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Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
89 I 407 | 17.09.1963 | Handelsregister. Eintragung der schweizerischen Agentur einer deutschen Luftfahrtgesellschaft. 1. Einfluss des (schweizerischen oder internationalen) Luftrechts auf die Verpflichtung zur Eintragung einer Zweigniederlassung im Handelsregister (Erw. 2-4). 2. Begriff der Zweigniederlassung (Erw. 5). 3. Umstände, die den Schluss darauf gestatten, dass die einem Hauptunternehmen untergeordnete Betriebsstätte die für eine Zweigniederlassung erforderliche Selbständigkeit besitzt (Erw. 6 und 7). | érien; établissement; Genève; ègle; Lufthansa; érienne; Suisse; épend; Inscription; édéral; étrangère; Autonomie; éléphone; |
89 I 389 | 09.10.1963 | Art. 84, 85 OG: Unzulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde gegen kantonale Verfassungsvorschriften. Unzulässigkeit der Abstimmungsbeschwerde a) wenn eine Anordnung in Frage steht, welche vor der Abstimmung hätte angefochten werden können, b) wenn es an einer der Beschwerde vorausgegangenen kantonalen Entscheidung über das Abstimmungsverfahren fehlt. | Bundes; Verfassung; Verfassungs; Abstimmung; Kanton; Gewährleistung; ässig; Bundesversammlung; Bundesgericht; Verfassungsvorschrift; |
89 I 499 | 04.10.1963 | Militärpflichtersatz. Dauer der Ersatzpflicht der Wehrpflichtigen, deren Aushebung auf Grund des BRB vom 18. September 1939 um ein Jahr vorgeschoben worden ist. | été; élite; édéral; Année; école; Exemption; Recordon; être; Commission; Selon; écembre; éjà; -même; écision; Impôt; |
89 I 414 | 04.10.1963 | Haftung des Beamten gegenüber dem Bund (Verantwortlichkeitsgesetz vom 14. März 1958). 1. Zuständigkeit des Bundesgerichtes; Zulässigkeit von Feststellungsklagen im verwaltungsrechtlichen Verfahren (Erw. 1). 2. Nichtanwendbarkeit des Art. 20 Abs. 3 VG auf die negative Feststellungsklage des Beamten im Schadenbeteiligungsverfahren (Erw. 2). 3. Schaden des Bundes infolge Diebstahls von Geld aus dem Kassenschrank eines SBB-Stationsgebäudes; Verwahren derKassenschrankschlüssel in einer Pultschublade als Mitursache des Schadens (Erw. 3). 4. Haftung des Beamten verneint mangels grober Fahrlässigkeit (Erw. 4-6). | üsse; Schaden; Schlüssel; Beamte; ässig; Bunde; Beamten; Klage; Bundes; Kassenschrank; Keller; Schublade; ätte; Dienst; Haftung; |
89 I 483 | 25.09.1963 | Verantwortlichkeit der Kantone für die Handlungen ihrer Beamten; Bundesgesetz vom 13. Juni 1917 über die Bekämpfung der Tierseuchen. Art. 42 OG. 1. Zulässigkeit der Schadenersatzklage eines Privaten gegen Kantone (Erw. 1). 2. Anwendbarkeit des kantonalen Rechts, das auf Art. 41 ff. OR verweist (Erw. 2). Art. 24 Abs. 2 lit. b BZP. 3. Verbindung zweier je gegen einen Kanton gerichteten Klagen (Erw. 3). Anwendung des waadtländischen und neuenburgischen Rechts. 4. Fahrlässigkeit kantonaler Beamten als Ursache der Ansteckung des Klägers durch an Brucellose erkrankte Schafe (Erw. 6). 5. Wegfall oder Herabsetzung der Ersatzpflicht der Beklagten wegen Umständen, für welche der Kläger einstehen muss? (Erw. 7). 6. Gründe und Mass der Ermässigung der Entschädigung (Erw. 8). | été; étérinaire; édé; édéral; Nyfeler; âtelois; èvre; Neuchâtel; était; être; Homme; èvres; équestre; êtes; Vanay; |
