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Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
101 Ia 46 | 22.01.1975 | Art. 4 BV; persönliche Freiheit und strenge Einzelhaft (mise au secret); Art. 152 Genfer StPO vom 7. Dezember 1940; Europäische Menschenrechtskonvention. 1. Die aus Art. 4 BV fliessende Pflicht zur Begründung der Urteile und Verfügungen (E. 3). 2. Die sich aus einer Zwangsmassnahme wie der Untersuchungshaft ergebenden Beschränkungen dürfen nicht weiter gehen, als ihr Zweck es verlangt; Verhältnismässigkeitsprinzip (E. 4). 3. Die Versetzung in strenge Einzelhaft als Druckmittel auf den Angeschuldigten (E. 5). 4. Die Versetzung in strenge Einzelhaft stellt einen schweren Eingriff in die von Bund und Kanton Genf gewährleistete persönliche Freiheit dar (E. 6). Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts. Die in Art. 152 StPO genannten Voraussetzungen der Versetzung in strenge Einzelhaft sind kumulativ (E. 7). 5. Eine Behörde, die ihre Kognition - obschon diese ihr voll zusteht - auf Willkür beschränkt, verletzt Art. 4 BV (E. 8). 6. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten; von ihr erfasste Tatbestände. | Instruction; Chambre; été; être; énal; Inculpé; Accusation; édéral; édure; énale; écision; étenu; éfense; éfenseur; Convention; |
101 Ib 98 | 28.01.1975 | Fremdenpolizeirecht: Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Widerruf der Toleranzbewilligung (Art. 7 Abs. 1 ANAG, Art. 100 lit. b Ziff. 3 OG). | Toleranzbewilligung; Widerruf; Ausländer; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Bundesgericht; Ausländers; Ermessen; Urteil; Erwägungen; |
101 Ia 1 | 29.01.1975 | Art. 4 BV. Grundstückgewinnsteuer. Wieweit ist das Honorar des Generalunternehmers bei der Ermittlung der Grundstückgewinnsteuer als wertvermehrende Aufwendung anzurechnen? Auf die Besteuerung eines künstlichen, fiktiven Gewinnes darf die Praxis der Steuerbehörden nicht hinauslaufen (E. 3). Der Steuerpflichtige kann grundsätzlich auch ohne strikten Nachweis beanspruchen, dass zumindest ein wesentlicher Teil des üblichen Generalunternehmerhonorars als wertvermehrende Aufwendung angerechnet wird (E. 4). | Generalunternehmer; Aufwendung; Rekurs; Architekt; Rekurskommission; Honorar; Grundstück; Bauherr; Aufwendungen; Reglement; |
101 Ia 7 | 29.01.1975 | Art. 4 BV, formelle Rechtsverweigerung. 1. Wenn eine Behörde sich versichern will, dass eine Sendung an den Empfänger gelangt, muss sie diese mit eingeschriebenem Brief übermitteln (E. 1). 2. Der an einem Verfahren Beteiligte hat nur dann geeignete Massnahmen zur Sicherung der Wahrung seiner Rechte im Sinne der Rechtsprechung zu treffen, wenn er mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf die Zustellung einer allfälligen Gerichtsurkunde gefasst sein muss. Diese Bedingung wird durch das blosse Erstellen eines Polizeiberichtes über einen alltäglichen Verkehrsunfall nicht erfüllt (E. 2). 3. Einen Verfahrensbeteiligten seiner Verteidigungsmittel zu berauben, bloss weil er auf eine vergeblich versuchte Zustellung - von der er in Wirklichkeit nie Kenntnis genommen hat - nicht reagiert hat, verstösst gegen Art. 4 BV (E. 3). | écision; Bagatella; Conseil; Attend; Luigi; édure; Valais; été; Cette; être; Tribunal; édéral; Attendre; Verfahren; Zustellung; |
101 Ib 220 | 29.01.1975 | Revisionsbegehren; Art. 136 ff. OG. 1. "Erhebliche" Tatsache im Sinne von Art. 136 lit. d OG (Erw. 1). 2. Als Anträge im Sinne von Art. 136 lit. c OG sind der Gegenstand der Beschwerde in der Hauptsache und nicht die Anträge in bezug auf das Verfahren oder das Armenrecht zu verstehen (Erw. 2). 3. Das Begehren um Erläuterung und Berichtigung gemäss Art. 145 Abs. 1 OG betrifft nur das Dispositiv der Entscheidung und nicht auch deren Begründung (Erw. 3). | été; érant; Bezençon; ération; écision; Anträge; Tribunal; Etablissements; écembre; Crêtelongue; état; Arrêt; Autorité; éré; |
