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Anfrage: Pflegefinanzierung

Geschäftsnummer:

25.3349

Eingereicht von:

Prelicz-Huber Katharina

Einreichungsdatum:

21.03.2025

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Bundesrat; Alter; Pflege; Situation; Altersarmut; Problem; Pflegefinanzierung; Zusammenhang; Fragen; Bemühungen; Obsan-Bericht; Betten; Wandel; Entwicklung; Heimfinanzierung; Finanzierung; Langzeitpflege; Unterschiede; Betrachtet; Alterspflege; Recht; Personen; Vorteile; öhere

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Eingereichter Text

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: 

 

  1. Welche Bemühungen unternimmt der Bundesrat, die laut Obsan-Bericht erforderlichen zusätzlichen Betten in der Pflege zu schaffen? 
  2. Durch den demographischen Wandel wird sich auch die schweizweite Situation der Altersarmut akzentuieren. Wie gedenkt der Bundesrat, diesem Problem zu begegnen?
  3. Wie schätzt der Bundesrat die zukünftige Entwicklung der Heimfinanzierung ein?
  4. Die aktuelle private Finanzierung der Langzeitpflege schafft grosse Unterschiede in der finanziellen Situation im Alter und begünstigt die Altersarmut. Betrachtet der Bundesrat die Alterspflege als unverzichtbares Recht für pflegebedürftige Personen?
  5. Wie kann dem Problem der unbegrenzt hohen Pflegefinanzierung durch private Mittel entgegengewirkt werden?
  6. Welche Vorteile könnte eine höhere Pflegefinanzierung via Service Public bringen? 
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Begründung

Laut den Szenarien 2020-2050 des Bundesamts für Statistik wird die Anzahl in der Schweiz lebenden Personen über 65 bis 2050 je nach Szenario zwischen 53% und 72% steigen. In Zahlen ausgedrückt ist das ein Wachstum von zwischen beinahe 900‘000 bis 1.2 Millionen Personen. Bei der Altersgruppe der über 80-Jährigen ist der Anstieg noch markanter. Die Bevölkerung unter 65 Jahren wird deutlich weniger stark wachsen. Dieser demographische Wandel hat einen direkten Einfluss auf die Alterspflege und -betreuung. Laut Obsan-Bericht aus dem Jahr 2022 werden bis 2040 bei unveränderter Versorgungspolitik alleine in Pflegeheimen über 50‘000 zusätzliche Langzeitbetten benötigt. 

Heimaufenthalte müssen neben Beiträgen aus der Krankenversicherung und der Hilflosenentschädigung in erster Linie privat finanziert werden, einerseits über die Altersrente und andererseits mit dem privaten Vermögen. Dies führt bei vielen zu einem kompletten Vermögensverzehr, dauert der Heimaufenthalt längere Zeit, weil im Schnitt ein Pflegeheim monatlich Fr. 10‘000 kostet. Das animiert (ältere) Leute, ihr (kleines) Vermögen vorzeitig zu verbrauchen; Sparanreize fallen weg. In über 50% der Pflegefälle in der Langzeitpflege müssen für die Finanzierung die Ergänzungsleistungen herangezogen werden, weil die Rente längst nicht reicht und das Privatvermögen aufgebraucht ist oder gar nie vorhanden war. Der demographische Wandel wird dieses Problem in den nächsten Jahrzehnten verstärken; die Herausforderungen sind enorm.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.