Es wurde zuvor Band I Verfassungsrecht ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.
Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
95 I 233 | 25.08.1969 | Persönliche Freiheit. Untersuchungshaft. Nach Genfer Recht kann der Verurteilte während des Verfahrens vor zweiter Instanz gegen Kaution vorläufig freigelassen werden (Erw. 4). Hiefür sachlich zuständige Behörde (Erw. 5). Notwendige Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherheitshaft (Erw. 6). | Chambre; Accusation; Procureur; énéral; étention; Ordre; être; écution; Exécution; édure; écrou; éventive; ération; écision; |
95 I 317 | 08.10.1969 | Art. 4 BV. Willkür. Hinterlegung eines Gerichtskostenvorschusses durch einen Anwalt für Rechnung eines Klienten, der dem Anwalt keinen Vorschuss bezahlt hat. In der Folge Konkurs des Klienten und Verzicht auf den Prozess. Rückzahlung des Saldos des Gerichtskostenvorschusses an den Anwalt. Anspruch der Konkursmasse auf diesen Betrag und Abtretung des Anspruchs an einen Gläubiger, der den Anwalt dafür gerichtlich belangt. Gutheissung der Klage durch die kantonalen Gerichte. Das Bundesgericht heisst die dagegen erhobene staatsrechtliche Beschwerde des Anwalts gut und hebt die kantonalen Urteile auf. | Zufferey; Tribunal; Avance; éance; était; Juge-instructeur; Sierre; Anwalt; écision; Avait; -même; èrent; éposé; éder; éancier; |
95 I 313 | 08.10.1969 | Art. 82 SchKG. Unzuständigkeit des Rechtsöffnungsrichters zur Prüfung der Rechtzeitigkeit des Rechtsvorschlages. | Recht; Konkurs; Rechtsvorschlag; Betreibung; Rechtsöffnung; Konkursgericht; Schuldbetreibung; Entscheid; Nidwalden; Schuldner; |
95 I 451 | 01.10.1969 | Akteneinsichtsrecht des Geschädigten im Strafverfahren. Art. 4 BV. Rechtliches Interesse als Voraussetzung des Akteneinsichtsrechts (Erw. 3 b). Verhältnis des Akteneinsichtsrechts zum Bankgeheimnis (Erw. 3 c). | Akten; Akteneinsicht; Recht; Interesse; Bankgeheimnis; Recht; Staat; Geschädigten; Anzeige; Urteil; Staatsanwaltschaft; |
95 I 439 | 01.10.1969 | Staatsrechtliche Beschwerde. Die in Art. 87 OG enthaltene Beschränkung gilt nicht für Beschwerden, mit denen neben der Verletzung des Art. 4 BV noch andere Rügen erhoben werden (Erw. 1). Bankgeheimnis und kantonales Strafprozessrecht. Derogatorische Kraft des Bundesrechts. Verhältnis des kantonalen Strafprozessrechts zum Bankgeheimnis - inbezug auf die Zeugenpflicht und die Pflicht zur Herausgabe von Akten (Erw. 2 b Abs. 1). - inbezug auf das Akteneinsichtsrecht des Geschädigten. Abwägung der sich einander entgegenstehenden Interessen. Bedeutung des Umstands, dass der Geschädigte ein ausländischer Staat ist. Tragweite von Art. 321 Ziff. 3 und Art. 273 Abs. 2 StGB (Erw. 2 b-d). | Recht; Akten; Recht; Akteneinsicht; Bankgeheimnis; Interesse; Geschädigte; Staat; Akteneinsichtsrecht; Geschädigten; Verfahren; Entscheid; |
95 I 409 | 01.10.1969 | Armenrechtliche Verbeiständung Wegen Nichtzulassung als armenrechtlicher Prozessvertreter kann sich der ausserkantonale Anwalt nicht auf die Freizügigkeit wissenschaftlicher Berufsarten berufen (Erw. 4); Dem im Ausland wohnhaften Ausländer darf im Prozess gegen die Suva die Bestellung eines nicht im Kanton Luzern praktizierenden Anwaltes nicht ohne hinreichende Gründe verweigert werden (Erw. 5). | Anwalt; Recht; Kanton; Prozessvertreter; Prozesse; Richter; Anwaltes; Verfahren; Ausland; Gericht; Armenanwalt; Bundes; Anspruch; Führung; |