101 Ib 371 | 31.01.1975 | Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland; BB vom 23. März 1961/21. März 1973 (BewB), Verordnung des Bundesrates vom 21. Dezember 1973 (BewV). 1. Eine als Flüchtling anerkannte Person ist hinsichtlich des Erwerbs inländischer Grundstücke nicht günstiger als andere Ausländer zu behandeln. Sie hat nicht das Recht zur Niederlassung in der Schweiz im Sinne von Art. 5 lit. a BB (Erw. 1). 2. Ein Ausländer, der zwar in der Schweiz lebt und arbeitet, sich hier aber nicht ununterbrochen seit mehr als fünf Jahren gemäss Art. 4 Abs. 2 BewB aufhält, kann sich auf ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 2 lit. a Ziff. 3 BewB auch dann, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt wären, nicht berufen, falls er das Grundstück nicht nur als sekundäre, sondern als hauptsächliche Wohnstätte erwerben will (Erw. 2). 3. Art. 12 BewV: Begriff des Orts des Grundstücks im Sinne von Art. 6 Abs. 2 lit. a Ziff. 1 und 2 BewB; Anwendung im vorliegenden Fall (Erw. 3). 4. Art. 6 Abs. 2 lit. a Ziff. 1 BewB: Im vorliegenden Fall fehlen aussergewöhnlich enge geschäftliche oder andere schutzwürdige Beziehungen des Erwerbers zum Ort des Grundstücks (Erw. 4). | Czerski; Svizzera; Superiore; Morbio; Acquisto; Ordinanza; Mendrisio; Autorizzazione; Acquirente; Grundstück; Convenzione; Estero; |
101 Ib 64 | 31.01.1975 | Gewässerschutz, Baubewilligung. BG vom 8. Oktober 1971 (GSchG). Allgemeine Gewässerschutzverordnung des Bundesrates vom 19. Juni 1972 (AGSchV). Verhältnis zwischen Art. 19 und 20 GSchG. Auslegung des ungenau gefassten Art. 20. Nicht dieser, sondern Art. 19 ist anwendbar, wenn das Grundstück zwar dem "übrigen Gemeindegebiet" zugeteilt werden soll, aber nach der geltenden Bauordnung der Gemeinde noch in einer Bauzone liegt. Die Behörde hat zu prüfen, ob ein vorschriftsgemässer Anschluss an die Kanalisation der Gemeinde, allenfalls auf Kosten des Bauherrn, gewährleistet werden kann. | GSchG; Gemeinde; Bauzone; Kanalisation; Anschluss; Zonen; Parzelle; Zonenplan; Bauzonen; Regierungsrat; AGSchV; Beschwerdeführers; Gebiet; |
101 Ib 99 | 31.01.1975 | Verfahren der Zollabfertigung. Fall eines Importeurs, welcher Anspruch auf Anwendung eines Präferenzzollansatzes erhebt, aber die dafür erforderlichen Warenverkehrsbescheinigungen binnen der gesetzten Frist nicht dem zuständigen Zollamt, sondern den Schweizerischen Bundesbahnen übergeben hat. 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Auslegung von Art. 100 lit. h OG (Erw. 1). 2. Anwendung des in Art. 21 Abs. 2 VwVG und anderen Bestimmungen des Bundesrechts ausgesprochenen allgemeinen Grundsatzes, wonach eine Frist als gewahrt gilt, wenn die Partei rechtzeitig an eine unzuständige Behörde gelangt. Die Bundesbahnen gelten als Behörde (Art. 1 Abs. 2 lit. c VwVG) auch dann, wenn sie zivilrechtliche Verträge abschliessen und die darin übernommenen Verpflichtungen erfüllen (Erw. 2). | Frist; Zollabfertigung; Behörde; Bundes; Verfahren; Grundsatz; Verwaltung; Zollrekurskommission; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; |
101 Ib 18 | 04.02.1975 | Art. 2 Ziff. 2 und Art. 52 PatG. Eine Erfindung, die sich auf die Verwendung eines chemischen Stoffes zu Heilzwecken bezieht, darf nicht patentiert werden, gleichviel wie der Stoff abgegeben und verwendet werden soll. | Patent; Verwendung; Erfindung; Arznei; Stoff; Arzneimittel; Verfahren; Anspruch; Patentierung; Heilverfahren; Stoffe; Erzeugnis; Stoffes; |
101 Ia 10 | 05.02.1975 | Art. 4 BV; Arztgeheimnis. Beschlagnahmung von Korrespondenzen im Strafprozess. Umfang und Schutz des Arztgeheimnisses. | Arztgeheimnis; Obergericht; Korrespondenz; Verein; Entsiegelung; Beschlagnahme; Verfahren; Interesse; Geheimnis; Korrespondenzen; Prozess; |
101 Ia 502 | 05.02.1975 | Art. 2 ÜbBest. BV, derogatorische Kraft des Bundesrechts; Art. 22ter BV, Eigentumsgarantie. Kantonales Dekret, das den Umbau und Abbruch von Wohnhäusern an Orten mit grosser Wohnungsnot einer Bewilligungspflicht unterwirft, wobei die Bewilligung mit Bedingungen bezüglich Kontrolle der Mietzinse neuer und der Verkaufspreise aller Wohnungen versehen werden kann. Dieses Dekret ist vereinbar mit dem Bundesprivatrecht (Art. 19 und 267a bis f OR; E. 3), mit der Eigentumsgarantie - namentlich auch mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip (E. 5) - und mit dem Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung (E. 6). | édéral; écret; été; étaire; énurie; Autorisation; Arrêt; être; êté; ègle; égal; évit; Arrêté; ègles; égis; Habitation; |