Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 1 und Jahr 1984

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
110 Ia 56 03.01.1984Schiedsspruch nach Rechtsregeln oder nach Billigkeit? (Art. 3 lit. f, 31 Abs. 3 u. 36 lit. b des Konkordats über die Schiedsgerichtsbarkeit, SR 279.) Wirft eine Partei dem Schiedsgericht vor, nach Rechtsregeln statt nach Billigkeit entschieden zu haben oder umgekehrt, so muss die kantonale Beschwerdeinstanz die Rüge frei prüfen. Indessen kann das Bundesgericht die Art und Weise, in der die kantonale Instanz die ihr gemäss Art. 36 des Konkordats zukommende Aufgabe erfüllt, nur unter dem beschränkten Gesichtswinkel der Willkür überprüfen.
Arbitro; Equità; Azione; Arbitrato; Autorità; Tribunale; Rechtsregeln; Billigkeit; Konkordats; Schiedsgericht; Agosto; Ordine;
110 Ib 138 11.01.1984Raumplanung; vorläufige Regelungen der Kantone im Sinne von Art. 36 Abs. 2 RPG. 1. Art. 36 Abs. 2 RPG verpflichtet die Kantone, vorläufige Regelungen zu treffen bis zur Einführung kantonaler Anwendungsvorschriften auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege (E. 3a). 2. Die Kantone haben die Möglichkeit, solche Regelungen auf dem Verordungswege zu schaffen, ohne sich dabei an die Bestimmungen des kantonalen Rechts über den Erlass abstrakter Normen halten zu müssen. Sie können in diesem Rahmen auch Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften erlassen, so etwa durch Subdelegation ein Departement beauftragen, für jede einzelne Gemeinde allfällige Planungszonen festzusetzen (E. 3b).
Consiglio; Stato; Regelungen; Comune; Kantone; Dipartimento; Ordinamento; Cantoni; Entrata; Adozione; Ordinanza; Raumplanung; Ambiente;
110 Ib 1 13.01.1984Internierung eines Ausländers in einer geschlossenen Anstalt (Art. 14 ANAG, Art. 4 der Verordnung über die Internierung von Ausländern vom 14. August 1968 (VIA), Art. 5 Ziff. 1 lit. f EMRK). 1. Zuständigkeit und Verfahren bei der Anordnung der Internierung eines Ausländers (E. 1b). 2. Sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention als auch das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer gestatten es dem Bundesrat, in der Verordnung über die Internierung von Ausländern den Internierungsvollzug in einer geschlossenen Anstalt vorzusehen (E. 2b). Im konkreten Fall ist die Internierung des Ausländers in einer geschlossenen Anstalt sowohl aufgrund von Art. 4 VIA wie auch von Art. 5 Ziff. 1 lit. f EMRK zulässig (E. 2c/aa und 2c/cc). Der Internierungsvollzug in einem Gefängnis ist nicht zum vornherein unzulässig (E. 2c/bb). Internierung; Anstalt; Ausländer; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Bundesamt; Polizeiwesen; Recht; Ausländers; Auslieferung; Schweiz;
110 Ib 10 17.01.1984Bundesrechtsverletzung; Beschwerdefrist (Art. 97 ff. OG; Art. 12 Abs. 3 BewB; Art. 20-24 VwVG). 1. Die Nichtanwendung von kantonalem Recht kann eine Bundesrechtsverletzung zur Folge haben. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde kann diesfalls die Nichtanwendung von kantonalem Recht gerügt werden, wobei dem Bundesgericht die Überprüfung des kantonalen Rechts als solchem in jedem Falle verwehrt ist (E. 1). 2. Die Berechnung der Beschwerdefrist für das Verfahren an die kantonale Beschwerdeinstanz im Bereiche der Bundesgesetzgebung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland erfolgt ausschliesslich nach Art. 12 Abs. 3 BewB in Verbindung mit den Art. 20-24 VwVG; diese Regelung ist abschliessend; kantonales Recht findet keine Anwendung (E. 2a/b). Bundes; Verwaltungsgericht; Recht; Bundesrecht; Grundbuchinspektorat; Graubünden; Frist; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Verfügung;
110 Ia 36 25.01.1984Art. 56 BV, öffentlichrechtliche Körperschaft mit Zwangsmitgliedschaft. Die Studentenschaft der Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist als öffentlichrechtliche Körperschaft mit Zwangsmitgliedschaft zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet (E. 3a). Weder die Mitgliedschaft noch der Beobachterstatus bei einer politischen Organisation von der Art des Verbandes Schweizerischer Liberaler Studentenorganisationen lassen sich bei einer Würdigung der gegebenen Umstände mit dieser Verpflichtung vereinbaren. Aus dem negativen Effekt der verfassungsmässigen Garantie der Vereinsfreiheit lässt sich der Anspruch darauf ableiten, dass die Organisation, der die Studierenden von Gesetzes wegen und ohne Austrittsmöglichkeit angehören, nicht als eine politische betrachtet wird (E. 3b, 4). Studenten; Beobachter; Studentenschaft; Beobachters; Regierungsrat; Beobachterstatus; Mitglied; Verein; Organisation; Recht; Neutralität;
110 Ia 50 25.01.1984Gemeindeautonomie. Art. 4 BV. Eingriff des Kantons in die Steuerhoheit einer Gemeinde. Rechtsbehelfe der Gemeinde.
