Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 1 und Jahr 1956

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
82 I 309 16.11.1956Art. 11 Abs.2UB: Legitimation der Schweizerischen Uhrenkammer zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Art. 4 Abs. 1 lit. b UB: Können in einem Falle, wo die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Betriebsumgestaltung nach lit. b erfüllt sind, dem Gesuchsteller wesentliche Interessen der Uhrenindustrie entgegengehalten werden? Tenor; Autorisation; Département; ébauche; établisseur; Industrie; Choffat; ébauches; -même; Horlogerie; érêts; écision; Chambre;
82 I 65 16.07.1956Art. 4 BV; luzernische Verordnung vom 27. August 1945 für das Schiedsgerichtsverfahren nach Art.25 KUVG. Es ist nicht willkürlich, gegen die Urteile des Schiedsgerichts, das der Kanton Luzern zur Beurteilung von Streitigkeiten zwischen anerkannten Krankenkassen und Ärzten eingesetzt hat, die Revision zuzulassen.
Urteil; Schiedsgerichts; Obergericht; Revision; ürlich; Urteile; Bestimmungen; Krankenkasse; Verordnung; Recht; Luzern;
87 I 48 07.08.1956Art. 80 und 81 SchKG. Verhältnis dieser Bestimmungen zu Art. 61 BV (Erw. 1). Art. 59 BV. Der Rechtsöffnungsrichter hat diese Bestimmung von Amtes wegen anzuwenden, wenn der Betriebene die Zuständigkeit des ausserkantonalen Richters bestreitet, der über die in Betreibung gesetzte Forderung entschieden hat (Erw. 2). - Gültigkeit einer Gerichtsstandsklausel? (Erw. 3). Broquet; Tribunal; édéral; Aeberhard; édure; était; Opposition; étence; été; çant; Berne; ésent; écision; Espèce; ément; Coppet;
82 I 171 21.09.1956Wehrsteuer: Einkommen aus gewerbsmässigem Handel mit Liegenschaften, den ein selbständig erwerbender Architekt im Zusammenhang mit seiner eigentlichen Berufsarbeit treibt. Liegenschaft; Gewinn; Architekt; ässig; ässige; Einkommen; Handel; Liegenschaften; Wehrsteuer; Liegenschaftshandel; ässigem; Verkauf;
82 I 175 21.09.1956Wehrsteuer: Liquidationsgewinn bei Aufgabe oder Veräusserung eines zur kaufmännischen Buchführung verpflichteten Unternehmens. Mit der Verpachtung gibt der Unternehmer den Betrieb in der Regel noch nicht auf. Aberegg; Liegenschaft; Wirtschaft; Liquidation; Betrieb; Liquidationsgewinn; Verpachtung; Unternehmen; Veräusserung; ührt; Aufgabe;
82 I 184 21.09.1956Warenumsatzsteuer: Wer im eigenen Namen, wenn auch für fremde Rechnung, Waren veräussert, ist Lieferer im Sinne des Warenumsatzsteuerbeschlusses. Fall der stillen Gesellschaft. Gesellschaft; Wettbewerb; Firma; Brenner; Bolliger; Schmid; Lieferer; Metalfix; Tuben; Rechnung; Lieferung; Wettbewerbsteilnehmer; ührt;
82 I 306 21.09.1956Art. 333 Abs. 1StGB;Begriff des fortgesetzten Delikts. Wiederholte Ordnungsverletzungen (Art. 104-108 ZG) können nicht als fortgesetztes Delikt betrachtet und mit einer einzigen Busse geahndet werden. Ordre; élit; ément; Amende; énéral; Leparmentier; énérale; édéral; énal; Extrait; Direction; Delikt; été; éclara; ès-verbal;
82 I 196 25.09.1956Zwischenstaatliche Zuständigkeit zur Enteignung. Ein fremder Staat kann das Recht an einer in der Schweiz hinterlegten Fabrik- oder Handelsmarke nicht enteignen. Marke; Recht; Enteignung; Staat; Entschädigung; Staate; Schutz; Schweiz; Eigentum; Gebiet; Über; Privat; Berechtigte; ändig; Marken;
82 I 203 30.10.1956Art.2Ziff.2PatG. a) Arzneimittel (Erw. 2). b) Wann bedient sich das erfundene Verfahren zur Herstellung des Arzneimittels eines "chemischen Weges"? (Erw. 3-5). Arznei; Verfahren; Erfindung; Vorgang; Arzneimittel; Herstellung; Vorgänge; ünscht; Fluor; ünschte; Calciumcarbonat; ände; Zahnpasta;
82 I 180 02.11.1956Wehrsteuer: Besteuerung der Aktiengesellschaft in Liquidation. Objekt der vollen Jahressteuer (Art. 53 Abs. 2 WStB). Liquidation; Gewinn; Jahressteuer; Steuer; Gewinne; Veranlagung; Kapitalgewinn; Kapitalgewinne; Berechnung; Wertvermehrungen;
82 I 223 07.11.1956Verkauf elektrischer Apparate. Art. 31 und 4 BV. 1. Ist es mit Art. 31 BV vereinbar, im Absatzgebiet eines öffentlichen Elektrizitätswerkes nicht nur die Ausführung von Hausinstallationen, sondern auch den Verkauf elektrischer Apparate dem Werk und den dafür konzessionierten privaten Geschäften vorzubehalten? (Erw. 2). 2. Die Auffassung, die Verkaufsbewilligung brauche nur an Installationsgeschäfte erteilt und könne andern Verkaufsgeschäften generell verweigert werden, verstösst im vorliegenden Falle gegen Art. 4 BV, da diese Beschränkung mit den massgebenden Bestimmungen unvereinbar ist und sich auf keine sachlichen Gründe stützen kann (Erw. 3). Verkauf; Apparate; Regierung; Strom; Regierungsrat; Vertrag; Bewilligung; Verkaufsgeschäft; Kanton; Verkaufsgeschäfte; Installation;