E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Anfrage: Lohngleichheit

Geschäftsnummer:

25.7266

Eingereicht von:

Revaz Estelle

Einreichungsdatum:

11.03.2025

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

Justiz- und Polizeidepartement

Schlagwörter:

Prozent; Unternehmen; Lohndiskriminierung; Zwischenbilanz; Umsetzung; Gleichstellungsgesetzes; Toleranzschwelle; Logib; «fakultativer; Zielwert»; Indikator; Billigung; Lohndiskriminierungen; Prozentsatz; Bundesrat; ändlich

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Eingereichter Text

Die Zwischenbilanz der Umsetzung der Artikel 13g‒13i des Gleichstellungsgesetzes hat ergeben, dass das Gesetz nicht richtig angewandt wird. Im Januar 2024 wurde die Toleranzschwelle in Logib in «fakultativer Zielwert» umbenannt und auf 2,5 Prozent gesenkt. Die Unternehmen interpretieren diesen Indikator als Billigung von Lohndiskriminierungen bis zu diesem Prozentsatz.
Wie will der Bundesrat den Unternehmen verständlich machen, dass jegliche Lohndiskriminierung verboten ist?

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.