Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 1 und Jahr 1962

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
88 I 260 14.11.1962Staatsrechtliche Beschwerde. 1. Die Beschwerde gegen Vollzugs- und Bestätigungsakte ist grundsätzlich nur insoweit, als diese selbständig ein verfassungsmässiges Recht verletzen, nicht auch wegen Verfassungswidrigkeit der ihnen zugrunde liegenden Verfügungen zulässig. Eine Ausnahme gilt nur für Beschwerden wegen Verletzung unverzichtbarer und unverjährbarer Rechte, zu denen nicht nur die Niederlassungsfreiheit, sondern noch weitere fundamentale Rechte gehören (Erw. 1). 2. Selbständige Verfügung oder blosser Vollzugsakt? (Erw. 2). Persönliche Freiheit. Bedeutung ihrer Gewährleistung in den Kantonsverfassungen (Erw. 3). Verfügung; Beschwerde; Recht; Gebrüder; Energie; Verfügungen; Gemeinde; Vollzug; Beschwerdeführerin; Freiheit; Kanton; Kantons;
88 I 179 26.09.1962Art. 88 OG. Der Nachbar ist zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen die einem andern Grundeigentümer erteilte Baubewilligung legitimiert, falls sich aus derselben eine Einschränkung der eigenen Baumöglichkeiten ergibt.
Rechtlich; Recht; Beschwerde; Nachbar; Staatsrechtliche; Urteil; Verweisungen; Bauvorschriften; Staatsrechtlichen; Interessen;
88 I 202 26.09.1962Art. 4 BV; Art. 218 OR. Die Annahme, die Sperrfrist für die Veräusserung landwirtschaftlicher Grundstücke beginne auch mit dem Eigentumswechsel infolge Erbgangs zu laufen, ist nicht willkürlich. Grundstück; Landwirtschaftliche; Grundstücke; Sperrfrist; Beschwerde; Regierungsrat; Erben; Landwirtschaftlichen; Veräusserung;
88 I 181 28.09.1962Art. 71 Abs. 1 WRG. Zuständigkeit des Bundesgerichts zur Beurteilung von Streitigkeiten aus Konzessionen, die von Gemeinden erteilt sind. - Nach dem Walliser Gesetz sind die Wasserzinse, die in solchen Konzessionen festgelegt sind, ebenfalls der Revision von zehn zu zehn Jahren unterworfen. - Die Revision ist zwingenden Rechts; das in der Konzession festgesetzte Maximum steht ihr grundsätzlich nicht entgegen. - Grundsätze für die Revision, welche ihrer Natur nach die wohlerworbenen Rechte nicht beeinträchtigt. Concession; Revision; Tribunal; Droit; Redevance; Cantonal; Commune; Arrêt; Fédéral; Concessions; Cause; Hérémence; Communes; Novembre;
88 I 137 10.10.1962Art. 4 BV. Willkür. Kündigung von Mietverträgen durch den Vermieter mit der Behauptung, die Räume für seine Arbeitnehmer zu benötigen. Darf ohne Willkür angenommen werden, die Kündigung sei nur dann im Sinne von Art. 35 lit. c VMK gerechtfertigt, wenn ein eigentlicher beruflicher Notstand vorliege? Frage offen gelassen (Erw. 2). Die kantonale Behörde handelt nicht willkürlich, wenn sie eine nur mit einem allgemeinen Bedürfnis nach Arbeiterwohnungen begründete Kündigung als nicht gerechtfertigt betrachtet (Erw. 3). L'art; Litt; Besoin; Propriétaire; L'autorité; Résiliation; Employé; Recours; Arbitraire; Fédéral; Entreprise; Logement; Société;
88 I 213 10.10.1962Bodenverbesserung, Rückerstattung von Subventionen, Willkür. Parzellierung und Überbauung eines Grundstücks, das in eine Güterzusammenlegung einbezogen war und mit einem Zerstückelungsverbot gemäss Art. 12 bis des BRB vom 11. Februar 1941 über ausserordentliche Bodenverbesserungen belastet ist. Darf die für diese Parzellierung erforderliche Bewilligung auch ohne eine ausdrückliche Bestimmung, die dies gestatten würde, davon abhängig gemacht werden, dass die von Bund, Kanton und Gemeinde an die Güterzusammenlegung entrichteten Subventionen zurückerstattet werden? Rückerstattung; Zerstückelung; Melioration; Kanton; Grundstück; Gemeinde; Beiträge; Bewilligung; Grundstücke; Subventionen; Beschwerde;
88 I 217 10.10.1962Kantonale Handänderungssteuer; Willkür. Verkauf von Bauland in Verbindung mit einem Werkvertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, auf dem verkauften Land ein Gebäude zu erstellen. Berechnung der Handänderungssteuernur auf dem Kaufpreis für das Land oder auf dem Gesamtpreis für das Land und das Gebäude? über; Handänderung; Werkvertrag; Wirtschaftlich; Beschwerde; Kaufvertrag; Fertige; Erwerb; Erwerber; Abgabe; Verkauf; Grundstück;
88 I 159 17.10.1962Art. 61 BV. Einrede der abgeurteilten Sache. Tragweite der Garantie des Art. 61 BV. Begriff des Zivilurteils (Erw. 2). Einrede der abgeurteilten Sache im Ehescheidungsprozess. - Abgrenzung zwischen Bundes- und kantonalem Recht. Verhältnis zwischen Berufung und staatsrechtlicher Beschwerde (Erw. 3). - Materielle Rechtskraft der Verfügung, mit welcher eine Scheidungsklage wegen Rückzugs abgeschrieben wird, insbesondere wenn der Rückzug erfolgte, bevor die Klage begründet wurde (Erw. 4, 5). Klage; Beschwerde; Scheidung; Tatsachen; Einrede; Abgeurteilten; Kanton; Rückzug; Kantonsgericht; Zürcher; Bundes; Beschwerdegegner;
88 I 141 24.10.1962Art. 4 BV; Art. 35 lit. c VMK. Die Kündigung einer für einen Arbeitnehmer benötigten Wohnung ist gerechtfertigt, wenn die Betriebsführung erheblich erschwert würde, falls der Arbeitnehmer nicht in der betreffenden Wohnung untergebracht werden könnte. Wohnung; Arbeitnehmer; Kündigung; Betrieb; Beschwerde; Kündigte; Gekündigte; Justiz; Erheblich; Gerechtfertigt; Mieter; Urteil;
88 I 144 24.10.1962Art. 4 BV, Armenrecht. Der Entscheid darüber, ob eine Partei im Vaterschaftsprozess Anspruch auf Anordnung einer anthropologisch-erbbiologischen Begutachtung habe, ist dem Sachrichter vorbehalten und darf nicht vom Richter vorweggenommen werden, der über das Armenrecht zu befinden hat.
Urteil; Anordnung; Armenrecht; Begutachtung; Anspruch; Entscheid; Partei; Anthropologisch-erbbiologischen; Sachrichter; Vorliegenden;
88 I 276 26.10.1962Kontingentierung der Einfuhr von Schlachtvieh und Fleisch. Die sog. Prioritätsordnung (Art. 10 Abs. 2 Satz 4 der Verordnung des Bundesrates betreffend Schlachtviehmarkt und Fleischversorgung vom 30. Dezember 1953) geht über den Rahmen der dem Bundesrat durch das Landwirtschaftsgesetz delegierten Kompetenz hinaus. Prioritätsordnung; Schlachtvieh; Fleisch; Bundesrat; Einfuhr; Landwirtschaft; Import; Kontingent; Stufe; Metzger; Verhältnis;
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