Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 1 und Jahr 1971

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
97 I 57 19.01.1971Art. 89 Abs. 2 OG. Wenn das massgebende Gesetz die Zustellung des motivierten Urteils an die Parteien nicht vorsieht, diese aber auf ständiger Gerichtspraxis beruht, ist sie der amtlichen Zustellung gleichzustellen (Erweiterung der Rechtsprechung). Urteil; Gericht; Zustellung; Gericht; Obergericht; Urteils; Parteien; Recht; Vorschrift; Gerichtsgebrauch; Bundesgericht; Amtes; Kantons;
97 I 79 26.01.1971Art. 3 Abs. 2 und 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Der Name einer Stadt im Ausland ist als Gemeingut anzusehen und darf nicht als Marke eingetragen werden, wenn er ein Hinweis für die Herkunft der Ware sein kann. Unzulässigkeit der Marke "Cusco" (peruanische Stadt und Provinz, Kakaoproduzenten) für Schokolade und Kakao. Cuzco; édéral; Pérou; Bureau; être; Cusco; été; Cusco; ésignation; éographique; Enregistrement; Cusko; étant; Tribunal; épart;
97 I 81 26.01.1971Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Eine Sachbezeichnung, bestehend aus Fremdwörtern, die in der Schweiz immer mehr verständlich sind, darf nicht als Marke eingetragen werden. Unzulässigkeit der Marke "Top set", die in englischer Sprache auf die Eigenschaft einer Ware hinweist. ésignation; édéral; Bureau; Enregistrement; éré; être; Suisse; érique; été; Tribunal; énérique; Interfood; Marke; Suchard;
97 I 125 27.01.1971Kantonales Steuerrecht. Treu und Glauben. Willkür. Bedeutung des Grundsatzes von Treu und Glauben und des daraus folgenden Verbots widersprüchlichen Verhaltens im Steuerrecht. Verhältnis dieses Grundsatzes zum Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Besteuerung (Erw. 3). Voraussetzungen, unter denen der Erbe sich unrichtige Angaben, die der Erblasser in früheren Steuerverfahren gemacht hat, im Hinblick auf das Verbot widersprüchlichen Verhaltens entgegenhalten lassen muss (Erw. 4). Steuer; Verkehrswert; Grundstück; Glauben; Erwerb; Grundsatz; Verhalten; Vater; Verwaltungsgericht; Steuerrecht; Grundstückgewinn;
97 I 14 27.01.1971Kantonale Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer. Willkür. Wenn die Witwe und die Kinder eines Bauunternehmers zur Fortführung des Geschäftsbetriebs eine Kommanditgesellschaft mit der Witwe als unbeschränkt haftender Teilhaberin und den Kindern als Kommanditären gegründet haben, so kann ohne Willkür angenommen werden, dass dadurch die Erbengemeinschaft aufgelöst worden sei und dass daher die später mit der Liquidation der Kommanditgesellschaft erfolgte Übertragung der Liegenschaften auf die einzelnen Erben keine handänderungs- und grundstückgewinnsteuerfreie "Handänderung infolge Erbteilung" im Sinne von § 161 Abs. 3 und 180 lit. a zürch. StG darstelle (Erw. 1). Ist die Erhebung der Grundstückgewinnsteuer deshalb unzulässig, weil es sich dabei um eine Realteilung handelt, bei der kein Gewinn im Sinne von § 161 StG realisiert wird? Rechtsnatur der zürcherischen Grundstückgewinnsteuer (Erw. 2). Erben; Steuer; Handänderung; Grundstückgewinn; Verwaltung; Verwaltungsgericht; Kommanditgesellschaft; Grundstückgewinnsteuer;
97 I 268 28.01.1971Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Grundbuchführung. 1. Die Bestimmungen des ZGB über das Grundbuchwesen sind öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 5 VwG. Entscheide der kantonalen Aufsichtsbehörden in Grundbuchsachen sind daher auch nach der Fassung des OG vom 20. Dezember 1968 mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht anfechtbar (Erw. 1). 2. Der vom Verkäufer zur Anmeldung des Eigentumsübergangs im Grundbuch ermächtigte Erwerber ist legitimiert, in eigenem Namen Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine seine Anmeldung abweisende Verfügung zu erheben (Erw. 2). 3. Weigert sich der Grundbuchverwalter zunächst, die Anmeldung entgegenzunehmen, weist er diese aber in einem späteren Zeitpunkt ab, so ist nicht die allgemeine Aufsichtsbeschwerde (Art. 104 GBV), sondern die spezielle, befristete Grundbuchbeschwerde (Art. 103 GBV) gegeben (Erw. 3). 4. Aus der Natur der dem Erwerber erteilten Vollmacht zur Anmeldung der Eigentumsübertragung lässt sich deren Weiterdauer nach dem Tode des Vollmachtgebers nicht ableiten (Erw. 4). Grundbuch; Vollmacht; Bunde; Anmeldung; Bundes; Grundbuchamt; Vollmachtgeber; Vollmachtgebers; Bundesgericht; Recht; Verfügung; Kaufsrecht;
