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Anfrage: Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen. Sind die Rechtsgrundlagen noch ausreichend?

Geschäftsnummer:

19.3019

Eingereicht von:

Hêche Claude

Einreichungsdatum:

05.03.2019

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Schlagwörter:

Unternehmen; Schweiz; Ausland; Sicherheitsdienstleistungen; Dienstleistungen; Behörde; Meldung; Personenschutz; Schweizer; Tätigkeiten; Umsetzung; Meldungen; Streit; Gebiet; Sicherheitskräfte; Sektion; Bundesgesetz; Europas; Eidgenössischen; Departement; Angelegenheiten; Sicherheitsunternehmen; Verhaltenskodex

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Eingereichter Text

Das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) ist 2015 in Kraft getreten. Seitdem müssen hier ansässige Unternehmen, die ausserhalb der Schweiz und Europas im Personenschutz oder nachrichtendienstlich tätig sind, ihre Dienstleistungen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) melden. Die Sicherheitsunternehmen sind verpflichtet, dem internationalen Verhaltenskodex beizutreten, an dessen Ausarbeitung die Schweiz beteiligt gewesen ist. Die Unternehmen dürfen keine Dienstleistungen erbringen, von denen anzunehmen ist, dass sie schwere Menschenrechtsverletzungen begünstigen oder Schweizer Interessen schaden. Für die diesbezügliche Aufsicht der Unternehmen haben die Behörden 14 Tage Zeit, um zu prüfen, ob die gemeldeten Tätigkeiten gegen das Gesetz verstossen.

Aus dem zweiten Tätigkeitsbericht zur Umsetzung des BPS geht hervor, dass die zuständige Behörde von 24 Unternehmen 459 Meldungen (Anzahl im Vergleich zum letzten Bericht steigend) erhalten hat. Die Meldungen betrafen hauptsächlich den Personenschutz, die Bewachung von Gütern und Liegenschaften sowie die Unterstützung von Streit- und Sicherheitskräften. Die von diesen Schweizer Unternehmen im Ausland erbrachten Dienstleistungen sind also mit Risiken verbunden, und die Branche muss bestmöglich reguliert werden, um Entgleisungen zu vermeiden, zumal die Schweiz international schon immer eine Schlüsselrolle auf diesem Gebiet gespielt hat.

In Anbetracht dessen bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

1. Sind die Kontrollmöglichkeiten zur Umsetzung des BPS noch ausreichend, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts sowie bezüglich der Art und Weise, in der Streit- und Sicherheitskräfte unterstützt werden?

2. Die Sektion Private Sicherheitsdienste verfügt über 3,6 Stellen. Im Jahr 2017 wurden 459 Tätigkeiten gemeldet. Hat die Sektion in personeller Hinsicht ausreichend Ressourcen, um ihren Aufgaben (Kontrolle und Prüfung) nachzukommen?

3. Ist die Frist von 14 Tagen zwischen der Meldung und der allfälligen Einleitung des Prüfverfahrens weiterhin ausreichend?

4. Die private Sicherheitsbranche befindet sich stark im Umbruch, insbesondere durch den technischen Fortschritt. So wächst zum Beispiel die Nachfrage nach privaten Sicherheitsdienstleistungen im Bereich der Cybersicherheit stark an. Wie informiert sich die zuständige Behörde und folgt sie den Entwicklungen auf diesem Gebiet?

5. Sind die Rechtsgrundlagen für die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen der Situation noch angemessen? Sollte der Bund angesichts der sich rasch verändernden Lage, die an dieser Stelle kurz beschrieben wurde, und für den Fall, dass gewisse Unternehmen ihre Meldepflicht missachten, nicht zusätzliche Mittel ins Auge fassen und die Einführung eines Bewilligungssystems noch einmal erwägen?

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.