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Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
98 Ia 10 | 26.01.1972 | Art. 4 BV; Akteneinsicht. Wieweit darf dem Sachwalter eines Anlagefonds in einem gegen die frühere Fondsleitung eröffneten Strafverfahren Akteneinsicht gewährt werden? | Sachwalter; Akten; Interesse; Einsicht; Akteneinsicht; Behörde; Anlagefonds; Fonds; Akten; Buchhaltung; Staatsanwaltschaft; Fondsleitung; |
98 Ia 22 | 26.01.1972 | Art. 4 BV; Nachsteuerverfahren. Rechtsnatur der Nachsteuer. Wieweit kann im Nachsteuerverfahren auf eine frühere, in Rechtskraft erwachsene Veranlagung zurückgekommen werden? | Steuer; Steuer; Veranlagung; Steuerverfahren; Stadt; Revision; Wohnung; Reglement; Einschätzung; Grundstück; Tatsache; Wohnungseigentum; |
98 Ib 133 | 28.01.1972 | Wehrsteuer: Unter welchen Voraussetzungen sind Vergütungen, die der nicht zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtete Grundeigentümer von einer Unternehmung als Entgelt für die Ausbeutung von Kiesvorkommen erhält, steuerfrei? | Grundstück; Abbau; Wehrsteuer; Einkommen; Substanz; Ausbeutung; Entschädigung; Grundstücke; Kapitalgewinn; Bundesgericht; |
98 Ib 21 | 28.01.1972 | Warenumsatzsteuer: Steuerpflicht eines Bildhauers. Rechtsungleiche Behandlung? | Bildhauer; Kunst; Grabstein; WUStB; Warenumsatzsteuer; Hersteller; Werke; Grossist; Kunstwerk; Grabsteine; Schaffen; Praxis; Sinne; |
98 Ib 53 | 28.01.1972 | Art. 97ff. OG. BG über das Verwaltungsverfahren. BG über die Anlagefonds. 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Beschluss der Eidg. Bankenkommission, auf das Begehren eines Anlegers um Anordnung bestimmter Massnahmen nicht einzutreten (Erw. 1). 2. Befugnis des Anlegers zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 2). 3. Die in der Sache zuständige Verwaltungsbehörde des Bundes muss auf das Begehren eines Privaten um Erlass einer Leistungs- oder Gestaltungsverfügung eintreten, wenn der Gesuchsteller ein schutzwürdiges Interesse an der beantragten Verfügung hat (Erw. 3). 4. Dieser Grundsatz gilt auch für die Eidg. Bankenkommission als Aufsichtsbehörde über die Anlagefonds. Rückweisung an sie zur Beurteilung des Begehrens des Beschwerdeführers um Abberufung des von ihr ernannten Sachwalters (Erw. 4). Abweisung der Beschwerde, soweit sie das Begehren des Beschwerdeführers um Veranlassung eines Strafverfahrens betrifft (Erw. 5). | Bankenkommission; Begehren; Verfügung; Fonds; Sachwalter; Interesse; Anleger; Recht; Aufsicht; Bundes; Treuhandgesellschaft; Anlagefonds; |
98 Ia 122 | 02.02.1972 | Auslieferung zum Vollzug von freiheitsentziehenden Massnahmen. Auslieferungsabkommen mit Deutschland. 1. Die Auslieferung ist grundsätzlich auch zum Vollzug von freiheitsentziehenden Massnahmen zu bewilligen; im Verhältnis zwischen der Schweiz und Deutschland kommt es dabei nicht darauf an, ob die Massnahme neben oder an Stelle einer wegen eines Auslieferungsdeliktes ausgesprochenen Strafe tritt (Erw. 1). 2. Die Auslieferung zum Vollzug eines Entscheides, mit dem die bedingte Entlassung aus der Sicherungsverwahrung widerrufen wird, ist nur zulässig, wenn die Rückversetzung wegen in der Probezeit begangener Auslieferungsdelikte erfolgen soll; die blosse Missachtung von Auflagen genügt nicht (Erw. 2). | Auslieferung; Vollzug; Massnahme; Sicherungsverwahrung; Leyrer; Gericht; Urteil; Massnahmen; Entlassung; Delikte; Auslieferungsdelikt; |
98 Ia 203 | 02.02.1972 | Art. 89 OG. Eine vor Beginn der Beschwerdefrist eingereichte Beschwerde ist zulässig (Erw. 1). Kantonales Verfassungsrecht. Gesetzes- und Finanzreferendum. Die Voraussetzungen, unter denen ein gesetzgeberischer Erlass nach Art. 30 Ziff. 3 der Walliser KV der Volksabstimmung entzogen werden kann, sind alternativ und nicht kumulativ. Begriff des Dekrets von allgemeiner Tragweite (Erw. 4). Diese Voraussetzungen gelten nicht auch für das Finanzreferendum nach Art. 30 Ziff. 4 der Walliser KV (Erw. 5). | écret; Conseil; Grand; épense; énérale; été; être; éférendum; édéral; éfaut; Tribunal; écision; éponse; Urgence; écembre; |
