Geschäftsnummer: | 19.3714 |
Eingereicht von: | von Siebenthal Erich |
Einreichungsdatum: | 20.06.2019 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
Schlagwörter: | Projekt; Projekte; Terawattstunden; Anlagen; Anlagetypen; Strom; Planung; Energiestrategie; Energiewende; Windenergie; KEV-Zuschlag; Schweiz; Technik; Megawatt; Planungsverfahren; Überblick; Einsprachen; Technologie; Verabschiedung; Stromversorgung; Mühleberg; Sicherstellung; Energieversorgung; Abhängigkeit; Stromimporten; Investitionen; Energieträger; Parallel |
Mit der Verabschiedung der Energiestrategie 2050 wurde die Energiewende beschlossen. Ende 2019 geht das erste AKW vom Netz. Der Beitrag zur nationalen Stromversorgung des AKW Mühleberg beträgt 3 Terawattstunden pro Jahr Strom. Zur Sicherstellung der Energieversorgung und um die Abhängigkeit von Stromimporten nicht dauerhaft zu verstärken, sind Investitionen in neue Energieträger notwendig. Parallel dazu stockt der Ausbau der Windenergie, die bis 2050 4,3 Terawattstunden pro Jahr produzieren soll. Derzeit sind 37 Anlagen am Netz und produzieren 0,12 Terawattstunden. Gemäss BFE gibt es 430 Anlagen mit einem KEV-Zuschlag und einer projektierten Produktion von 1,7 Terawattstunden pro Jahr sowie weitere 380 Anlagen auf der Warteliste.
Bei den in der Schweiz vorliegenden Windbedingungen bedeuten diese Zahlen, dass die 430 Anlagen mit KEV-Zuschlag hauptsächlich von Projekten stammen, wo Turbinentypen ausgewählt worden sind mit veralteter Technik und einer Leistung von 1,5 bis 3 Megawatt. Während die neuesten Anlagetypen 4 bis 6 Megawatt produzieren, sind die aktuell angemeldeten Anlagetypen für die Schweiz wahrscheinlich eher ungeeignet und ineffizient. Wenn teilweise mit veralteter Technik geplant wird, deutet dies u. a. auf die unverhältnismässig lange Dauer der Planungsverfahren hin.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie geht das BFE damit um, dass viele Projekte seit Jahren in der Planung feststecken und zahlreiche Projekte auf der KEV-Liste nie gebaut werden können und KEV-Mittel blockieren?
2. Hat das BFE einen Überblick über alle Projekte sowie die dort geplanten Anlagetypen, und ist sichergestellt, dass es diese Anlagetypen auf dem Markt bei Erteilung der Baubewilligung noch gibt?
3. Hat das BFE einen Überblick über die Realisierbarkeit einzelner Projekte, um sicherzustellen, dass die Ziele der Energiestrategie realisierbar sind?
4. Welche Massnahmen sind geplant, um die Dauer der Planungsverfahren zu verkürzen?
5. Einsprachen zu Windenergieprojekten sind möglich im Rahmen der Richtplanung, der Nutzungsplanung und des Baugesuchs. Was wird vom Bund unternommen, damit Einsprachen zu demselben Thema (z. B. Landschaftsbild) nur noch einmalig pro Projekt platziert werden können?
6. Wie kann sichergestellt werden, dass keine Projekte mit veralteter Technologie bewilligt werden und stattdessen Projekte mit neuester Technologie und deutlich grösserem Nutzen für die Energiewende den Vorzug erhalten?