Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 1 und Jahr 1988

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
114 Ib 56 11.01.1988Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Abgabe- bzw. Steuerbetrug, Art. 3 Abs. 3 IRSG. Bestätigung der Rechtsprechung (BGE 111 Ib 242 ff.), wonach die ersuchenden Behörden im Falle eines von ihnen behaupteten Abgabe- bzw. Steuerbetruges zwar nicht einen strikten Beweis zu erbringen, jedoch hinreichende Verdachtsmomente für das Vorliegen dieses Straftatbestandes darzulegen haben, damit ihrem Rechtshilfebegehren entsprochen werden kann. Mit diesem Erfordernis wird von der Regel abgewichen, wonach die schweizerische Behörde sich beim Entscheid über ein Rechtshilfebegehren nicht über das Bestehen der angeführten Tatsachen auszusprechen hat, sondern an die Darstellung des Sachverhaltes im Begehren des ersuchenden Staates gebunden ist, soweit diese nicht offensichtliche Fehler, Lücken oder Widersprüche enthält. Wie schon das frühere Ersuchen der deutschen Behörden in der vorliegenden Sache, so enthält auch ihr neuerliches, ergänztes Ersuchen keine derartigen Verdachtsmomente für das Vorliegen des von ihnen behaupteten Abgabe- bzw. Steuerbetruges. Die Voraussetzungen der Gewährung der Rechtshilfe nach Art. 3 Abs. 3 IRSG sind deshalb nicht erfüllt. Firma; Recht; Rechtshilfe; Geschäft; Rechtshilfegesuch; Deutschen; Direktor; Zeuge; Steuerbetrug; Unterlagen; Behörde; Beschwerdeführer;
114 Ia 14 20.01.1988Art. 4 BV, art. 33 Abs. 2 RPG, art. 6 Ziff. 1 EMRK. Ausübung eines dem Kanton Genf durch die kantonale Gesetzgebung zur Förderung des Wohnungsbaues eingeräumten Vorkaufsrechts; Verfahren. 1. Der durch Art. 4 BV garantierte Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn die Betroffenen nur in abstrakter, allgemeiner Weise Stellung nehmen können zu einer Massnahme, deren konkrete Begründung ihnen nicht bekannt ist (E. 2b). 2. Das Vorkaufsrecht dient im Sinne der Ziele und Grundsätze des Raumplanungsgesetzes der Sicherstellung einer geordneten, den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragenden Überbauung der Bauzonen. Die Vorschriften, die das in diesem Dienste stehende Vorkaufsrecht begründen, sind demgemäss als Ausführungsbestimmungen zum Raumplanungsgesetz zu betrachten; die Rechtsschutzanforderungen gemäss Art. 33 Abs. 2 und 3 sind zu beachten (E. 2c). 3. Die durch die Ausübung eines solchen Vorkaufsrechts betroffenen Grundeigentümer haben Anspruch auf einen gerechten Prozess i.S. von Art. 6 Ziff. 1 EMRK. Ist diese Voraussetzung durch die Möglichkeit der staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung von Art. 22ter BV erfüllt? (E. 2c). Droit; Consid; être; Canton; Préemption; Recours; Autorité; Décision; Conseil; D'Etat; Entend; Entendu; Cantonal; Public; Fédéral;
114 Ib 224 20.01.1988Bewilligungskonkurrenz bei einem Rebbergmeliorationsvorhaben. 1. Die verschiedenen, je nur einen Teilaspekt regelnden Gesetzgebungen, die durch das Vorhaben berührt werden, sind miteinander zu koordinieren (E. 5). 2. Das landwirtschaftliche Subventionsrecht lässt die raumplanungsrechtliche Bewilligungspflicht für die im Rahmen der Melioration vorgesehenen Geländeveränderungen nicht hinfällig werden (E. 6/7). 3. Koordination zwischen raumplanungsrechtlichem und forstpolizeilichem Bewilligungsverfahren (E. 8). Waldbegriff und Rodung für eine Rebbergmelioration. 