98 Ia 220 | 02.02.1972 | Kompetenzkonflikt gemäss Art. 223 MStG. Widerruf des bedingten Strafvollzugs. Trotz dem revidierten Art. 41 Ziff. 3 Abs. 3 StGB ist zum Entscheid über den Widerruf des bedingten Strafvollzugs aufgrund der Verurteilung durch ein Militärgericht wegen eines während der Probezeit begangenen Delikts nicht die Militärbehörde zuständig, sondern der ordentliche Richter, der den bedingten Strafvollzug angeordnet hat. | Tribunal; évocation; énal; étent; Genève; édéral; énéral; Procureur; était; Exécution; élai; égal; églementation; Auditeur; |
98 Ia 226 | 02.02.1972 | Behandlung eines von einer deutschen Behörde in einer Strafsache gestellten Rechtshilfegesuches in der Schweiz. Art. 12 des schweiz. deutschen Auslieferungsvertrages vom 24. Januar 1874. Art. 4 BV. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung eines Staatsvertrages (Art. 84 lit. c OG; Erw. 2 a). Art. 12 des schweiz.-deutschen Staatsvertrages verweist auf die kantonale Strafprozessordnung; er wird durch eine unrichtige Anwendung derselben nicht verletzt (Erw. 2 b). Mangels besonderer Vorschriften sind die Bestimmungen der kantonalen Strafprozessordnung auf die auf das Gesuch hin vorgenommenen Akte anwendbar, soweit dies mit dem Zweck des Gesuchs vereinbar ist (Erw. 4). Anwendung dieses Grundsatzes: - auf das Recht des Angeschuldigten auf Akteneinsicht (Erw. 5); - auf eine Haussuchung und deren Folgen (Erw. 6). Gleichbehandlung der Parteien im Strafprozess (Erw. 7). | édure; Instruction; énal; énale; être; Chambre; édé; Inculpé; Accusation; édéral; été; ègle; ésent; Genève; èces; Entraide; |
98 Ia 27 | 02.02.1972 | Eigentumsgarantie, Art. 22ter BV; Zonenplan, Gewässerschutz, Bauverbot; rechtliches Gehör. 1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde zur Anfechtung eines Zonenplans, der aus Gründen des Gewässerschutzes für ein generell-abstrakt bezeichnetes Gebiet ein Bauverbot vorsieht; Verhältnis zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1). 2. Anfechtung eines Zonenplans nach aargauischem Recht; Verfahren, Anspruch auf rechtliches Gehör (Erw. 2). 3. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Eigentumsbeschränkung mit der Eigentumsgarantie vereinbar? (Präzisierung der Rechtsprechung). Zulässigkeit eines aus Gründen des Gewässerschutzes verfügten Bauverbots (Erw. 3). | Schutz; Gemeinde; Bauverbot; Gemeinderat; Waltenschwil; Einsprache; Schutzzone; Zonenplan; Bahnhof; Grundwasser; Grundstück; Regierungsrat; |
98 Ia 50 | 02.02.1972 | Gesetzliche Grundlage für Beschränkungen der Handels- und Gewerbefreiheit. 1. Für kantonale Beschränkungen der Handels- und Gewerbefreiheit ist von Bundesrechts wegen nur eine gesetzliche Grundlage im materiellen Sinn erforderlich. Die Kantone können jedoch vorsehen, dass derartige Eingriffe einer besonderen, formellen oder sonstwie qualifizierten Gesetzesgrundlage bedürfen (Erw. 2). 2. Nach der solothurnischen Verfassung (Art. 12 Ziff. 2 und 31 Ziff.11) müssen nicht nur die den ganzen Kanton betreffenden, sondern auch die im Bereiche der Gemeinden notwendig werdenden Beschränkungen der Handels- und Gewerbefreiheit in einer kantonsrätlichen Verordnung oder in einem kantonalen Gesetz vorgesehen sein (Erw. 3). Wieweit sind die solothurnischen Gemeinden befugt, die Ausführung von Hausinstallationen gewerbepolizeilichen Beschränkungen zu unterstellen ? (Erw. 4). | Kanton; Gemeinde; Gewerbe; Handel; Handels; Gewerbefreiheit; Grundlage; Beschränkungen; Gemeinden; Kantons; Verfassung; Olten; Entscheid; |