Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 1 und Jahr 1982

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
108 Ia 13 15.01.1982Art. 4 BV; Art. 346 ff. StGB. 1. Der Anspruch des Beschuldigten auf Entschädigung für Nachteile aus an sich rechtmässigen strafprozessualen Massnahmen folgt weder aus dem Bundesstrafrecht noch aus dem Bundesstrafprozessrecht, sondern aus dem kantonalen öffentlichen Recht. 2. Der Kanton, dessen Behörden strafprozessuale Zwangsmassnahmen angeordnet und durchgeführt hatten, bleibt auch dann zum Entscheid über eine allfällige Entschädigung zuständig und zu deren Bezahlung verpflichtet, wenn das Strafverfahren in der Folge von einem andern Kanton übernommen und durch Einstellungsverfügung oder ein freisprechendes Urteil abgeschlossen wurde. Kanton; Entschädigung; Behörde; Behörden; Verfahren; Recht; Entscheid; Kantons; Obergericht; Verfahren; Obergerichts; Untersuchung;
108 Ia 90 15.01.1982Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Ausnahmen vom Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung im Strafverfahren. Der Ausschluss der Öffentlichkeit im Verfahren gegen Minderjährige gemäss § 372 der Zürcher Strafprozessordnung verletzt Art. 6 Ziff. 1 EMRK nicht. Öffentlichkeit; Verhandlung; Interesse; Grundsatz; Verfahren; Ausschluss; Gericht; Recht; Jugendliche; Interessen; Jugendlichen; Prozess;
108 Ib 485 27.01.1982Enteignung gestützt auf Bundesrecht. Frist zur Geltendmachung einer Entschädigungsforderung für Schäden, die entstanden sind durch den Bau eines öffentlichen Werkes, für welches die Enteignung gestützt auf Bundesrecht beansprucht werden konnte. Wenn der behauptete Schaden nicht unmittelbar durch die Inbetriebnahme des Werkes verursacht worden ist, beginnt die Frist von 5 Jahren (vgl. BGE 105 Ib 11 ff. E. 3) nicht zu laufen, bevor der Schaden objektiv erkennbar ist. été; étention; élai; Broye; édéral; âtiment; être; Arrêt; étaire; Fondation; Schnorf; Expropriation; Brandenberger; épart; éjà;
108 Ib 92 27.01.1982Art. 103 lit. a OG; Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Auswirkung auf das kantonale Rechtsmittelverfahren. 1. Legitimation eines Berufsfischers, die Bewilligung eines Bootshafens und einer Badeanlage wegen Verletzung des Bundesgesetzes über die Fischerei anzufechten (E. 3b aa). 2. Kommt dem Beschwerdeführer auf Grund von Art. 103 lit. a OG in Verbindung mit Art. 6 VwVG Parteistellung zu, so ist diese auch für das kantonale Rechtsmittelverfahren massgebend und darf durch das kantonale Recht nicht eingeschränkt werden (E. 3b bb). Verwaltungsgericht; Verfahren; Beschwer; Recht; Verwaltungsgerichts; Bundes; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Legitimation; Parteistellung;
108 Ib 227 29.01.1982Art. 21 WStB; Besteuerung von Eigenleistungen. Der unselbständigerwerbende Maurer, der in seiner Freizeit ein Haus für den Eigengebrauch teilweise selber erstellt, erzielt keine Einkommen aus Erwerbstätigkeit i.S. von Art. 21 Abs. 1 lit. a WStB; der durch seine Arbeit bewirkte Vermögenszuwachs bleibt steuerfrei. Einkommen; Eigenleistung; Eigenleistungen; Steuer; Vermögens; Einkommens; Besteuerung; Steuerpflicht; Steuerpflichtigen; Entscheid;
108 Ia 74 03.02.1982Gemeindeautonomie. Der Entscheid einer kantonalen Rechtsmittelinstanz, wonach diese eine kommunale Reglementsbestimmung, ohne der konstanten Praxis der Gemeindebehörden Rechnung zu tragen, einschränkend auslegt und ihr dadurch einen anderen Sinn und eine Bedeutung gibt, die der Gesetzgeber nicht gewollt hat, ist willkürlich und verletzt somit den Grundsatz der Gemeindeautonomie. âtiment; çade; Autorité; ègle; âtiments; Lausanne; été; écision; étation; èglement; éral; étage; érieur; ésent; Municipalité;
108 Ib 121 03.02.1982Quartierplan. Kriterien für seine rechtliche Qualifikation. Renens; écision; évrier; Municipalité; Extension; Valency-Champrilly; été; Extrait; Conseil; Aménagement; êmes; évocation;
