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Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
105 Ia 2 | 17.01.1979 | Art. 4 BV, Grundsatz der Gewaltentrennung. Gesetzliche Grundlage zur Erhebung einer Gemengsteuer. 1. § 371 des solothurnischen EGzZGB stellt keine genügende Grundlage zur Erhebung der Promillegebühr dar (E. 1). 2. Gewohnheitsrechtliche Grundlage der solothurnischen Promillegebühr? Gewohnheitsrecht vermag eine formell-gesetzliche Grundlage im Prinzip auch dann nicht zu ersetzen, wenn die zu erhebende Steuer einst eine den heutigen Anforderungen entsprechende gesetzliche Grundlage besass und ihr nachträglich verlustig ging (E. 2a). Im konkreten Fall fehlen zudem die Voraussetzungen für die Bildung von Gewohnheitsrecht (E. 2b). | Gebühr; Grundlage; Promille; Promillegebühr; Gebühren; Steuer; Gewohnheitsrecht; Recht; Rekurs; Gebührentarif; Abgabe; Kanton; |
105 Ia 11 | 24.01.1979 | Art. 85 lit. a OG; Beschluss, mit welchem dem Volk eine angeblich rechtswidrige Initiative zur Abstimmung unterbreitet wird. Der Stimmbürger hat nach der Gesetzgebung des Kantons Zürich keinen Anspruch darauf, dass eine inhaltlich angeblich rechtswidrige Initiative, deren Ungültigerklärung im Kantonsrat nicht zustande kommt, dem Volk nicht zur Abstimmung unterbreitet wird. Die staatsrechtliche Beschwerde gegen einen entsprechenden Kantonsratsbeschluss ist von vornherein abzuweisen, ohne dass die materiellen Rügen mehr zu prüfen wären (E. 2c und d). | Initiative; Kanton; Kantons; Recht; Bundes; Kantonsrat; Ungültig; Ungültigerklärung; Bundesrecht; Volksabstimmung; Abstimmung; Anspruch; |
105 Ib 262 | 24.01.1979 | Gewässerschutz; Verunreinigung durch den Gebrauch eines Motorfahrzeuges; vorzeitige Ersatzvornahme von Massnahmen zur Abwehr und Behebung der Verunreinigung. Anwendungsbereich der Art. 8 und 36 GSchG sowie Tragweite der Ausschlussklausel in Art. 36 Abs. 6 GSchG. | Stato; Laudi; Consiglio; Giorgio; Inquinamento; Cantone; Ticino; Verunreinigung; GSchG; Tribunale; Ambito; Adozione; Questa; Altronde; |
105 Ia 26 | 31.01.1979 | Untersuchungshaft; persönliche Freiheit, Art. 5 Ziff. 1 und 3 EMRK. 1. Ausnahme vom Grundsatz der kassatorischen Natur der staatsrechtlichen Beschwerde; Zulässigkeit des Antrages auf Anordnung der Haftentlassung (E. 1). 2. Haftgrund der Wiederholungsgefahr (E. 3c). Vereinbarkeit dieses Haftgrundes mit Art. 5 Ziff. 1 lit. c EMRK (E. 4a). 3. Zulässige Dauer der Untersuchungshaft; Art. 5 Ziff. 3 EMRK (E. 4b). 4. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels darf der Fortgang der Untersuchung nicht gehindert werden; von den Untersuchungsbehörden wird erwartet, dass sie die wesentlichen Akten im Doppel haben (E. 4b). 5. Die Erfüllung des verfassungsmässigen Anspruches auf eine minimale körperliche Bewegungsmöglichkeit (täglich ein halbstündiger Spaziergang an der frischen Luft) darf nicht von der Einwilligung zum vorzeitigen Strafantritt abhängig gemacht werden (E. 5a). | Untersuchung; Untersuchungs; Untersuchungshaft; Freiheit; Haftgr; Haftentlassung; Verfahren; Wiederholungs; Wiederholungsgefahr; Verfahren; |
105 Ia 23 | 05.02.1979 | Art. 59 BV. Die Klage auf Ausschluss aus der Stockwerkeigentümergemeinschaft gemäss Art. 649b ZGB ist keine persönliche Ansprache im Sinne von Art. 59 BV. | Stockwerkeigentümer; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Klage; Ausschluss; Kanton; Recht; Urteil; Sinne; Ansprache; Bezirksgericht; |
