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Anfrage: Kinderschutz

Geschäftsnummer:

25.8001

Eingereicht von:

Wyss Sarah

Einreichungsdatum:

02.12.2025

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

Justiz- und Polizeidepartement

Schlagwörter:

Bundesrat; Leistungen; Kinder; Jugendhilfe; Kindesschutzmassnahmen; Alter; Schutzmassnahmen; Jugendstrafgesetz

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Eingereichter Text

Wie kann der Bundesrat gewährleisten, dass die ambulanten und stationären Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen ermöglicht werden, bis zum Alter 25 zugänglich sind? (analog den Schutzmassnahmen nach Jugendstrafgesetz).

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.