Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 1 und Jahr 1966

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
92 I 189 03.10.1966Art. 4 BV, Art. 174 SchKG. Die Frage, ob der Berufungsrichter Tatsachen, die erst nach dem erstinstanzlichen Konkurserkenntnis eingetreten sind, berücksichtigen dürfe, wird in der Rechtsprechung der Kantone teils verneint, teils (unter Einschränkungen) bejaht. Weder die eine noch die andere Lösung ist willkürlich.
Konkurs; Berufung; Justizkommission; Schuldner; ücksichtigen; ürlich; ärte; Berufungsverfahren; Noven; Tilgung; Verletzung; Gebrüder;
92 I 185 26.10.1966Anspruch auf rechtliches Gehör im Zivil- und Strafprozess. Die Prozessparteien haben schon unmittelbar auf Grund von Art. 4 BV Anspruch auf Einsicht in ein vom Richter eingeholtes Gutachten. Anwendung dieses Grundsatzes auf das psychiatrische Gutachten über den Geisteszustand des Beschuldigten, das die zweite Instanz in einem im Zivilprozess durchgeführten Ehrverletzungsprozess von Amtes wegen einholte und auf Grund dessen sie an Stelle der von der ersten Instanz ausgefällten Strafe die Versorgung nach Art. 15 StGB anordnete. Gutachten; Rekurskommission; Gehör; Anspruch; Urteil; Zivil; Prozess; Versorgung; Gutachtens; Gehörs; Gelegenheit; Parteien; ätte;
92 I 415 21.10.1966Einspruch gegen Liegenschaftskäufe. 1. Zulässigkeit des Einspruchs gegen die Absicht, einen Kaufrechtsvertrag beurkunden zu lassen (Erw. 1). 2. Art. 19 Abs. 1 lit. a EGG: Fall einer industriellen Unternehmung, welche nach ihrer Darstellung das Land zum Bau einer Lager- und Montagehalle erwerben will. Es ist nicht offensichtlich eine Spekulation oder ein Güteraufkauf beabsichtigt (Erw. 2). 3. Art. 19 Abs. 1 lit. c EGG: Durch den Verkauf einzelner Parzellen verliert ein landwirtschaftliches Gewerbe seine Existenzfähigkeit nicht, wenn die Bewirtschaftung des verkleinerten Gutes immer noch eine auskömmliche Existenz zu bieten vermag (Erw. 3). Einspruch; Existenz; Frebal; Spekulation; Rudin; Lager; Entscheid; Regierungsrat; Parzellen; ündet; Montagehalle; Existenzfähigkeit;
92 I 307 18.10.1966Patentrecht. Auslegung von Art. 53 PatG. Bedeutung der Gesetzesmaterialien.
Patent; Auslegung; Verfahren; Amtes; Gesetzes; Metallisierung; Vorgang; Auffassung; äquivalent; Herstellung; Sinne; Bundesgericht; Kreise;
92 I 303 18.10.1966Nationale Bezeichnung im Namen einer Genossenschaft, Art. 45 HRegV. Voraussetzungen für die Bewilligung (Erw. 1). Unzulässig die Bezeichnung "schweizerische" für eine erst in Gründung begriffene Wohnbaugenossenschaft ohne offiziellen oder offiziösen Charakter (Erw. 2-4). Genossenschaft; Schweiz; Bezeichnung; Handels; Firma; Interesse; Gründer; Handelsregister; Genossenschaften; Wohnbaugenossenschaft;
92 I 298 18.10.1966Handelsregister, nationale Bezeichnung in einer Firma; Art. 944 Abs. 2 OR, Art. 45 Abs. 1 und 2 HRegV. Art. 46 Abs. 3 HRegV betr. die Zulässigkeit territorialer Bezeichnungen in substantivischer Form ist auf nationale Bezeichnungen nicht anwendbar (Erw. 3). Tragweite des Begriffs "besondere Umstände" in Art. 45 HRegV (Erw. 4). Frage der Zulässigkeit des Zusatzes "(Schweiz)" für die schweizerische Niederlassung eines ausländischen Konzerns (Erw. 5, 6). Schweiz; Bezeichnung; Konzern; Firma; Bewilligung; Handels; HRegV; Zusatz; Handelsregister; Sitzes; Gesellschaft; Bezeichnungen; Publikum;
