Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 1 und Jahr 1986

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
112 Ia 47 07.01.1986Art. 6b KV-BE; Art. 85 lit. a OG; Finanzreferendum; Gebäuderenovation. Der Sinn eines negativen Volksentscheides lässt sich im allgemeinen nicht in einen positiven umdeuten; es ist daher zulässig, dass die kantonalen Behörden nach Ablehnung einer ersten Vorlage durch das Volk ein neues, reduziertes Projekt ausarbeiten und der nach dem neuen Kreditbetrag zuständigen Instanz (hier: dem Grossen Rat) unterbreiten (E. 4a). Frage offengelassen, ob ein allfälliger Widerspruch zu den Zusicherungen in einer früheren Abstimmungsbotschaft auf die Referendumspflicht einer neuen Vorlage von Einfluss wäre, da ein solcher Widerspruch nicht besteht (E. 4b). Beschwerde; Kredit; Referendum; Widerspruch; Diesbachhaus; Gebäude; Vorlage; Kantons; Staatsrechtliche; Reiterstrasse; Botschaft;
112 Ia 7 08.01.1986Pflichten des Vormundes (Art. 405 ff. ZGB); unentgeltliche Rechtspflege (Art. 4 BV). Von einem als Juristen ausgebildeten Vormund kann nicht erwartet werden, dass er über die Wahrung der persönlichen und vermögensrechtlichen Interessen des Mündels hinaus in einem Scheidungsverfahren als Rechtsanwalt des Mündels tätig werde, wenn er diesen Beruf nicht praktiziert. Sofern die Voraussetzungen hiefür erfüllt sind, hat sein Mündel Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, welche die Bestellung eines Rechtsanwalts als unentgeltlichen Rechtsbeistand mitumfasst. Recht; Recht; Scheidung; Unentgeltliche; Beschwerde; Regierungsrat; Beschwerdeführer; Mündel; Vormundes; Ehescheidung; Kundig;
114 Ia 80 16.01.1986Gemeindeautonomie; interkommunale Steuerverteilung. Voraussetzungen und Tragweite der staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung der Gemeindeautonomie (E. 1 und 2). Gemäss freiburgischem Recht können die Gemeinden nur unter den im Steuergesetz abschliessend aufgezählten Voraussetzungen eine interkommunale Verteilung der bei gewissen Pflichtigen erhobenen Steuern verlangen; sie sind somit in diesem Bereich nicht autonom (E. 3). Commune; Canton; Autonom; Cantonal; Recours; Droit; Autonomie; Cantonale; Consid; Communes; Violation; Public; Domaine; L'impôt; Décision;
112 Ia 14 17.01.1986Art. 4 BV; unentgeltliche Rechtspflege im Verwaltungsbeschwerde- und Verwaltungsgerichtsverfahren. Es besteht im Verwaltungsbeschwerde- und Verwaltungsgerichtsverfahren der Kantone ein unmittelbar aus Art. 4 BV fliessender Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, der nicht nur die ganze oder teilweise Befreiung von der Bezahlung der Verfahrenskosten, sondern auch, soweit dies zur Wahrung der Interessen des unbemittelten Bürgers erforderlich ist, die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes umfasst (E. 3c). Recht; Unentgeltliche; Anspruch; Verfahren; Rechtsbeistand; Verfahren; Unentgeltlichen; Beschwerde; Rechtspflege; Verwaltungsgericht;
112 Ia 1 20.01.1986Art. 4 BV, rechtliches Gehör. Ist aufgrund der Rechtsmitteleingabe noch mit einer rechtzeitigen Ergänzung zu rechnen, dann läuft eine vorweggenommene Erledigung auf eine unzulässige Verkürzung der gesetzlich zwingend geregelten Rechtsmittelfrist hinaus und verletzt damit das rechtliche Gehör. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Rechtsmittelinstanz nicht bereit ist, ihren Entscheid ohne weiteres in Wiedererwägung zu ziehen, falls der Einleger des Rechtsmittels noch frist- und formgerecht eine Ergänzung nachliefert. Rechtsmittel; Recht; Rekurs; Gehör; Beschwerde; Entscheid; Frist; Beschwerdeführer; Verfügung; Justiz; Justizdirektion; Telegramm;
112 Ia 88 22.01.1986Art. 88 OG; Legitimation der Eigentümer benachbarter Grundstücke, eine Baubewilligung mit staatsrechtlicher Beschwerde anzufechten. 1. Grundsatz. 2. Legitimation bejaht in bezug auf Vorschriften über den Immissionsschutz, die Baudichte und die Erschliessung. 3. Legitimation verneint hinsichtlich Bestimmungen über die ästhetische Einordnung der Bauten und über die Pflicht zur Anlage von Parkflächen auf privatem Grund.
