Geschäftsnummer: | 19.5072 |
Eingereicht von: | Moret Isabelle |
Einreichungsdatum: | 06.03.2019 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
Schlagwörter: | Revision; Spitäler; Spitallandeplätze; Zuständigkeit; Kantone; Bundesamt; Zivilluftfahrt; Bewilligungen; Kontrolle; Luftverkehrs; Rettungsflügen; Spitälern; Unfälle; Flügen; Verordnung; Schweizer; Spitalverband |
Die Spitallandeplätze liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) beabsichtigt, inskünftig die Bewilligungen zu erteilen.
1. Hat sich die Kontrolle des Luftverkehrs bei Rettungsflügen zu Spitälern in den letzten Jahren verschlechtert?
2. Ist die Zahl der Unfälle auf diesen Flügen gestiegen?
3. Warum bereitet das Bazl eine Revision der Verordnung vor, die mit hohen Kosten für die Spitäler verbunden ist, obwohl diese dringend sparen müssen?
4. Ist der Schweizer Spitalverband in die Revision mit einbezogen worden?