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Anfrage: Aufgabengemässe Kompetenzen der Finma

Geschäftsnummer:

13.4106

Eingereicht von:

Stadler Markus

Einreichungsdatum:

09.12.2013

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Finanzdepartement

Schlagwörter:

Finma; Lösungen; Entwicklung; Bundesrat; Bericht; Bussenkompetenz; Ausweitung; Zwangsmassnahmenkompetenz; Beweismitteln; Erfahrungen; Regulatoren; ücksichtigen

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Gründe für und gegen die Einführung einer Bussenkompetenz und einer Ausweitung der Zwangsmassnahmenkompetenz der Finma bezüglich Beweismitteln darzustellen und allenfalls verhältnismässige gesetzliche Lösungen aufzuzeigen. Diese Lösungen sollen u. a. die Erfahrungen der Finma der letzten Jahre, die internationale Entwicklung bei den Regulatoren und die technologische Entwicklung berücksichtigen.

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Begründung

Beim Vorliegen von Widerhandlungen gegen das Finmag oder eines der Finanzmarktgesetze steht nach schweizerischem Gesetz die Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes und nicht die Verhängung von Sanktionen im Vordergrund. Ausländische Interventionsmodelle sehen das in der Regel anders vor und schrecken u. a. durch die Verhängung sehr hoher Bussen ab. Die schweizerische Rechtsordnung gibt in diesem Sinne der Prophylaxe wenig Gewicht. Die finanziell ausgerichteten Möglichkeiten der Finma beschränken sich unter gewissen Bedingungen auf den Einzug von erzielten Gewinnen oder vermiedenen Verlusten im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen.

Anders als z. B. die Wettbewerbskommission kann die Finma auch keine strafrechtlichen Zwangsmassnahmen, wie Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmen von Beweismitteln, anordnen. Das kann die Arbeit der Finma wesentlich einschränken. Die diesbezügliche Gesetzgebung stammt aus einer Zeit, in der Akten noch aus Papier bestanden, während heute elektronische Geräte, nicht nur der Unternehmungen, sondern auch im Privatbesitz, im selbstverständlichen Einsatz der Arbeitswelt stehen.

Die geltende schweizerische Regelung mag Vor- und Nachteile haben, sie ist aber auch vor dem Hintergrund der jüngeren Erfahrungen sowie der internationalen regulatorischen und technologischen Entwicklung zu sehen.

Mit diesem Postulat soll der Bundesrat prüfen, ob der Finma die angesichts der heutigen Marktpotenziale und der technologischen Entwicklung notwendigen Kompetenzen im Interesse der Finanzmarktstabilität und Gesetzeskonformität zur Verfügung stehen. Die Prüfung einer verhältnismässigen Ausweitung der Beweismittelkompetenz scheint dabei das vorrangige Anliegen zu sein. Das Ziel ist ein nachhaltig starker Finanzplatz. Kein Anliegen dieses Postulates kann es deshalb sein, die laufenden Bemühungen um einen stabilen und gesetzeskonformen Finanzplatz zu bremsen.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.