108 Ib 167 03.02.1982Art. 31 FPolG und 26 FPolV; Rodung im Hinblick auf die Schaffung einer neuen Wintersportstation. 1. Die Legitimation kantonaler und Gemeinde-Behörden zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde richtet sich, wenn es um die Rodung privaten Waldes geht, nach Art. 103 lit. c OG (E. 2a). 2. Polizeiliche Gründe (wie im konkreten Fall die Lawinengefahr) müssen bei der Interessenabwägung mit berücksichtigt werden (E. 4). 3. Prüfung der in Art. 26 FPolV festgelegten Voraussetzungen: Die Notwendigkeit der Errichtung des Werkes am vorgesehenen Ort ist im konkreten Fall nicht nachgewiesen (E. 5b). Die geplante Sportstation entspricht auch nicht einem überwiegenden Bedürfnis i.S. von Art. 26 Abs. 1 FPolV (E. 6) und hätte eine schwere Beeinträchtigung der Landschaft zur Folge (E. 7). édé; édéral; éfrichement; écision; érêt; Département; Conseil; Intérieur; égion; être; Autorisation; Trient; ération;
108 Ib 44 05.02.1982Sicherung der Wehrsteuer. Art. 118 Abs. 1 WStB, Art. 50 SchKG. 1. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Sicherstellungsverfügung im Sinne von Art. 118 Abs. 1 WStB beschränkt sich das Bundesgericht auf eine prima-facie-Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse (E. 2b aa). 2. Im Bereiche der Sicherstellungsverfügungen nach Art. 118 WStB kann das Bundesgericht den geltend gemachten Arrestgrund auch durch einen anderen substituieren. Der Sicherstellungsgrund des fehlenden schweizerischen Wohnsitzes des Steuerpflichtigen wird durch Art. 50 SchKG jedenfalls in den Fällen nicht ausgeschlossen, in welchen der Pflichtige in der Schweiz eine Betriebsstätte unterhält ohne sie in der offenen Form einer Zweigniederlassung ins Handelsregister eintragen zu lassen; der Steuerpflichtige ist für die dadurch entstehende Unsicherheit über die Existenz eines Betreibungsstandes selber verantwortlich (E. 2b bb). 3. Der vom Ausländer in der Schweiz gestaltete steuerrechtliche Tatbestand kann per se ein steuergefährdendes Verhalten darstellen und damit den Sicherstellungsgrund der Gefährdung der Wehrsteuer im Sinne von Art. 118 Abs. 1 WStB erfüllen (E. 3). Sicherstellung; Wehrsteuer; Schweiz; Arrest; Geschäfts; Sicherstellungsverfügung; Bundesgericht; Veranlagung; Recht; Arrestgr;
108 Ib 57 05.02.1982Aberkennung und Einziehung eines ausländischen Führerausweises. 1. Begriff des Motorfahrzeugführers aus dem Ausland (E. 2). 2. Es stellt noch keine Umgehung schweizerischer Zuständigkeitsbestimmungen (Art. 45 Abs. 1 VZV) dar, wenn eine in der Schweiz wohnhafte Person einen ausländischen Führerausweis zum Gebrauch im Ausland erwirbt, auch wenn dieser in der Schweiz nicht gültig ist (E. 3a). Sind die Voraussetzungen der Aberkennung eines ausländischen Führerausweises nicht gegeben, kommt dessen Einziehung grundsätzlich nicht in Betracht (E. 3b). 3. Darf auf einen nicht eingezogenen ausländischen Führerausweis dessen Ungültigkeit in der Schweiz vermerkt werden? Frage offen gelassen (E. 3c). ändische; Führerausweis; Schweiz; Ausweis; Aberkennung; Ausweise; Führerausweise; Ausland; Umgehung; Ausweises; Führerausweises;
108 Ib 65 09.02.1982Führerausweisentzug; Art. 16 Abs. 2 SVG. Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von mehr als 30 km/h hat, auch bei guten Verkehrsverhältnissen, den Entzug des Führerausweises zur Folge. Es handelt sich dabei um eine sogenannte virtuelle Gefahr (E. 1). Findet eine derartige Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer bewohnten Umgebung statt, ist sie geeignet, andere im Sinne von Art. 16 Abs. 2 SVG zu belästigen, ohne dass im einzelnen untersucht werden muss, welche Personen belästigt wurden (E. 2). Commission; être; ément; élément; écision; édéral; Autorité; épassement; Hofstetter; Autoroute; Morges; été; Tribunal; écurité;