Geschäftsnummer: | 25.3349 |
Eingereicht von: | Prelicz-Huber Katharina |
Einreichungsdatum: | 21.03.2025 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Bundesrat; Alter; Pflege; Situation; Altersarmut; Problem; Pflegefinanzierung; Zusammenhang; Fragen; Bemühungen; Obsan-Bericht; Betten; Wandel; Entwicklung; Heimfinanzierung; Finanzierung; Langzeitpflege; Unterschiede; Betrachtet; Alterspflege; Recht; Personen; Vorteile; öhere |
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Laut den Szenarien 2020-2050 des Bundesamts für Statistik wird die Anzahl in der Schweiz lebenden Personen über 65 bis 2050 je nach Szenario zwischen 53% und 72% steigen. In Zahlen ausgedrückt ist das ein Wachstum von zwischen beinahe 900‘000 bis 1.2 Millionen Personen. Bei der Altersgruppe der über 80-Jährigen ist der Anstieg noch markanter. Die Bevölkerung unter 65 Jahren wird deutlich weniger stark wachsen. Dieser demographische Wandel hat einen direkten Einfluss auf die Alterspflege und -betreuung. Laut Obsan-Bericht aus dem Jahr 2022 werden bis 2040 bei unveränderter Versorgungspolitik alleine in Pflegeheimen über 50‘000 zusätzliche Langzeitbetten benötigt.
Heimaufenthalte müssen neben Beiträgen aus der Krankenversicherung und der Hilflosenentschädigung in erster Linie privat finanziert werden, einerseits über die Altersrente und andererseits mit dem privaten Vermögen. Dies führt bei vielen zu einem kompletten Vermögensverzehr, dauert der Heimaufenthalt längere Zeit, weil im Schnitt ein Pflegeheim monatlich Fr. 10‘000 kostet. Das animiert (ältere) Leute, ihr (kleines) Vermögen vorzeitig zu verbrauchen; Sparanreize fallen weg. In über 50% der Pflegefälle in der Langzeitpflege müssen für die Finanzierung die Ergänzungsleistungen herangezogen werden, weil die Rente längst nicht reicht und das Privatvermögen aufgebraucht ist oder gar nie vorhanden war. Der demographische Wandel wird dieses Problem in den nächsten Jahrzehnten verstärken; die Herausforderungen sind enorm.