Geschäftsnummer: | 25.7266 |
Eingereicht von: | Revaz Estelle |
Einreichungsdatum: | 11.03.2025 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Justiz- und Polizeidepartement |
Schlagwörter: | Prozent; Unternehmen; Lohndiskriminierung; Zwischenbilanz; Umsetzung; Gleichstellungsgesetzes; Toleranzschwelle; Logib; «fakultativer; Zielwert»; Indikator; Billigung; Lohndiskriminierungen; Prozentsatz; Bundesrat; ändlich |
Die Zwischenbilanz der Umsetzung der Artikel 13g‒13i des Gleichstellungsgesetzes hat ergeben, dass das Gesetz nicht richtig angewandt wird. Im Januar 2024 wurde die Toleranzschwelle in Logib in «fakultativer Zielwert» umbenannt und auf 2,5 Prozent gesenkt. Die Unternehmen interpretieren diesen Indikator als Billigung von Lohndiskriminierungen bis zu diesem Prozentsatz.
Wie will der Bundesrat den Unternehmen verständlich machen, dass jegliche Lohndiskriminierung verboten ist?