92 I 293 18.10.1966Handelsregister, nationale Bezeichnung in einer Firma; Art. 944 Abs. 2 OR, Art. 45 Abs. 1 und 2 HRegV. Tragweite des Begriffs "besondere Umstände" in Art. 45 HRegV (Erw. 2). Frage der Zulässigkeit des Zusatzes "Verkauf Schweiz" für ein Unternehmen, das sich als Tochtergesellschaft eines schweizerischen Fabrikationsunternehmens mit dem Vertrieb von dessen Erzeugnissen im Gebiete der Schweiz befassen soll (Erw. 3, 4). Schweiz; Verkauf; Schweiz; Handels; Verkauf; Firma; Gesellschaft; Bezeichnung; Zusatz; Handelsregister; AGIE; Bewilligung; Erzeugnisse;
92 I 236 14.10.1966Vorkaufsrecht des Eigentümers eines mit einem Baurecht belasteten Grundstücks und des Inhabers des Baurechtes. Art. 682 Abs. 2 ZGB, Art. 17 Abs. 2 SchlT ZGB. Dieses Vorkaufsrecht gilt auch für Grundstücke, die vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1963 über die Änderung des Vierten Teils des ZGB (Miteigentum und Stockwerkeigentum) mit einem selbständigen und dauernden Baurecht belastet wurden. été; éemption; édé; édéral; Baurecht; étaire; étages; Entrée; Vorkaufsrecht; édérale; écembre; Conseil; ègle; Applique; être;
92 I 393 07.10.1966Einforderung von Beweismitteln beim Pflichtigen (Art. 89 Abs. 2 WStB). 1. Weigerung einer Finanzgesellschaft, die dem Bankengesetz nicht unterstellt ist, schriftliche Unterlagen einzureichen (Erw. 1): a) Ein solches Institut kann sich nicht auf das Bankgeheimnis (Art. 47 BankG) berufen (Erw. 1 a). b) Weder die Einsicht in die Buchhaltung (Erw. 1 b) noch die Bestätigung der Kontrollstelle (Erw. 1c) ersetzt die Vorlage des Schuldenverzeichnisses mit Angabe der Gläubiger. 2. Folgen der Säumnis (Erw. 2): a) Verlust des Rechtes, den Abzug der Schulden und der Schuldzinsen zu verlangen (Erw. 2 a). b) Ermessenseinschätzung gemäss Art. 92 WStB? (Erw. 2 b). 3. Verhältnis zur Auskunftspflicht Dritter im Sinne von Art. 90 Abs. 6 WStB (Erw. 3). Schuld; Schulden; Gläubiger; Wehrsteuer; Steuerbehörde; Veranlagung; Schuldzinsen; Industriefinanzierung; Schuldenverzeichnis; üsse;
92 I 288 07.10.1966Art. 42 WStB. Aufgabe der Erwerbstätigkeit innerhalb einer Berechnungsperiode. 1. Fallen die Begründung und die Begleichung eines Honoraranspruches in verschiedene Berechnungsperioden, so kann das Einkommen nur einer allein zugerechnet werden (Erw. 2). 2. Tragweite des Entscheides eines Steuerpflichtigen, das Einkommen im Zeitpunkt der Zahlungseingänge zu versteuern (Erw. 3). 3. Wann ist die Veränderung des Einkommens eines Selbständigerwerbenden dauernd? (Erw. 4). Einkommen; ätig; Zahlung; Berechnungsperiode; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Einkommens; ühre; Wehrsteuer; Honorar; Besteuerung;
92 I 253 05.10.1966Art. 4 BV; Beweislast im Steuerverfahren. Die Frage der Beweislastverteilung stellt sich auch in einem von der Untersuchungsmaxime beherrschten Verfahren. Beweislastverteilung im Steuerverfahren (Erw. 2). Wer trägt die Beweislast für die Wahrung von Fristen, insbesondere bei uneingeschriebener Zustellung behördlicher Akte? (Erw. 3) Beweis; Einsprache; Beweislast; Recht; Verfügung; Veranlagung; Frist; Einspracheverfahren; Zustellung; Veranlagungsverfügung; Mitteilung;