Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 1 und Jahr 1957

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
83 I 242 25.09.19571. Art. 32 quater Abs. 1 BV räumt dem Bürger kein verfassungsmässiges Recht ein, dessentwegen er staatsrechtliche Beschwerde führen könnte (Erw. 1). 2. Können die Kantone auf Grund von Gewohnheitsrecht die Bedürfnisklausel auf den Kleinhandel mit geistigen Getränken anwenden? (Erw. 3). Recht; Gewohnheitsrecht; Bedürfnis; Kanton; Bundes; Bedürfnisklausel; Getränke; Gesetze; Kantone; Gesetzes; Regierungsrat; Kleinhandel;
83 I 199 14.06.1957Warenumsatzsteuer: Die in Art. 14 Abs. 1 lit. b WUStB für "Zeitungen (einschliesslich Zeitschriften)" angeordnete Steuerbefreiung erstreckt sich nicht auf gratis abgegebene periodische Druckschriften, die ausschliesslich oder hauptsächlich der Geschäftsreklame für den Herausgeber oder eine hinter ihm stehende Gruppe von Unternehmungen dienen. Bilder; Revue; Inserate; Zeitschrift; Genossenschaft; Silva-Revue; Bilderdienst; Zeitung; Unternehmung; WUStB; Unternehmungen; Firmen;
83 I 212 21.06.1957Klage auf Rückerstattung von Bundesbeiträgen. 1. Zuständigkeit des Bundesgerichtes, Art. 110 OG (Erw. 1-3). 2. Rechtliche Natur der Klage. Öffentlichrechtliche oder privatrechtliche Klage? (Erw. 3). 3. Verjährung der Klage (Erw. 5, 6). 4. Voraussetzungen der Klage. Ist sie an allgemeine Voraussetzungen geknüpft? (Erw. 9). Action; ération; Confédération; Schenk; élai; édéral; été; être; était; épétition; écision; êté; Autre; Tribunal; énéral;
83 I 173 26.06.1957Art. 4 BV, 85 lit. a OG; Frauenstimmrecht. 1. Unzuständigkeit des Bundesgerichts zur Behandlung einer Beschwerde, die sich auf die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten bezieht, sowie zur Beurteilung der Frage, ob die Bestimmungen einer Kantonsverfassung mit der Bundesverfassung vereinbar sind (Erw. 1 und 6). 2. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts bei Wahl- und Abstimmungsbeschwerden gemäss Art. 85 litt. a OG (Erw. 2). 3. Auslegungsmethoden in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Bedeutung der Materialien. Wichtigkeit der Praxis. Eine kantonale Behörde handelt nicht willkürlich, wenn sie es ablehnt, eine an sich nicht eindeutige Bestimmung in einer Weise auszulegen, die mit der bisherigen langjährigen und beständigen Praxis im Widerspruch stände (Erw. 4 und 5). édéral; Tribunal; égislateur; été; édérale; état; Conseil; être; étation; Suisse; écision; Suisses; Ailleurs; égale;
83 I 160 03.07.1957Staatsrechtliche Beschwerde wegen Willkür gegen den Beschluss des Grossen -Rates des Kantons Freiburg, durch den die Bewilligung zur Anhebung einer Schadenersatzklage gegen die Mitglieder des Staatsrates verweigert wird. 1. Verantwortlichkeit der Mitglieder des Staatsrates für die von diesem als Kollegialbehörde getroffenen Entscheidungen. Erw. 1 und 5. 2. Tragweite der Entscheidung des Grossen Rates über die Verfolgungsermächtigung. Erw. 2. 3. Subsidiäre Haftung des Staates im Falle der Verweigerung der Verfolgungsermächtigung? Erw. 3. 4. Folgt daraus, dass der Entscheid einer Behörde willkürlich ist, dass sie schuldhaft gehandelt hat? Erw. 6 d. 5. Ist eine Behörde verantwortlich für die Folgen der Verzögerung bei der Vornahme eines Verwaltungsaktes? Erw. 6 e. Conseil; Grand; écision; Autorisation; Meuwly; Tribunal; édéral; épond; égligence; être; était; ésent; été; -même; Arbitraire;
83 I 184 10.07.1957Steuerdomizil des Bauunternehmers. In welchem Kanton hat der Bauunternehmer den bei der Überbauung und Veräusserung einer Liegenschaft erzielten Gewinn zu versteuern, wenn er das Grundstück mit dem Rohbau verkauft und sich werkvertraglich zur Fertigstellung des Hauses verpflichtet? Kanton; Gewinn; Liegenschaft; Verkauf; Rohbau; Unternehmer; Solothurn; Unternehmergewinn; Werkvertrag; Geschäft; Vertrag; Geschäfts;
83 I 224 12.07.1957Einspruch gegen Liegenschaftskäufe: Fall eines Bauernsohns, der ein in der Nähe des väterlichen Hofes liegendes landwirtschaftliches Heimwesen gekauft hat mit der Begründung, er wolle es selbständig bewirtschaften. Abweisung des Einspruches. Möri; ändig; Bauer; Vater; ändige; Betrieb; Gewerbe; Einspruch; Käufer; öglich; Möri-Helbling; Gewerbes; Familie; Gründung; ändigen;
83 I 233 18.09.1957Art. 31 der Verordnung über die Mietzinskontrolle und die Beschränkung des Kündigungsrechtes vom 28. Dezember 1956 (VMK). Inwiefern darf bei der nach dieser Bestimmung vorzunehmenden Interessenabwägung auch das Interesse des Vermieters, die gekündigten Räume einem andern Mieter zur Verfügung zu stellen, berücksichtigt werden? Interesse; Mieter; Vermieter; Regierungsrat; Hauptmieter; Kündigung; Interessenabwägung; Basel; Vermieterin; Verordnung; Hauptmieters;
83 I 237 18.09.1957Namensänderung, rechtliches Gehör. Dem Gesuch um Änderung des Namens eines bei der Ehescheidung der Mutter zugesprochenen Kindes darf nicht entsprochen werden, ohne dass dem Vater Gelegenheit gegeben wird, dazu Stellung zu nehmen. Regierungsrat; Vater; Namens; Vaters; Namensänderung; Kindes; Interesse; Urteil; Gehör; Gesuch; Kantons; Rudolf; Entscheid;
83 I 294 20.09.1957Disziplinarrechtspflege: 1. Die während der Amtsdauer wegen Dienstpflichtverletzungen verfügte Entlassung unterliegt, auch wenn sie vom Bundesrat angeordnet wird, der Beschwerde an das Bundesgericht. Ob die Massnahme als Disziplinarstrafe bezeichnet ist oder nicht, ist unerheblich. 2. Dem Beamten, der bei Ablauf der Amtsdauer nicht oder nur provisorisch wiedergewählt wurde, steht die Beschwerde beim Bundesgericht nicht zu. Amtsdauer; Entlassung; Bundesgericht; Bundesrat; Beamte; Beamten; Urteil; Dienstpflicht; Disziplinarbeschwerde; Nichtwiederwahl; ährend;
83 I 311 20.09.1957Einspruch gegen Liegenschaftskäufe: Begriffe der Spekulation und des Güteraufkaufs (Art. 19 Abs. 1 lit. a EGG). Kauf zum Zwecke der Kapitalanlage. Güter; Spekulation; Kapitalanlage; Güteraufkauf; Regierungsrat; Erwerb; Heimwesen; Einspruch; Nationalrat; Entscheid; Gewinn; Sinne;