Geschäftsnummer: | 20.3341 |
Eingereicht von: | Prelicz-Huber Katharina |
Einreichungsdatum: | 06.05.2020 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Krankentaggeldversicherung; Arbeitnehmende; Betriebe; Arbeitnehmenden; Arbeitnehmer; Versicherungsvorbehalte; Bundesrat; Praxis; Prämien; Fragen; Bundesrat:; Abdeckung; Schweiz; Leistungen; Arbeitnehmerinnen; Situation; Betrieben; Krankentaggeldversicherer; Betriebe/Arbeitnehmende; Prämienabstufungen; Alter; Geschlecht; Gebot; Gleichstellung; Verbot; Diskriminierung; Erachtet; Versicherer |
Dazu stellen sich verschiedene Fragen an den Bundesrat:
1. Wie sieht die Abdeckung der Betriebe mit einer Krankentaggeldversicherung in der Schweiz aus?
2. Mit welchen Leistungen und Kosten können Betriebe und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechnen?
3. Wie ist die Situation in Betrieben gelöst, die keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen haben?
4. Krankentaggeldversicherer können Betriebe/Arbeitnehmende ausschliessen bzw. langdauernde Versicherungsvorbehalte anbringen. Wann und warum?
5. Wie sind die vorhandenen Prämienabstufungen nach Alter und Geschlecht mit dem Gebot der Gleichstellung und dem Verbot der Diskriminierung vereinbar?
6. Erachtet der Bundesrat die Praxis von verschiedenen Versicherer als ethisch vertretbar, Versicherungsvorbehalte gegenüber Arbeitnehmenden mit Krankheiten oder Behinderungen vorzunehmen?
7. Wie könnte gewährleistet werden, dass Arbeitnehmende bei Stellenverlust die Krankentaggeldversicherung individuell zu gleichen Konditionen bzw. Kosten weiterführen könnten?
8. Arbeitgebende sind heute nicht verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden über eine Auflösung oder Sistierung der Krankentaggeldversicherung zu informieren. Ist diese Praxis vereinbar mit der Informationspflicht?
9. Wurden die Prämien der Krankentaggeldversicherung aufgrund der Corona-Virus-Krise erhöht? Wenn ja, wann, bei welchen Versicherungen und in welcher Höhe? Wurde eine unterschiedliche Handhabung oder weitere Veränderungen festgestellt?
10. Welche Vor- und Nachteile hätte ein Obligatorium einer Krankentaggeldversicherung für alle Arbeitnehmenden? Mit welchen gesetzlichen Rahmenbedingungen müsste sie ausgestattet sein?
Zurzeit gibt es in der Schweiz keine obligatorische Krankentaggeldversicherung. Es ist den einzelnen Unternehmen überlassen, bei welcher Versicherung sie sich versichern. Die privaten Versicherer setzen ihre eigenen Bedingungen, wen sie in die Versicherung aufnehmen. So können sie vorbelastete Versicherungsantragsteller*innen ohne Grund ablehnen oder beliebige Versicherungsvorbehalte anbringen. Rechtlich ist dieses Vorgehen zulässig. Leidtragende sind ältere oder chronisch kranke Personen. Die Corona-Krise lässt ahnen, dass sich die Situation verschärfen, die Risikoselektion bzw. die Ungleichbehandlung und die Prämienlast für KMU zunehmen wird. Eine obligatorische Krankentaggeldversicherung mit klaren Regeln könnte Abhilfe schaffen.