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Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
85 I 211 | 07.10.1959 | Art. 14 des BG vom 26. September 1931 über die wöchentliche Ruhezeit (RZG); Willkür. 1. Erschöpfung der kantonalen Rechtsmittel bei einer staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung von Art. 4 BV (Erw. 1). 2. Ist es willkürlich, wenn der Richter es auf Grund von Art. 14 RZG ablehnt, Ruhetage, die während der Dauer des Anstellungsverhältnisses hätten gewährt werden können, durch eine Abfindung in Geld zu ersetzen? (Erw. 2). 3. Ist es willkürlich, dem Angestellten, der von seinem Arbeitsgeber genötigt wird, seine Ferien von einem Tag zum andern zu nehmen, als Entschädigung hiefür nur zwei Taglöhne zuzusprechen? (Erw. 3). | Chatel; Tardy; être; Tribunal; était; édé; édéral; Intimée; été; écembre; Espèce; ésenta; Arrêt; Après; Arbitraire; |
85 I 168 | 12.06.1959 | Art. 43 Ziff. 3 LV. 1. Darunter fallen nur solche Apparate, mit denen kein Gewinn in Geld erzielt werden kann (Erw. 1). 2. Steht die Bestimmung im Einklang mit Art. 1 Abs. 2 LG? (Erw. 5). Art. 1 Abs. 2 LG. 3. Rolle des Zufalls bei Apparaten, welche gegen Einwurf eines Geldstücks abgeben: 1. Kaugummi, 2. eine kleine Figur, 3. das eine oder das andere, 4. beides (Erw. 4). 4. Merkmale der Lotterien (Erw. 5). 5. Unterscheidung zwischen der Anziehungskraft des Gewinns und derjenigen der Überraschung (Erw. 5). | édé; édéral; Appareil; Conseil; écision; Tribunal; ération; ésent; écutif; Usage; Objet; étermine; être; édérale; Usager; |
85 I 140 | 17.06.1959 | Kantonaler Zivilprozess, Sicherstellung für Gerichtskosten und Parteientschädigung. Kantonale Bestimmung, wonach die Klagpartei kautionspflichtig ist, wenn es sich um eine Aktiengesellschaft handelt, die sich in Liquidation befindet (§ 59 Ziff. 5 zürch. ZPO). Beschwerde wegen Willkür, rechtsungleicher Behandlung und Verletzung des Bundesrechts gegen den Entscheid, der auf Grund dieser Bestimmung auch die Konkursmasse einer Aktiengesellschaft kautionspflichtig erklärt. | Konkurs; Liquidation; Konkursmasse; Kaution; Kassationsgericht; Kautionspflicht; Prozesskosten; Aktiengesellschaft; Entscheid; SchKG; önne; |
85 I 148 | 17.06.1959 | Art. 59 BV. In einer Gerichtsstandsvereinbarung liegt nur dann ein gültiger Verzicht auf den Wohnsitzrichter, wenn ihr Inhalt unmissverständlich ist und darin der Wille des Verzichtenden, sich einem anderweitigen Richter zu unterwerfen, klar und deutlich zum Ausdruck kommt. | Gerichtsstand; Exécution; Verzicht; Urteil; Vertrag; Delaloye; Erfüllungsort; Klausel; Wohnsitz; Ausdruck; Exécution; Kanton; ültig; |
85 I 121 | 26.06.1959 | Wehrsteuer: 1. Ein Streit darüber, ob eine im Konkurs des Steuerpflichtigen für die Zeit nach der Konkurseröffnung geltend gemachte Wehrsteuerforderung begründet und als Masseverbindlichkeit zu qualifizieren sei, ist im Steuerprozess (Art. 99 ff., Art. 106 ff. WStB) auszutragen. 2. Ein Konkursgläubiger ist zur Bestreitung des Steueranspruches und damit zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde nur dann sachlich legitimiert, wenn ihm das Anfechtungsrecht der Konkursmasse abgetreten worden ist (Art. 260 SchKG). | Konkurs; Wehrsteuer; Recht; Konkursgläubiger; Masse; SchKG; Konkursverwaltung; Einsprache; Entscheid; Veranlagung; Rekurskommission; |
85 I 153 | 10.07.1959 | Militärpflichtersatz: Nachholung des wegen Auslandsurlaubes nicht geleisteten Dienstes: Rückerstattung des in ausländischer Währung bezahlten Ersatzbetrages in Schweizerfranken; Umrechnungskurs. | Schweiz; Schweizer; Rückerstattung; Dienst; Währung; Basel; Basel-Stadt; Holung; Ersatzabgabe; Urteil; Militärpflichtersatz; Kurse; |
85 I 180 | 10.07.1959 | Besoldung des Bundesbeamten. Nachforderung des zu Unrecht darauf angerechneten Betrages einer Militärversicherungsrente. 1. Verjährung. Frist: 5 Jahre. Beginn. Unterbrechung. 2. Verzugszins. Eintritt des Verzuges. Zinssatz. | Verjährung; Bundes; Verzug; Ansprüche; Urteil; Anspruch; Klägers; Klage; Bundesgericht; Besoldung; Verzugszins; Begehren; |
85 I 191 | 02.09.1959 | 1. a) Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde kann mit einer ergänzenden oder eventuellen staatsrechtlichen Beschwerde in gemeinsamer Eingabe vereinigt werden. b) Verletzungen der Bundesverfassung können gegenüber einem der Verwaltungsgerichtsbeschwerde unterliegenden kantonalen Entscheid zugleich mit diesem Rechtsmittel gerügt werden. Art. 104 Abs. 1 und Art. 107 OG (Erw. 1). 2. Wann ist ein blosser Zwischenentscheid oder eine prozessleitende Verfügung mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechtbar? Wann mit staatsrechtlicher Beschwerde? Art. 97 ff. und Art. 87 OG (Erw. 2). | Verwaltungsgerichts; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Entscheid; Vormundschaft; ändig; Verfahren; Entscheide; Seewis; Verletzung; ässig; |
85 I 237 | 16.09.1959 | Abkommen zwischen der Schweiz. Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung von Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen. Auslegung des Abkommens. Kapitalgewinne eines amerikanischen Staatsangehörigen mit schweizerischem Wohnsitz auf Wertschriftenvermögen in den USA fallen nicht unter das Abkommen, auch wenn sie in Amerika besteuert werden. | Abkommen; Einkommen; Einkommens; Steuer; Staate; Staaten; Doppelbesteuerung; Abkommens; Wohnsitz; Kapitalgewinne; Vereinigten; Schweiz; |
85 I 253 | 18.09.1959 | Wehrsteuer. Besteuerung des Reingewinns einer Aktiengesellschaft, welche bezweckt, ein Wohnhaus zu errichten und die Wohnungen an ihre Aktionäre zu vermieten. | été; Société; énéfice; étaire; Immeuble; Commission; éserve; éré; Espèce; ères; éance; Impôt; Usage; énéraux; ésente; |
85 I 269 | 18.09.1959 | Art. 3 Abs. 1 letzter Satz UB. Kann die Bewilligung, eine neue Unternehmung zu eröffnen, auf die Person des Gesuchstellers beschränkt werden? | Département; Autorisation; édé; édéral; être; Robert; Entreprise; éré; Actif; éambule; érant; éjà; économie; écision; Ouvrir; |