4. a) Waldbegriff, Art. 1 FPolV. Bei den Normen zum Waldbegriff handelt es sich um zwingendes eidgenössisches Recht. Bedeutung des Forstgesetzes des Kantons Wallis vom 1. Februar 1985; Rolle des Landschaftsschutzes (E. 9a). b) Der Wald findet Schutz als Teil von Landschaft und Natur insgesamt. Bei mehreren kleineren Bestockungen kommt es daher nicht so sehr auf den Eindruck an, den sie einzeln vermitteln; vielmehr ist ihre Bedeutung für Landschaft und Natur gesamthaft zu würdigen (E. 10cb). c) Verweigerung der Bewilligung der für die Melioration vorgesehenen Rodung mangels eines das Walderhaltungsgebot überwiegenden Interesses; Prinzip der möglichst schonenden Inanspruchnahme des Waldes, Art. 26 Abs. 1 FPolV (E. 10d). Rodung; Landschaft; Bewilligung; Raumplanung; Melioration; Bestockung; Natur; Landschafts; Raumplanungsrechtlich; Rebbau; Raumplanungs;
114 Ia 1 22.01.1988Art. 4 Abs. 1 BV (Rechtsgleichheit); § 12 des thurgauischen Gesetzes über die Kinder- und Ausbildungszulagen vom 29. September 1986 (KAZG) und § 8 der Verordnung zum Gesetz über die Kinder- und Ausbildungszulagen vom 16. Dezember 1986 (KAZV). Voraussetzungen, unter denen ein Erlass die Rechtsgleichheit verletzt (E. 3). Freiheit der Kantone bei der Ausgestaltung der Familienzulagenordnung (E. 4 und 5). Eine Bestimmung, die Asylbewerbern als einzigen Arbeitnehmern den Anspruch auf Kinderzulagen für ihre im Ausland wohnenden Kinder versagt, verstösst gegen das Rechtsgleichheitsgebot (E. 8). Kinder; Recht; Asylbewerber; Arbeitnehmer; Ausland; Kinderzulagen; Verwaltung; Recht; Verwaltungsgericht; Ausbildung; Schweiz; Anspruch;
114 Ia 307 22.01.1988Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Art. 100 lit. b Ziff. 3 OG); Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde (Art. 88 OG). 1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist unzulässig gegen eine Verfügung, wonach Aufenthaltsbewilligungen für Ausländer, die bei einem bestimmten Arbeitgeber arbeiten wollen, nur bis zu einer bestimmten Quote erteilt werden (E. 2). 2. Der Arbeitgeber ist in der Sache selbst auch nicht zur Erhebung der staatsrechtlichen Beschwerde legitimiert (E. 3b). 3. Legitimation zur Erhebung der staatsrechtlichen Beschwerde wegen formeller Rechtsverweigerung bei Fehlen der Legitimation in der Sache selbst (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3c). Beschwerde; Rechtlich; Arbeit; Recht; Aufenthalt; Bundes; Regierungsrat; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Staatsrechtliche; Beschwerdeführer;
114 Ib 6 22.01.1988Grundstückerwerb durch Personen im Ausland. Art. 2 Abs. 2 BewV: Diese Bestimmung widerspricht Art. 5 Abs. 1 lit. a BewG, indem sie den ausländischen Ehegatten eines Schweizer Bürgers von der Bewilligungspflicht ausnimmt und insofern von der auf dem Niederlassungsrecht beruhenden Gesetzesordnung abweicht. étranger; Suisse; Fédéral; Autorisation; Droit; L'art; étrangers; établis; été; D'établissement; L'étranger; Personne; Personnes;
114 Ia 32 28.01.1988Art. 22ter BV; Rechtssicherheit; Änderung von Zonenplänen. Die Verwirklichung einer den gesetzlichen Grundsätzen des RPG entsprechenden Planung hat Vorrang vor dem Gebot der Beständigkeit eines Planes. Die Frage der Rechtssicherheit und damit der Planbeständigkeit stellt sich daher nur für bundesrechtskonforme Pläne. Zonenplan; Gemeinde; Rechtssicherheit; Bundesgericht; Gebot; Planung; Regierungsrat; Hochwald; Bauzone; Kantons; Solothurn; Beständigkeit;
