Geschäftsnummer: | 25.8001 |
Eingereicht von: | Wyss Sarah |
Einreichungsdatum: | 02.12.2025 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Justiz- und Polizeidepartement |
Schlagwörter: | Bundesrat; Leistungen; Kinder; Jugendhilfe; Kindesschutzmassnahmen; Alter; Schutzmassnahmen; Jugendstrafgesetz |
Wie kann der Bundesrat gewährleisten, dass die ambulanten und stationären Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen ermöglicht werden, bis zum Alter 25 zugänglich sind? (analog den Schutzmassnahmen nach Jugendstrafgesetz).