Geschäftsnummer: | 22.7640 |
Eingereicht von: | Dandrès Christian |
Einreichungsdatum: | 14.09.2022 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Bundeskanzlei |
Schlagwörter: | Rente; Beiträge; Erhöhung; Bundesrat; Erläuterungen; Bundesrates; Abstimmung; AHV-Alter; AHV-Rente; Altersrente; Erreichen; Rentenalters; Aufschub; Argument; ähnen |
In den Erläuterungen des Bundesrates zur Abstimmung vom 25. September ist auf Seite 28 zu lesen: "Wer heute nach dem AHV-Alter weiterarbeitet und Beiträge bezahlt, kann damit seine AHV-Rente nicht verbessern." Dies klingt so, als ob die Altersrente von Versicherten, die nach Erreichen des Rentenalters weiterhin Beiträge einzahlen, nicht erhöht wird, was Artikel 39 AHVG widerspricht. Ein Aufschub der Rente ist mit einer Erhöhung derselben verbunden.
Wenn es der Bundesrat für notwendig befand, dieses Argument vorzubringen, weshalb hat er es dann nicht ebenfalls für nötig befunden, die Erhöhung der Rente zu erwähnen?