Gemeinde; Steuerhoheit; Urteil; Kantons; Autonomie; Thusis; Eingriff; Punkt; Verwaltungsgericht; Erwägungen; Recht; Fünftel; Abgrenzung;
110 Ib 29 25.01.1984Art. 5 Abs. 2 RPG; materielle Enteignung. Begriff. Verfahren. 1. Unzulässigkeit der Anschlussbeschwerde im Verfahren vor Bundesgericht (E. 2). 2. Begriff der materiellen Enteignung. a) Unzulässigkeit abweichender Begriffsumschreibung durch die Kantone (E. 3). b) Tatbestände der materiellen Enteignung; Theorie des Sonderopfers (E. 4). c) Anwendungsfall, in dem die Auszonung eines in der Einfamilienhauszone gelegenen Grundstücks und dessen Zuweisung zum Übrigen Gemeindegebiet dem betroffenen Grundeigentümer weder eine wesentliche, aus dem Eigentum fliessende Befugnis entzieht (E. 4a), noch ein Sonderopfer auferlegt (E. 4b). Gemeinde; Enteignung; Entschädigung; Beschwerdegegner; Recht; Eigentümer; Grundstück; Oberstammheim; Eigentum; Bundesgericht;
110 Ib 93 25.01.1984Art. 103 lit. a OG. Ein Grundeigentümer verliert die Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Verweigerung einer Ausnahmebewilligung (Art. 34 Abs. 1 RPG) nicht, wenn er sein Land während des bundesgerichtlichen Verfahrens verkauft.
Legitimation; Urteil; Sonja; Weber; Stadt; Diessenhofen; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Verfahrens; Erwägungen; Grundstücke;
110 Ib 166 02.02.1984Art. 3 Abs. 4 und Art. 4 BankG, Art. 13 Abs. 3 BankV. Rechtsstellung der Kantonalbanken, für deren Verbindlichkeiten der Kanton nicht haftet. 1. Soweit Art. 13 Abs. 3 BankV den Kantonalbanken, für deren Verbindlichkeiten der Kanton nicht haftet, die gleiche Rechtsstellung verleiht wie den übrigen Banken, hält er sich im Rahmen der Delegationsnorm von Art. 4 Abs. 2 BankG und verletzt das Prinzip der Rechtsgleichheit und Verhältnismässigkeit nicht (E. 2a-c). 2. Aus Art. 31quater Abs. 2 BV oder Art. 3 Abs. 4 BankG folgt nicht, dass die Kantonalbanken ungeachtet der Haftung des Kantons für ihre Verbindlichkeiten in jeder Hinsicht die gleiche Rechtsstellung haben müssen. Die unterschiedliche Regelung der Konkursvorrechte der Bankgläubiger (Art. 15 Abs. 3 BankG, Art. 219 SchKG) sprechen gegen eine solche allgemeine Regel (E. 2d). édéral; Conseil; éancier; égal; éanciers; Kanton; écision; être; ègle; élégation; égalité; éées; évoit; édérale; BankG;
110 Ib 82 08.02.1984Staatsvertrag mit den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen. 1. Art. 2 Abs. 1 lit. c Ziff. 1 und 5. Darunter fällt nicht der Bannbruch gemäss Art. 76 ZG (E. 4b aa). 2. Art. 3 Abs. 1 lit. a. Wegen Handlungen gegen wirtschaftspolitische Massnahmen, wie der Bannbruch gemäss Art. 76 ZG, kann die Rechtshilfe gemäss dieser Bestimmung verweigert werden (E. 4b bb). 3. Art. 4 Abs. 3. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 5). Recht; Rechtshilfe; Staat; Vertrag; Vertrags; Staate; Handlung; Sachen; Staaten; Bannbruch; Handlungen; Massnahmen; Ersuchen; Entscheid;
110 Ib 17 10.02.1984Art. 22 Abs. 1 lit. b WStB: geschäftsmässig begründete Abschreibungen im geschäftlichen Betrieb einer Stiftung. 1. Die gewöhnliche Stiftung ist trotz der notwendigen Eintragung im Handelsregister nur buchführungspflichtig, wenn sie ein Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt (E. 2a). 2. Buchführungspflichtige Stiftungen unterliegen einerseits der Kapitalgewinnbesteuerung gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB und haben andererseits das Recht auf Vornahme steuerlich anerkannter Abschreibungen nach Art. 22 Abs. 1 lit. b WStB (E. 2b). 3. Begriff des geschäftlichen Betriebes; Abgrenzung zur blossen Vermögensverwaltung. Unter welchen Voraussetzungen ist bei einer Stiftung, die ihr gehörende Liegenschaften vermietet, ein geschäftlicher Betrieb im Sinne von Art. 22 Abs. 1 lit. b WStB anzunehmen (E. 3, 4)? Stiftung; Betrieb; Liegenschaft; Liegenschaften; Vermögens; Stiftungen; Abschreibungen; Zweck; Vermietung; Recht; Arbeit; Stiftungszweck;