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Anfrage: Wohneigentumsförderung

Geschäftsnummer:

23.4323

Eingereicht von:

-

Einreichungsdatum:

17.10.2023

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Schlagwörter:

Wohneigentum; Bundes; Massnahmen; Bundesrat; Förderung; Private;; Eigentums; Bericht; Eigentumsförderung; Wohnraum; Bedürfnisse; Bundesverfassung;; Vergabe; Darlehen; Bürgschaften; Privatpersonen; Erwerb; Rahmenbedingungen; Ressourcenverbrauch; Wohnen; Verhältnis; Angebot

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten:

Bei allen Massnahmen soll der Bundesrat aufzeigen, wie sich diese voraussichtlich auf die Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt auswirken.

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Begründung

Der Zugang zu Wohneigentum ist in den vergangenen Jahren für Haushalte schwieriger geworden. Neben anderen Publikationen hat dies auch das Sonderthema "Wohneigentum" des Monitors "Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt" Entwicklung 2020 des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) aufgezeigt. Die Wohneigentumsquote ist nach einem Höhepunkt im Jahr 2015 von 38,4 Prozent 2021 wieder auf 36,3 Prozent gesunken. Die Analysen zeigen, dass zwischen 2008 und 2020 der Anteil von Einzelpersonen, kinderlosen Paaren und älteren Menschen unter den Wohneigentümern überproportional zugenommen hat. Weiter zeigt sich, dass ohne Vermögen der Erwerb von Wohneigentum schwieriger geworden ist, wodurch für Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen der Zugang zu Wohneigentum vielerorts aussichtslos geworden ist. Insbesondere für Familien ohne grosses Vermögen ist der Traum vom Eigenheim kaum noch realisierbar.

 

Der Bund ist gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung gehalten, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum zu fördern, die dem Eigenbedarf Privater dient. Artikel 108 BV zur Wohnbau- und Wohnbaueigentumsförderung und das Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG) halten seit längerer Zeit nicht mehr das, wofür sie geschaffen worden sind. Mit dem Postulat soll der Bundesrat aufgefordert werden, die Wirksamkeit der aktuell zur Verfügung stehenden Instrumente des Wohnraumförderungsgesetzes zu prüfen und allenfalls zu ergänzen. 

 

Die zur Verfügung stehenden Instrumente sind die folgenden:

  1. Direkte Unterstützung durch zinslose oder zinsgünstige Darlehen für gemeinnützige Bauträger im Mietwohnungsbau;
  2. Direkte Unterstützung durch zinslose oder zinsgünstige Darlehen für Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum;
  3. Indirekte Unterstützung: Der Bund verbürgt die Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Bauträger (EGW), leistet Rückbürgschaften an die Hypothekarbürgschaft-Genossenschaften im Mietbereich und gewährt den Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Mittel für die Bildung eines Fonds de roulement;
  4. Mittel für die Forschung und für die Förderung von exemplarischen Projekten.

Im Rahmen des "Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt" sind die vom Bund direkt gewährten Darlehen bis auf Weiteres sistiert worden. Die Förderung beschränkt sich somit momentan auf die Punkte c. und d.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.