Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 1 und Jahr 1976

Es wurde zuvor Band I Verfassungsrecht ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.


Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
102 Ib 81 07.01.1976Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Gegenstand. Begriff der Verfügung (Art. 97 OG, Art. 5 VwVG). Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Beschluss einer kantonalen Regierung, einer "Aufsichtsbeschwerde", mit der die Verfügung eines Departements beanstandet wird, keine Folge zu geben. Verwaltung; Beschwerde; Verfügung; Recht; Bundes; Aufsichtsbeschwerde; Verwaltungsgericht; Anzeige; Regierungsrat; Beschluss;
102 Ia 1 16.01.1976Art. 4 BV: Gesetzeslücke, Willkür. Ein kantonales Kassationsgericht handelt nicht willkürlich, wenn es - mangels einer ausdrücklichen Bestimmung im kantonalen Prozessrecht - selber Entscheidungen begründet, die Gegenstand einer Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgerichts sein können (Erw. 2 lit. d und e); Voraussetzung ist jedoch, dass das rechtliche Gehör gewährt wird (Erw. 2 lit. f). Canton; Cantonal; Cassation; Cantonale; Peine; Procédure; Arrêt; Fédéral; Droit; Motivation; Genevois; Qu'elle; Tribunal; Recours;
102 Ia 104 21.01.1976Raumplanung; Vorschriften über den Bau von Einkaufszentren (Art. 22ter, 22quater und 31 BV; Gewaltentrennung, Art. 85 lit. a OG). Verfassungsrechtliche Überprüfung (abstrakte Normenkontrolle) des vom Landrat des Kantons Basel-Landschaft am 15. März 1975 erlassenen Beschlusses über das Verfahren bei Schaffung neuer Verkaufsflächen: 1. Legitimation zur Anfechtung allgemeinverbindlicher Erlasse (E. 1a). 2. Funktion der abstrakten Normenkontrolle (E. 1b). 3. Gewaltentrennung, Art. 85 lit. a OG: Zuständigkeit des Landrates zum Erlass raumplanerischer Vorschriften über die Erstellung von Einkaufszentren (E. 2). 4. Verhältnis zwischen Eigentumsgarantie und Handels- und Gewerbefreiheit (E. 3). 5. Erfordernis der gesetzlichen Grundlage nach Art. 22ter und Art. 31 BV (E. 4). 6. Schutzwirkung und Tragweite der Handels- und Gewerbefreiheit im Bereiche der Raumplanung; Verhältnis von Art. 31 BV zu Art. 22quater BV (E. 5a). 7. Bedürfnis nach raumplanerischen Sondervorschriften für den Bau von Einkaufszentren. Konsumgüterversorgung der Wohngebiete als Gegenstand der Raumplanung (E. 5b). 8. Materielle Überprüfung einzelner Bestimmungen des angefochtenen Erlasses: a) Festsetzung der höchstzulässigen Nettoladenfläche auf 8000 m2 je Verkaufseinheit (E. 6a). b) Erfordernis, wonach Verkaufseinheiten mit mehr als 3000 m2 Nettoladenfläche mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein müssen (E. 6b). c) Grössen- und lagemässige Beschränkungen aus Gründen der Ortsplanung (E. 6c). d) Begriff der "Verkaufseinheiten", auf welche der Landratsbeschluss Anwendung findet (E. 6d). 9. Fehlen einer verfassungsrechtlich gewährleisteten "Konsumfreiheit" (E. 7). Landrat; Beschwerde; Landratsbeschluss; Vorschrift; Verkaufseinheit; Beschwerdeführer; Angefochtene; Nettoladenfläche; Einkaufszentren;
102 Ia 160 21.01.1976Autonomie der freiburgischen Gemeinden im Bauwesen. 1. Gemeindeautonomie. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 2). 2. Autonomie der freiburgischen Gemeinden im Baupolizeirecht (E. 3). Die Gemeinden geniessen eine gewisse Autonomie in der Ausarbeitung der kommunalen Richt- und Bebauungspläne sowie Baureglemente (E. 4a); dagegen sind sie bezüglich des Baubewilligungsverfahrens nicht autonom (E. 4b) - ausser in einem Ausnahmefall, der hier nicht gegeben ist (E. 4c). 3. Unzulässigkeit einer auf Art. 4 BV gestützten Rüge, wenn sie mit jener der Verletzung der Gemeindeautonomie in keinem engen Zusammenhang steht (E. 5). Commune; Autonom; Permis; Conseil; Construction; Autonomie; Communal; L'art; Communes; D'Etat; Constructions; L'art; Règle; Construire;
102 Ia 62 21.01.1976Gewaltentrennung; Gesetzesdelegation. 1. Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Gesetzesdelegation (E. 2). 2. Bedeutung reiner Kompetenzabgrenzungsregeln und der Übertragung einzelner Verwaltungsakte an das Parlament (E. 3). 3. Zulässiger Umfang der Gesetzesdelegation (E. 4). Delegation; Recht; Gesetze; Verfassung; Beschwerde; Gesetzes; Erlass; Erziehungsrat; Gewalt; Verordnung; Schulversuche; SchVG; Kanton;
102 Ia 69 21.01.1976Gemeindeautonomie (Graubünden). Rückwirkung von Erlassen. 1. Autonomie der Bündner Gemeinden im Bereiche der kommunalen Elektrizitätsversorgung. Kognition des Bundesgerichtes in bezug auf die Handhabung allgemeiner ungeschriebener Verfassungsgrundsätze (E. 2). 2. Rückwirkende Erhebung von Stromanschlussgebühren. Fehlendes Vorliegen "triftiger Gründe" für die Rückwirkung (E. 3). Anschluss; Gemeinde; Rückwirkung; Recht; Abgabe; Anschlussgebühr; Verwaltungsgericht; Beschwerde; Erhebung; Bergün; Vorliegenden;
102 Ib 57 22.01.1976Enteignung; Nationalstrassen; Art. 23 VV zum NSG. Die Schätzungskommission kann den Werkeigentümer nicht zur Einleitung des Enteignungsverfahrens zwingen (E. 3a, Bestätigung der Rechtsprechung).
