Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 1 und Jahr 1985

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
111 Ia 41 09.01.1985Art. 46 Abs. 2 BV; Doppelbesteuerungsverbot. Eine volljährige, unverheiratete Person, die in unselbstan diger, nicht leitender Stellung tätig ist, kann zu einem Ort engere familiäre und gesellschaftliche Bande haben als zu demjenigen, an dem sie ihre berufliche Tätigkeit ausübt. Bei der Festlegung des Wonhsitzkantons sind somit alle Umstände im Zeitpunkt der Veranlagung zu berücksichtigen. Valais; Recourante; Canton; Franziska; Lohri; Qu'elle; Pendant; Fiscal; Parents; Genève; Fiscale; Revenu; Consid; Droit; Domicile; Brigue;
111 Ia 1 29.01.1985Art. 4 BV, Begründungspflicht. Der Entscheid über die Höhe der Parteientschädigung muss in der Regel nicht begründet werden.
Décision; Dépens; Droit; Cause; Partie; Motive; Motiver; Consid; Fixant; Motivation; Mesure; Motivée; Extrait; Cantonal; Tribunal;
111 Ib 116 30.01.1985Art. 4 BV, Verfahrensregeln bei der Abstimmung des Gerichts. Art. 85 LwG, Zweckentfremdung meliorierter landwirtschaftlicher Grundstücke. Verletzung des allgemeinen Grundsatzes, wonach der Entscheid des Gerichts eine Mehrheitsbegründung zu enthalten hat (E. 2). Verweigerung der Bewilligung, mit öffentlichen Mitteln verbesserte Grundstücke - und zwar eine bedeutende Fläche ausgezeichneten Kulturlandes - nicht mehr landwirtschaftlich, sondern im Hinblick auf die Förderung des Fremdenverkehrs in der betreffenden Region als Golfgelände zu nutzen. Fehlen eines wichtigen Grundes im Sinne von Art. 85 Abs. 3 LwG, da das Interesse an der Erhaltung dieses Areals für die Landwirtschaft dem Interesse an der Anlage eines Golfplatzes vorgeht (E. 3). Ablehnung der Bewilligung auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (E. 4). Zweck; Zwecke; Zweckentfremdung; Bundes; Beschwerde; Wirtschaftlich; Beschwerdegegnerin; Interesse; Landwirtschaftlich; Landwirtschaft;
111 Ia 31 01.02.1985Art. 31 und 32quater BV: Alkoholverkaufspatent; gesetzliche Grundlage. Aufgrund des Legalitätsprinzips ist nicht erforderlich, dass sich die für die Beurteilung der Bedürfnisfrage massgebenden Kriterien aus einer Rechtsverordnung ergeben. Es genügt, wenn sich die kantonalen Behörden in dieser Hinsicht auf eine gleichmässige Praxis stützen. Bedürfnis; Patent; Regierungsrat; Handel; Gesetzliche; Beschwerde; Verkaufsstelle; Behörde; Urteil; Gewerbefreiheit; Behörden; Handels;
111 Ia 52 06.02.1985Völkerrechtliche Immunität; Zivilprozess gegen einen fremden Staat. Art. 84 Abs. 1 lit. c und d OG. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde eines fremden Staates betreffend die Immunität nicht nur im Zwangsvollstreckungs-, sondern auch im Erkenntnisverfahren (E. 2). Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Zivilprozesses gegen einen fremden Staat. 1. Grundsatz der begrenzten Immunität; Natur des fremdstaatlichen Anspruchs als Abgrenzungskriterium (E. 4a). Beizug, nicht aber Anwendung ausländischen öffentlichen Rechts zur Ermittlung der Natur dieses Anspruchs (E. 4b). 2. Treu und Glauben als Schranke der Berufung auf völkerrechtliche Immunität. Verneinung des Verstosses gegen eine staatsvertragliche Pflicht zur Rückgabe des Prozessgegenstandes (E. 5a, b und c); Folgen (E. 5d). Staat; Beschwerde; Immunität; Recht; Urteil; Verfahren; Italien; Fremde; Bundesgericht; Ausländische; Staatsrechtliche; Schweiz;
111 Ia 67 06.02.1985Gemeindeautonomie. Kanton Solothurn; Genehmigung eines Gestaltungsplanes durch den Regierungsrat. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn verletzt die Gemeindeautonomie, wenn er anstelle des für die Beschlussfassung zuständigen Gemeinderates einen Gestaltungsplan festsetzt, ohne dass die Voraussetzungen für eine Ersatzvornahme gegeben sind (E. 3). Gemeinde; Regierungsrat; Einwohnergemeinde; Solothurn; Kanton; Beschwerde; Gestaltungsplan; Trimbach; Einsprache; Recht; Kantons;
111 Ib 38 06.02.1985Lagerhalle als Bahnbaute i.S. von Art. 18 Abs. 1 des Eisenbahngesetzes (EBG). Lagerhallen sind nur dann Bahnbauten im Sinne des Eisenbahngesetzes, wenn sie im Hinblick auf den unmittelbar bevorstehenden Bahntransport oder zwecks Weiterleitung nach dem Transport sozusagen als Zwischenlager für Bahngüter dienen und zu diesem Zweck aus einleuchtenden bahnbetrieblichen Gründen in unmittelbarer Nähe eines Bahnhofs bzw. der Geleiseanlagen (Bahnstrang) erstellt werden müssen. Ein Bauvorhaben eines Gewerbetriebes für die Lagerung, Sortierung und Zerkleinerung von Altmetall im Hinblick auf dessen Weitertransport per Bahn bedarf daher auch einer kantonalen Baubewilligung (E. 4-6). Lager; Eisenbahn; Lagerhalle; Beschwerde; Bundes; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführer; Baubewilligung; Anton; Fritschi; Diene;
111 Ib 9 20.02.1985Art. 33 RPG; Rechtsschutz. Genfer Verfahren zur Änderung von Nutzungsplänen (E. 2b). Die Rechtsschutzbestimmungen des Bundes (Art. 33 RPG) sind für die Kantone verbindlich und gelten für alle Nutzungspläne, sowohl für die Rahmennutzungspläne (Zonenpläne) wie für die Sondernutzungspläne (Baulinienpläne, Überbauungspläne, Quartierpläne u.a.m.); im konkreten Fall somit auch für den örtlich begrenzten Nutzungsplan i.S. von Art. 3 des Genfer Raumplanungsgesetzes (E. 3). Plans; Zones; D'affectation; Fédéral; Conseil; Droit; Opposition; Canton; Cours; Procédure; Fédérale; D'Etat; Projet; Elles;
111 Ia 11 25.02.1985Art. 4 BV, Willkür. Beschlagnahme von Vermögenswerten im Berner Strafprozess. Es ist nicht willkürlich, Vermögenswerte zu beschlagnahmen, obschon Art. 171a lit. b StrV nur von Gegenständen spricht.
Beschlagnahme; Vermögenswerte; Einziehung; Kanton; Urteil; Prozessrecht; Anklagekammer; Revision; Vermögenswerten; Gegenstände; Rechts;
111 Ia 120 01.03.1985Art. 46 Abs. 2 BV; Buchgewinne auf Kapitalanlageliegenschaften. Fall einer Unternehmung, die in einem Kanton, in dem sie keine Betriebsstätte unterhält, Liegenschaften besitzt. Wertet die Unternehmung die Liegenschaften auf ihren ursprünglichen Anlagewert auf, indem sie früher getätigte Abschreibungen reaktiviert, so unterliegt der ganze Buchgewinn der Besteuerung im Liegenschaftskanton; und zwar auch dann, wenn die Abschreibungen mangels genügenden Liegenschaftsertrags seinerzeit (zum Teil) zu Lasten des Unternehmenserfolgs vorgenommen wurden. Liegenschaft; Kanton; Besteuerung; Buchgewinn; Abschreibungen; Beschwerde; Gallen; Liegenschaften; Liegenschaftskanton; Kapitalanlage;
111 Ia 2 06.03.1985Art. 4 BV, Anspruch auf rechtliches Gehör: Recht auf Replik. Aus Art. 4 BV lässt sich keine generelle Pflicht der Rekursbehörde ableiten, dem Beschwerdeführer die Vernehmlassung der Behörde zuzustellen, deren Entscheid angefochten ist. Hat diese Behörde jedoch ihren Entscheid nicht oder nicht hinreichend begründet und erst in der Vernehmlassung die Entscheidgründe ausführlich dargelegt, verletzt die Weigerung der Rekursbehörde, dem Beschwerdeführer die Vernehmlassung zur Replik zuzustellen, dessen verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör. Beschwerde; Steuerverwaltung; Einsprache; Beschwerdeführer; Vernehmlassung; Begründung; Steuerrekurskommission; Beschwerdeführerin;
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