105 Ib 136 | 06.02.1979 | Gemeinschaftliches Versandverfahren (Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 23. November 1972); Bedeutung von Dienstanweisungen. 1. Dienstanweisungen sind nicht Verfügungen im Sinne von Art. 5 VwVG und können weder mit Verwaltungsbeschwerde, noch mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden. Überprüfung einer in Anwendung einer Dienstanweisung ergangenen Verfügung. 2. Begriff der "Umladung" im Sinne von Art. 24 Abs. 1 der Verordnung über das gemeinschaftliche Versandverfahren. | Dienstanweisung; Versandverfahren; Verfügung; Paket; Transit; Verwaltung; Pakete; Zollamt; Oberzolldirektion; Verordnung; Versandpapier; |
105 Ia 41 | 07.02.1979 | Art. 5 Ziff. 3 EMRK. Ein bereits in Haft befindlicher Beschuldigter muss nach Anklageerhebung dem zuständigen Richter für die Anordnung der Sicherheitshaft nicht erneut vorgeführt werden. | ührt; Sicherheitshaft; Untersuchung; Verhaftete; Untersuchungshaft; Anklage; Bundesgericht; Funktionen; Bezirksanwalt; Fortdauer; Kammer; |
105 Ib 18 | 09.02.1979 | Art. 17. Abs. 1 lit. d SVG. Entzug des Führerausweises, wenn der Führer innert fünf Jahren seit Ablauf eines früheren Entzugs wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand erneut in diesem Zustand gefahren ist; Bindung der Rekursbehörde an das Ergebnis des früheren Administrativverfahrens. | Zustand; Entzug; Baader; Führer; Recht; Führerausweis; Richter; Entzugs; Rekurskommission; Fahrens; Massnahme; Verfahren; Entscheid; |
105 Ib 305 | 09.02.1979 | Erwerb von Grunstücken durch Personen im Ausland. Auskunftspflicht. Art. 15 BewB. 1. Die Auskunftspflicht gilt auch in einem Verfahren, in dem zu entscheiden ist, ob der Gesuchsteller dem Bewilligungsverfahren unterstellt ist oder nicht (E. 3a). 2. Ein Bankinstitut, das im Sinne von Art. 15 BewB Auskunft erteilen soll, kann sich dieser Pflicht nicht entziehen, indem es sich auf das Bankgeheimnis beruft (E. 3c). 3. Ein Bankinstitut ist auch verpflichtet, Auskunft zu erteilen über Inhaberaktien, die es für sich oder für Kunden gezeichnet hat, über die gezeichneten Aktien, die es noch besitzt und über diejenigen, die es an Dritte verkauft hat, nicht jedoch über Inhaberaktien, die es ohne direkte Beziehung zu einem Grundstückerwerb im Sinne von Art. 2 BewB in ein Depot entgegengenommen hat (E. 5c). Die Eigentümer von Inhaberaktien haben keinen Anspruch auf Geheimhaltung; die Behörde ist hingegen durch das Amtsgeheimnis gebunden und die erhaltenen Auskünfte dürfen nur im Hinblick auf die Anwendung des in Frage stehenden Bundesbeschlusses verwendet werden (E. 3d). 4. Die Auskunftspflicht bezieht sich auch auf Geschäftsvorgänge einer Gesellschaft, die sich früher ereignet haben (E. 4). | été; AFAIE; édé; Autorité; édéral; être; érant; Société; édure; Obligation; érêt; Auskunft; Autorisation; Actions; Crédit; |
105 Ia 151 | 16.02.1979 | Art. 85 lit. a OG; behördlicher Abstimmungsbericht. 1. Grundsätze für die Erläuterung einer Volksinitiative im behördlichen Abstimmungsbericht (E. 3). 2. Wann ist eine unzulässige Erläuterung als erheblicher Mangel zu erachten und die Abstimmung zu kassieren? (E. 5b). | Abstimmung; Initiative; Gemeinde; Gemeinden; Allgemeinpraxen; Regierungsrat; Einwohner; Kanton; Ärzte; Stimmbürger; Versorgung; Auslegung; |
105 Ib 22 | 16.02.1979 | Entzug des Motorfahrzeug-Führerausweises, Ergänzung durch den Entzug des Motorfahrrad-Führerausweises; Art. 34 der V über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr vom 27. Oktober 1976 (VZV). Art. 34 VZV enthält - abweichend von der früheren Regelung des BRB vom 27. August 1969 - keine Grundlage dafür, den Entzug des Motorfahrzeug-Führerausweises durch den Entzug des Motorfahrrad-Führerausweises oder ein entsprechendes Fahrverbot zu ergänzen. Die Ergänzung ist nur zulässig, wenn nicht ein Warnungs-, sondern ein Sicherungsentzug in Frage steht. |