Beschwerde; Vorschriften; Grundstück; Beschwerdeführer; Schutz; Staatsrechtliche; Wird; Nachbarn; Einzutreten; Grundstücke; Dienen;
112 Ib 39 22.01.1986Gewässerschutz. Art. 20 GSchG. Einwandfreie Abwasserbeseitigung. Den Anforderungen von Art. 20 GSchG kann nicht einfach dadurch genügt werden, dass die Versorgung der streitigen Anlage mit Wasser untersagt wird (E. 3). Umweltschutz. 1. Anwendbarkeit des Bundesgesetzes über den Umweltschutz auf Fälle, die im Zeitpunkt seines Inkrafttretens hängig waren (E. 1c). 2. Anwendung von Art. 25 Abs. 1 USG vor Festsetzung der massgebenden Werte durch den Bundesrat (E. 4a). Ermittlung und Prüfung der mutmasslichen Lärmbelastung einer Liegenschaft durch eine kommunale Schiessanlage (E. 4b bis d). Raumplanung. Art. 24 Abs. 1 RPG. Ausnahmebewilligung für eine Schiessanlage ausserhalb der Bauzonen. Anerkennung der Standortgebundenheit einer kommunalen Schiessanlage (E. 5a) und Interessenabwägung zu ihren Gunsten (E. 5b). Beschwerde; Bundes; Lärm; Anlage; Beschwerdeführer; Umweltschutz; Schiessanlage; Verwaltungsgericht; Gewässer; Gewässerschutz;
112 Ib 51 22.01.1986Art. 18 Abs. 1 Satz 2 GSchG. Ausnahmsweise Befreiung von der Anschlusspflicht aus wichtigen Gründen. Eine solche Ausnahmebewilligung kann nur erteilt werden, wenn das Beharren auf der Anschlusspflicht zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Härte führen würde oder offensichtlich unzweckmässig wäre. Dabei kommt dem Gleichbehandlungsgebot nach Art. 4 BV erhebliches Gewicht zu. Im vorliegenden Fall ist dieses durch die Verweigerung der Ausnahmebewilligung nicht verletzt worden. Kanalisation; Anschluss; Ausnahmebewilligung; Anschlusspflicht; Kanalisations; Betrieb; GSchG; Hinweisen; Härte; Wiesental; Freihof;
112 Ib 55 22.01.1986Auslieferung wegen Subventionsbetruges. Art. 5 EAÜ und Art. 3 Abs. 3 IRSG. 1. Subventionsbetrug fällt nicht unter die Tatbestände gemäss Art. 3 Abs. 3 IRSG, die von der Rechtshilfe grundsätzlich ausgenommen sind (E. 5d/aa). 2. Der Tatbestand des Subventionsbetruges wird durch denjenigen der Steuerhinterziehung nicht konsumiert (E. 5d/bb). 3. Beidseitige Strafbarkeit beim Subventionsbetrug (E. 5d/cc).
Subventionsbetrug; Auslieferung; Recht; Beschwerdeführer; Rechtshilfe; Steuerhinterziehung; Subventionsbetruges; Tatbestand; Gesetzes;
112 Ib 94 22.01.1986Raumplanung; Ausnahmebewilligung. 1. Art. 34 RPG, Art. 24 Abs. 2 RPG: selbständiges kantonales Recht. Nach Art. 34 RPG ist auch die Verletzung kantonalen Rechts aus dem Anwendungsbereich von Art. 24 RPG mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde zu rügen (E. 2). 2. Art. 24 Abs. 2 RPG; Bundesrecht, kantonales Recht. In dem eine Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 Abs. 2 RPG betreffenden Verfahren ist zu prüfen, ob die bundesrechtlichen und die sich an den bundesrechtlichen Rahmen haltenden kantonalrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (E. 2). 3. Art. 24 Abs. 2 RPG, teilweise Änderung. Für die Beurteilung einer teilweisen Änderung sind die realen Nutzflächen und Rauminhalte einander gegenüberzustellen. Massgebend sind die gesamten Umstände und nicht nur die erklärten Absichten des Bauwilligen. Die Vergrösserung eines Ferienhauses um rund einen Drittel ist nicht mehr eine geringfügige Erweiterung i.S. von Art. 24 Abs. 2 RPG (E. 3). Recht; Verwaltungsgericht; Bundesgericht; Erweiterung; Bundesrechtlich; Kanton; Kantonale; Teilweise; Bundesrecht; Bauvorhaben; Wohnraum;
112 Ib 13 24.01.1986Art. 42 Abs. 1 ZG, Art. 82 Abs. 1 ZV; Bewilligung für den Betrieb eines firmenspezifischen Zollfreilagers. Können die entscheidrelevanten Kriterien nicht der Rechtsordnung entnommen werden, so liegt die Bewilligungserteilung im Ermessen der Verwaltung (E. 4). Ist an der Errichtung eines Zollfreilagers nur eine einzelne Unternehmung interessiert, so fehlt in der Regel ein allgemeines wirtschaftliches Interesse im Sinne von Art. 42 Abs. 1 ZG. In dieser Hinsicht ist unerheblich, dass mit einem neuen Zollfreilager Arbeitsplätze geschaffen würden und mit höheren Steuereinnahmen gerechnet werden kann (E. 5a). Bedürfnis; Zollager; Lager; Wirtschaftlich; Wirtschaftliche; Ermessen; Vorinstanz; Bewilligung; Finanz; Verwaltung; Beschwerde;
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