Geschäftsnummer: | 25.7699 |
Eingereicht von: | Zuberbühler David |
Einreichungsdatum: | 10.09.2025 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Bundesrat; Parlament; Internationalen; Gesundheitsvorschriften; Widerspruchsmöglichkeit; Opting-out; Stellungnahmen; Vernehmlassung; Motion; ücklich |
Der Bundesrat hat entschieden, die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO ohne Nutzung der in Art. 59 IGV vorgesehenen Widerspruchsmöglichkeit (Opting-out) zu akzeptieren. Dabei wurden weder das Parlament formell einbezogen noch die zahlreichen kritischen Stellungnahmen aus der Vernehmlassung berücksichtigt.
- Warum hat der Bundesrat die Änderungen nicht dem Parlament vorgelegt, obwohl die Motion 22.3546 dies ausdrücklich verlangt?
- Wie geht es nun weiter?