Geschäftsnummer: | 16.1018 |
Eingereicht von: | Heim Bea |
Einreichungsdatum: | 27.04.2016 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Tarifstruktur; Bezug; April; Arzttarif; Bundesrat; Genehmigung; Qualitätssicherung; Tarmed; Versprechen; Qualitätsaspekt; Handlungsleistungen; Zeitleistungen; Widerspruch; Agenda; Gesundheit; Massnahme; Förderung; Pauschalstrukturen |
Am 1. April 2016 wurde der neue Arzttarif ats-tms 1.0 erstmals publiziert.
Wird der Bundesrat bei der Genehmigung dieser neuen Tarifstruktur den vom Gesetz geforderten Bezug zur Qualitätssicherung prüfen? Dieser Bezug fehlt im Tarmed seit dessen Einführung vor zwölf Jahren und ist ein leeres Versprechen geblieben. In der neuen Tarifstruktur scheint der Qualitätsaspekt weiterhin zu fehlen.
Wurden in der neuen Tarifstruktur die Handlungsleistungen mehrheitlich in Zeitleistungen umgewandelt? Dies stünde im Widerspruch zur Agenda Gesundheit 2020, welche unter Massnahme 2.2.2 explizit die Förderung von Pauschalstrukturen fordert.