95 I 481 | 26.09.1969 | Bundesgesetz über die Anlagefonds. Die Eidg. Bankenkommission ist befugt, der Fondsleitung und der Depotbank Weisungen zu erteilen (Erw. 2). Wenn die Fondsleitung durch die Depotbank an der Börse Anteilscheine des Anlagefonds für dessen Rechnung anschaffen lässt, liegen Rücknahmen im Sinne des Art. 21 AFG vor. Werden die zurückgenommenen Titel an der Börse wieder abgesetzt, so werden sie damit neu ausgegeben. Dabei darf der nach Art. 12 Abs. 3 AFG berechnete Ausgabepreis nicht unterschritten werden. Die Rücknahmen und Neuemissionen sind fortlaufend zu buchen (Erw. 3-7). | Fonds; Anteils; Anteilschein; Anteilscheine; Fondsleitung; Rechnung; Ausgabe; Rücknahme; Anleger; IMMOVIT; Zertifikate; Anlagefonds; |
95 I 453 | 17.09.1969 | Volle Entschädigung bei Enteignung nach bernischem Recht; Methoden der Ermittlung (Erw. 2); Entschädigung für die Abtretung einer privaten Strasse, an welcher Wegedienstbarkeiten bestanden und der Enteignete auch inskünflig den Gemeingebrauch ausüben kann; Bestimmung nach der Differenzmethode (Erw. 4); Kontrolle der Berechnung nach der statistischen und Ertragswertmethode (Erw. 5 und 6); Wann wirkt sich eine Baulinie als materielle Enteignung aus? (Erw. 7). | Kohlenweg; Entschädigung; Enteignung; Verwaltungsgericht; Strasse; Baulinie; Grundstück; Strassen; Kohlenweges; Ertrag; Verkehr; |
95 I 356 | 17.09.1969 | Kantonaler Strafprozess, notwendige Verteidigung, Öffentlichkeit der Verhandlung. § 33 Abs. 3 Ziff. 1 luzern. StPO, wonach der Angeklagte in Kriminalfällen vor Kriminalgericht und Obergericht durch einen gewählten oder amtlichen Verteidiger verteidigt werden muss, - verstösst nicht gegen die persönliche Freiheit (Erw. I 1 und 2); - ist vereinbar mit § 20 Abs. 1 KV, wonach es jedem Bürger freigestellt ist, seine Rechtssachen persönlich zu verfechten (Erw. I 3). Aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung (§ 168 StPO) folgt, wie ohne Willkür angenommen werden kann, kein Recht der Zuhörer, an der Verhandlung Bild- oder Tonaufnahmen zu machen (Erw. II). | Verteidiger; Recht; Gericht; Angeklagte; Kriminal; Verteidigung; Freiheit; Angeklagten; Obergericht; Kriminalgericht; Verhandlung; |
95 I 336 | 17.09.1969 | Staatsrechtliche Beschwerde, Art. 84 OG. Elektrische Hausinstallationen, Art. 31 BV. 1. Anfechtbar im Sinne des Art. 84 OG ist auch die Verfügung eines Privaten, der als Inhaber obrigkeitlicher Gewalt handelt, die ihm vom Gemeinwesen durch Delegation verliehen wurde (Erw. 1). Fall einer solchen Delegation (Erw. 2). 2. Beim System der freien Konkurrenz verstösst es gegen Art. 31 BV, einem Elektroinstallateur die Bewilligung zum Ausführen von Hausinstallationen zu verweigern für eine Ortschaft, die nur 5 km von seinem Geschäftssitz entfernt ist (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 4). 3. Das Bundesgericht kann die letzte kantonale Instanz anweisen, eine verfassungswidrig verweigerte Polizeierlaubnis zu erteilen; Ausnahme vom Grundsatz der kassatorischen Natur der staatsrechtlichen Beschwerde (Erw. 5). | Locarno; Pedrazzi; Autorizzazione; Essere; Imperio; Municipio; Ordinanza; Società; Esercizio; Esecuzione; Interessato; Autorità; Impresa; |
95 I 380 | 03.09.1969 | Art. 40, 94 OG, Art. 79 ff. BZP. Art. 80 BZP ist auf die staatsrechtliche Beschwerde nicht anwendbar. Gegen den Entscheid des Präsidenten über das Gesuch um Gewährung aufschiebender Wirkung ist deshalb ein Weiterzug an das Bundesgericht nicht zulässig. | Verfügung; Vorschrift; Organisation; Organisationsgesetz; Präsident; Bundeszivilprozess; Vorschriften; Entscheid; Präsidenten; Verfahren; |