimation des Nachbarn zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen Baubewilligungen. - Legitimation bejaht, soweit ein Nachbar sich auf eine verfassungswidrige Anwendung kantonaler, den Nachbarn vor Übelständen schützenden Nutzungsvorschriften (in casu § 133 des Basler Hochbautengesetzes) im Rahmen ihres gegenüber dem Bundesrecht selbständigen Gehaltes beruft (E. 2a). - Legitimation verneint, soweit ein Nachbar eine Verletzung von Strafbestimmungen des eidgenössischen Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes geltend macht (E. 2a), wenn er nicht direkt anwendbare Staatsvertragsnormen im Bereiche der Bekämpfung des Betäubungsmittelhandels und -konsums anruft (E. 2b), und wenn die Anwendung baupolizeilicher Vorschriften über Anzahl und Lage von Toiletten in Gebäuden umstritten ist (E. 2c). Bundes; Betäubungsmittel; Recht; Umweltschutz; Vorschriften; Schutz; Lärm; Abkommen; Urteil; Verwaltungsgericht; Bundesrecht;