ESchK; Erben; Lüscher; Enteignungsverfahren; Landumlegung; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Entscheid; Durchgeführt; Gesuch; Recht;
102 Ia 509 30.01.1976Art. 17 Abs. 1 OG. Die Beratungen und Abstimmungen des Kassationshofes des Bundesgerichts sind nicht öffentlich, auch dann nicht, wenn der Kassationshof als Staatsgerichtshof eine staatsrechtliche Beschwerde beurteilt.
Della; Corte; Pubblico; Cassazione; Penale; Diritto; Federale; Ricorsi; Corso; Deliberazioni; Tribunale; Ricorso; Stessa; Delle; Penali;
102 Ib 38 30.01.1976Stempelabgabe auf der Ausgabe von Aktien, Rückerstattung. Fall einer Aktiengesellschaft, welche die Emissionsabgabe nach Massgabe des ursprünglich im Handelsregister eingetragenen, teilweise durch Einlegung eines Grundstücks zu liberierenden Grundkapitals entrichtete, dann aber, nach Einleitung einer Untersuchung auf Grund des BRB vom 26. Juni 1972 betreffend Verbot der Anlage ausländischer Gelder in inländischen Grundstücken, den Sacheinlagevertrag annullierte und demgemäss das Grundkapital niedriger festsetzte, worauf die Eintragung im Handelsregister entsprechend "berichtigt" wurde. Umfang der Prüfungspflicht des Handelsregisterführers (Erw. 2). Die vom Eidg. Amt für das Handelsregister nicht beanstandete "Berichtigung" ist für die Eidg. Steuerverwaltung und das in der Steuersache angerufene Bundesgericht verbindlich. Der auf die Sacheinlage entfallende Teil der Emissionsabgabe ist zurückzuerstatten (Erw. 3). Durfte der Bund eine gegen seine eigene Gesetzgebung verstossende Sacheinlage nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen überhaupt besteuern? Frage offengelassen (Erw. 4). Handelsregister; Eintragung; Grundstück; Handelsregisterführer; Aktien; Gründung; Eidg; Gesellschaft; Grundbuch; Berichtigung;
102 Ib 45 30.01.1976Warenumsatzsteuer, Zurverfügungstellen von Arbeitskräften: Begriff der Praxis der Eidg. Steuerverwaltung, Wirkungen einer solchen Praxis (Erw. 1a). Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Erstattung der unter einer früheren Praxis bezahlten Steuern? (Erw. 1b). Besondere Gründe für die Erstattung der Steuern? (Erw. 2). Praxis; Steuer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verwaltung; Bezahlt; Warenumsatzsteuer; Bezahlte; Angefochten; Recht; Quartal; Erstattung;
102 Ib 64 30.01.1976Gewässerschutz: BG vom 8. Oktober 1971 (GSchG); Allgemeine Gewässerschutzverordnung des Bundesrates vom 19. Juni 1972 (AGSchV). - GSchG als Rechtsgrundlage für eine kantonale Abbruchverfügung. - Bewilligung für den Bau von Hütten, die der Alpwirtschaft dienen: Auslegung des revidierten Art. 27 AGSchV; sachliches Bedürfnis und Notwendigkeit des Bauens ausserhalb der Bauzone; Zweckentfremdungsverbot. Baute; Beschwerde; GSchG; Alphütte; Bewilligung; Alphütten; Recht; Käslin; Abbruch; Bauten; Gewässer; Verwaltungsgerichtsbeschwerde;
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz