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Anfrage: Motion

Geschäftsnummer:

25.7699

Eingereicht von:

Zuberbühler David

Einreichungsdatum:

10.09.2025

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Bundesrat; Parlament; Internationalen; Gesundheitsvorschriften; Widerspruchsmöglichkeit; Opting-out; Stellungnahmen; Vernehmlassung; Motion; ücklich

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Eingereichter Text

Der Bundesrat hat entschieden, die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO ohne Nutzung der in Art. 59 IGV vorgesehenen Widerspruchsmöglichkeit (Opting-out) zu akzeptieren. Dabei wurden weder das Parlament formell einbezogen noch die zahlreichen kritischen Stellungnahmen aus der Vernehmlassung berücksichtigt.
- Warum hat der Bundesrat die Änderungen nicht dem Parlament vorgelegt, obwohl die Motion 22.3546 dies ausdrücklich verlangt?
- Wie geht es nun weiter?

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.