97 I 167 29.01.1971Wehrsteuer. Besteuerung des Gewinns, den ein auch die Verwaltung von Liegenschaften besorgender Notar beim Verkauf von Aktien von Immobiliengesellschaften erzielt. Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB. Buchführungspflicht (Erw. 3 a). Geschäfts- und Privatvermögen (Erw. 3 b). Art. 21 Abs. 1 lit. a WStB. Dem Verkauf von Liegenschaften gleichgestellter Verkauf von Aktien von Immobiliengesellschaften (Erw. 4 a). Einkommen aus beruflicher Tätigkeit (Erw. 4 b). Verjährung. Grundsatz der Einheit der Veranlagung (Erw. 5 b). été; étés; Immeuble; ères; Impôt; érance; Commission; était; être; édéral; éance; Immeubles; Autre; éclamation; érant;
97 I 60 29.01.1971Art. 100 lit. b und Art. 101 lit. d OG; Art. 10 ANAG. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Verweigerung vorübergehender Aufhebung der gestützt auf Art. 10 Abs. 1 lit. a ANAG erlassenen Ausweisung; Verbindlichkeit des rechtskräftigen Entscheides über die Ausweisung trotz strafrechtlicher Rehabilitation des Gesuchstellers (Erw. 1 und 2). Fehlt ein völkerrechtlicher Anspruch auf Wiedereinreise, so ist die Behörde auch beim Entscheid über vorübergehende Aufhebung der Ausweisung auf das pflichtgemässe Ermessen verwiesen; Überprüfung des Entscheides auf Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens (Erw. 3); für die Interessenabwägung massgebende Gesichtspunkte (Erw. 4). Ausweisung; Einreise; Entscheid; Ermessen; Schweiz; Interesse; Verwaltung; Behörde; Regierungsrat; Aufhebung; Gesuch; Einstellung;
97 I 84 29.01.1971Bankengesetz. Hat eine bisher diesem Gesetz unterstellte Aktiengesellschaft in der letzten Zeit eine bankmässige Tätigkeit nur noch in unbedeutendem Umfang ausgeübt und sich auf die Finanzierung der Geschäfte des Hauptaktionärs verlegt, so darf die eidgenössische Bankenkommission die Unterstellung nicht ohne weiteres aufheben, wenn die Gesellschaft glaubhaft macht, dass sie beabsichtige, sich in naher Zukunft wieder dem Bankgewerbe zuzuwenden. Zunächst ist dem Unternehmen eine angemessene Frist zum Nachweis der Ernsthaftigkeit dieser Absicht zu setzen. Banken; Bankenkommission; Unternehmen; Bankengesetz; Unterstellung; Bericht; Frist; Urteil; Geschäfte; Finanzgesellschaft; Entscheid;
97 I 73 02.02.1971Art. 944 Abs. 2 OR, Art. 45 und 46 HRegV, Art. 104 lit. a OG; Handelsregister, territoriale Bezeichnung in einer Firma. 1. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1). 2. Die Weigerung des eidg. Amtes für das Handelsregister, einem Transport- und Speditionsunternehmen in der Firma die Zusätze "Euro" und "Europa" zu bewilligen, verletzt das Gesetz nicht (Erw. 2 und 3). Europa; Firma; Transport; Gesellschaft; Handel; Spedition; Handelsregister; Bezeichnung; Eurotrans; HRegV; Eurotrans; Zusätze; Europa;
97 I 151 03.02.1971Schweizerisch-belgisches Vollstreckungsabkommen vom 29. April 1959. Vorbehalt, den ein in der Schweiz wohnhafter Beklagter vor dem belgischen Gericht machen muss, wenn er sich später der Vollstreckung des Urteils in der Schweiz aufgrund von Art. 2 lit. c des Abkommens widersetzen will (Erw. 4). Verstösst das belgische Urteil im Sinne von Art. 1 lit. a des Abkommens gegen die öffentliche Ordnung der Schweiz - wegen Nichtberücksichtigung der vom Beklagten erhobenen Verrechnungseinrede? (Erw. 5 a). - wegen missbräuchlicher, auf Umgehung schweizerischen Rechts gerichteter Klageerhebung an einem künstlich geschaffenen Gerichtsstand? (Erw. 5 b). Gericht; Urteil; Recht; Gerichte; Schweiz; Vollstreckung; Forderung; Bristol; Antwerpen; Abkommen; Bristol; Müller; Bristol; Verrechnung;