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Anfrage: Postgesetzgebung

Geschäftsnummer:

17.3012

Eingereicht von:

Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR

Einreichungsdatum:

14.02.2017

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Schlagwörter:

Erreichbarkeit; Dienstleistungen; Zahlungsverkehrs; Postagenturen; Bundesrat; Postgesetzgebung; Messkriterien; Ebene; Prozent; Bevölkerung; Versorgungssituation; Gemeinden; Regionen; Erreichbarkeitskriterien; Minuten; Verkehr; Produkte; Aufgabe; Sperrgutpaketen; Massensendungen; Grundversorgung; Betreiber; Agenturen; Leistungen; Regulationsbehörde; Einhaltung

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, die Postgesetzgebung wie folgt anzupassen:

Die Messkriterien für die Erreichbarkeit müssen auf der regionalen Ebene festgelegt werden. Die landesweite durchschnittliche Erreichbarkeit für 90 Prozent der Bevölkerung ist untauglich und sagt nichts aus über die Versorgungssituation in den einzelnen Gemeinden und Regionen. Für Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs müssen zudem die gleichen Erreichbarkeitskriterien wie für postalische Dienstleistungen gelten (erreichbar in 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr).

Postagenturen müssen so eingerichtet sein, dass alle logistischen Produkte der Post (beispielsweise Aufgabe von Sperrgutpaketen und Massensendungen) gewährleistet sind. Ebenfalls muss in den Postagenturen die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gewährleistet sein. Die Betreiber der Agenturen sind für ihre Leistungen mindestens kostendeckend zu entschädigen. Die Regulationsbehörde überwacht die Einhaltung dieser Vorgabe mittels Benchmarks.

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.