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Anfrage: Landesausstellung

Geschäftsnummer:

23.3966

Eingereicht von:

-

Einreichungsdatum:

07.07.2023

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Schlagwörter:

Landesausstellung; Projektinitiative; Bundesrat; Rahmenbedingungen; Durchführungsjahr; Verhandlungen; Projektinitiativen; Resultat; Selektionsverfahren; Sommer; Zuschlag;; Finanzierungsabsicht; Minderheit; Kommission; Friedli; Esther; Germann; Stark; Motion

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030 festzulegen. Dies bedingt namentlich:

- für den Fall, dass die laufenden Verhandlungen unter den Projektinitiativen für eine gemeinsame Landesausstellung zu keinem Resultat führen, ein Selektionsverfahren zu definieren, womit spätestens im Sommer 2026 klar ist, welche Projektinitiative den Zuschlag erhält;

- vom Bund per Ende 2026 die entsprechende Finanzierungsabsicht vorliegt;

Eine Minderheit der Kommission (Friedli Esther, Germann, Stark) beantragt, die Motion abzulehnen.

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Begründung

Seit fünf oder mehr Jahren sind vier Initiativen für eine zukünftige Landesausstellung in verschiedenen Regionen der Schweiz aktiv. Bundesrat und Kantone haben am 29. Juni 2022 einmal mehr ihre positive Grundhaltung zum Thema einer neuen Landesausstellung bekräftigt. Wie seit 2016 erstmals vom Seco und anschliessend vom Bundesrat gefordert, wurden diese Projekte «bottom up» entwickelt und werden in den jeweiligen Regionen von der Wirtschaft und der Politik unterstützt, getragen und teilweise substanziell finanziert. Völlig überraschend – und entgegen den bisherigen Äusserungen – hat der Bundesrat am 29. März 2023 entschieden, sich zu einer allfälligen finanziellen Unterstützung einer nächsten Landesausstellung frühestens ab 2028 äussern zu wollen, was einer Sistierung von einzelnen Projekten von fünf Jahren gleichkommt. Die laufenden Vorbereitungsarbeiten dürfen auf keinen Fall unterbrochen werden, wenn nicht bereits jahrelang geleistete Arbeit der Projektorganisationen, der Kantone, der Städte, der Gemeinden und der Wirtschaft vernichtet werden soll, welche in fünf Jahren grossmehrheitlich neu aufgebaut werden müsste. Damit würde die Glaubwürdigkeit einer nächsten Landessausstellung komplett verspielt.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.