Geschäftsnummer: | 16.1013 |
Eingereicht von: | Knecht Hansjörg |
Einreichungsdatum: | 27.04.2016 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
Schlagwörter: | Strassenverkehr; Verkehr; Definition; Bundes; Publikation; Statistik; Definitionen; Unterschied; Verkehrs; Stunden; Daten; Gemäss; Verkehrsunfälle; Schweiz; Bundesamtes; Frappant; Kategorien; Aktivitäten; Hause; Behandlung; Spitalaufenthalt; Verdacht; Strassenverkehrs; Bundesrat; Unterschiede |
Gemäss der Publikation "Verkehrsunfälle in der Schweiz 2014" des Bundesamtes für Statistik gibt es unterschiedliche Definitionen zwischen dem, was als "verletzt", "schwerverletzt" oder "leichtverletzt" gilt. Frappant ist der Unterschied zwischen "schwerverletzt" im Strassenverkehr und "verletzt" in den anderen Kategorien des öffentlichen Verkehrs. Als "schwerverletzt" im Strassenverkehr gilt offenbar jemand, der für normale Aktivitäten zu Hause für mindestens 24 Stunden verhindert ist. Als "verletzt" gilt im öffentlichen Verkehr erst jemand, der eine Behandlung mit einem Spitalaufenthalt von mehr als 24 Stunden benötigt. Die Definition von "verletzt" im öffentlichen Verkehr scheint schlimmer als die Definition von "schwerverletzt" im Strassenverkehr zu sein. Daher ergibt sich der Verdacht, dass dies die Daten zuungunsten des Strassenverkehrs verzerren könnte.
1. Wie garantiert der Bundesrat, dass infolge dieser frappanten Unterschiede in der Definition bei Publikationen und Statistiken des Bundes die Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet ist?
2. Sieht er auch die Gefahr der Verzerrung, dass infolge dieser Definitionsunterschiede der Strassenverkehr gegenüber dem öffentlichen Verkehr höhere Verletztenzahlen aufweist?
3. Wäre es nicht praktikabler und transparenter, beim Strassenverkehr und beim öffentlichen Verkehr dieselben Definitionen zu verwenden?