89 I 371 | 25.09.1963 | Volksinitiative auf Erlass eines Gesetzes. Art. 28 bis, ter, quater, 31 und 45 der freiburg. K V. 1. Befugnis des freiburg. Grossen Rates, eine Initiative als unzulässig zu erklären. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts inbezug auf kantonales Verfassungsrecht (Erw. 2). 2. Nach freiburg. Recht kann sich die Gesetzesinitiative nur auf den Erlass eines Gesetzes im materiellen Sinne richten. Dieses Gesetz muss ein Erlass von allgemeiner Tragweite sein. Es kann eine mit seinem Zweck zusammenhängende Ausgabe festsetzen. Muss es unbeschränkte Dauer haben? (Frage offen gelassen). (Erw. 3). 3. Prüfung einer Initiative daraufhin, ob der von den Initianten vorgeschlagene Ent wurf unter den Begriff des Gesetzes fällt (Erw. 4). | Initiative; Conseil; Grand; énéral; énérale; épense; ègle; éance; écret; être; éférendum; épenses; éter; égislative; |
89 I 366 | 25.09.1963 | Art. 4 und 33 BV, 5 Ueb. Best. der BV. Handels- und Gewerbefreiheit; Freizügigkeit für wissenschaftliche Berufe; Rechtsgleichheit. In Basel niedergelassener Anwalt, der die Bewilligung zur ständigen Berufsausübung im Kanton Waadt besitzt und von diesem Vertretungen im Armenrecht zugewiesen erhält. Weigerung dieses Kantons, ihm im Falle von Reisen zu Gerichtsverhandlungen in diesen Armenrechtssachen die Reisekosten von Basel bis zur waadtländischen Grenze zu ersetzen, während die im Kanton Waadt niedergelassenen Anwälte in solchen Sachen grundsätzlich für alle Reisekosten entschädigt werden. Rechtsungleiche Behandlung, die mit der für freie Berufe gewährleisteten Freizügigkeit unvereinbar ist. | Avocat; Office; Tribunal; Conseil; être; Roten; Autorisation; énérale; édé; -lieu; Bâle; écision; étude; édéral; éfense; Kanton; |
89 I 298 | 18.09.1963 | Markenrecht. Schutzverweigerung gegenüber international hinterlegter Marke wegen Täuschungsgefahr über die Herkunft der Ware. Madrider Abkommen Art. 5. Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon 1958) Art. 6 Abs. 1. MSchG Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2. Frage der Zulässigkeit geographischer Angaben. Verwendung der Firma als Marke. | Marke; Herkunft; MSchG; ässig; Florida; FLORIDA; Publikum; Marken; International; Fassung; Schutz; Angabe; Madrider; Abkommen; Firma; |
89 I 278 | 18.09.1963 | Art. 88 OG: Dem in einem Submissionsverfahren nicht berücksichtigten Bewerber fehlt die Legitimation zur Beschwerde. | Recht; Zuschlag; Bewerber; Ausschreibung; Submissionsverfahren; Staufen; Regierungsrat; Kantons; Gemeinde; Verletzung; Interesse; Behörde; |
89 I 242 | 18.09.1963 | Art. 90 OG. Unzulässigkeit neuer Beweismittel und Vorbringen bei einer staatsrechtlichen Beschwerde, welche die Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges voraussetzt. Art. 4 BV und 81 SchKG. Der Rechtsöffnungsrichter handelt nicht willkürlich, wenn er beim Entscheid darüber, ob ein von einem ordentlichen Gericht eines andern Kantons gefälltes Urteil rechtskräftig und vollstreckbar sei, auf die Rechtskraftbescheinigung abstellt, die der Schreiber des ausserkantonalen Gerichts in gehöriger Form auf dem Urteil angebracht hat. | Tribunal; écembre; écutoire; était; égulière; être; été; Genève; Urteil; édictale; ésenta; Office; édéral; Appel; Enfant; |
89 I 527 | 18.10.1963 | Tessinischer Tarif für grundbuchliche Vorkehrungen. Art. 4 BV. Es ist nicht willkürlich, den Verkehrswert als "valore della contrattazione" im Sinne von Art. 5 des Tarifs zu betrachten. | valore; Ufficio; Imposta; Tribunale; Dipartimento; Confederazione; Iscrizione; Altro; Mariotta; Amministrazione; Stato; Interpretazione; |