114 Ia 168 29.01.1988Gemeindeautonomie. 1. Voraussetzungen, unter denen sich eine Gemeinde im Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde auf ihre Autonomie berufen kann (E. 2). 2. Die sanktgallischen Gemeinden besitzen im Sachbereich der Vergnügungssteuer, soweit es um die Festlegung des Gegenstandes der Vergnügungssteuer geht, keine Autonomie (E. 3). 3. Voraussetzungen, unter denen eine Gemeinde sonst staatsrechtliche Beschwerde führen kann (E. 4). Gemeinde; Beschwerde; Recht; Autonomie; Entscheid; Vergnügungssteuer; Kanton; Gallen; Gemeinden; Kantons; Staatsrechtliche; Verletzung;
114 Ia 173 29.01.1988Gemeindeautonomie. Den bernischen Gemeinden steht in bezug auf die Steuerteilung, d.h. für ihren Anspruch gegenüber der Veranlagungsgemeinde auf einen Anteil an der Gemeindesteuer eines Pflichtigen, keine Autonomie zu. Gemeinde; Beschwerde; Gemeindesteuer; Gemeinden; Kanton; Autonomie; Steuerverwaltung; Gemeindesteuern; Steuerteilung; Verwaltungsgericht;
114 Ib 100 04.02.1988Materielle Enteignung; waadtländisches Gesetz vom 12. Februar 1979 über den Schutzplan für das Gebiet von Lavaux; Nicht-Einzonung von Grundstücken im Gebiet von Lavaux. Das auf Art. 6bis KV-VD beruhende kantonale Gesetz entspricht den in Art. 1 und 3 RPG genannten Zielen und Grundsätzen der Raumplanung. Die gemäss diesem Gesetz festgelegten Rebbauzonen, die den Inhalt des Grundeigentums festlegen, geben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung, sofern ihre Festsetzung keine Auszonung baureifen Landes aus einer dem Raumplanungsgesetz entsprechenden Bauzone bewirkt. Eine solche liegt im vorliegenden Falle nicht vor. Die Nichteinweisung der Grundstücke in eine Bauzone könnte eine Entschädigungspflicht nur auslösen, wenn besondere Gründe vorlägen, welche eine Einzonung geboten hätten; solche Gründe sind im vorliegenden Falle nicht gegeben. Parcelle; Celles; Parcelles; Territoire; été; Construction; Cantonal; Matérielle; Expropriation; Consid; D'une; Villa; Commune; Cully;
114 Ia 34 05.02.1988Art. 4, 31 und 33 BV: Anwaltsmonopol in Steuersachen vor der letzten kantonalen Instanz. Die Beschränkung der Parteivertretung vor den bernischen Gerichten auf Rechtsanwälte stellt eine Polizeimassnahme dar, die einen geordneten Verfahrenslauf vor den Gerichten und den Schutz des Rechtssuchenden bezweckt (E. 2b, c). Diese Regelung verstösst in Anbetracht der Bedeutung des Prozessrechts im Verwaltungsgerichtsverfahren und des weiten Ermessensraumes des kantonalen Gesetzgebers bei der Ordnung des Zugangs zu den Gerichten nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2e). Derjenige, der die Rechtsmitteleingabe selbst unterzeichnet, kann nicht demjenigen gleich gestellt werden, der einen Anwalt beizieht, der an seiner Stelle zu handeln hat und dem er sein Vertrauen schenkt. Es ist somit nicht willkürlich, die beiden Tatbestände unterschiedlich zu behandeln (E. 3). Consid; Droit; Canton; Partie; Connaissances; Tribunal; Devant; Comme; Public; Représenter; Matière; Recours; Mesure; Qu'il; Fiduciaire;
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