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Anfrage: Kinderpornografie

Geschäftsnummer:

17.3530

Eingereicht von:

Feri Yvonne

Einreichungsdatum:

15.06.2017

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Justiz- und Polizeidepartement

Schlagwörter:

Kinder; Kindsmissbrauch; Phänomene; Phänomenen; Kinderpornografie; Missbrauch; Streaming; Sexting; Snuff-Filme; Grenzen; Polizeikorps; Daten; Kriminalstatistik; Prozent; Taten; Delikte; Integrität; Wäre; Begehungsformen; Recht; Sexueller; Informations; Kommunikationstechnologien; Medienberichte; Staatsanwaltschaften; Fällen; Ermittlungen; Praxis; Opfer; ünger

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Eingereichter Text

Sexueller Kindsmissbrauch findet heute zunehmend mittels neuer Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) statt. Den sich rasch entwickelnden Phänomenen Kinderpornografie, sexueller Missbrauch über Live Streaming, Sexting, Snuff-Filme usw. sind keine Grenzen gesetzt. Aktuelle Medienberichte zeigen, dass die Staatsanwaltschaften und Polizeikorps mit immer komplexeren Fällen konfrontiert werden und durch die Flut an digitalen Daten bei den Ermittlungen an ihre Grenzen stossen. In der Praxis ist zu beobachten, dass die Kinderpornografie gravierender und die Opfer jünger werden.

Hellfeldstatistiken (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik 2014-2016) verzeichnen einen Anstieg von 16 Prozent im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr bei den angezeigten Straftaten wegen verbotener Pornografie (Art. 197 StGB).

Diese Daten zeigen auch, dass über 70 Prozent der Geschädigten Minderjährige sind. Inwiefern Delikte gegen die sexuelle Integrität mittels des Gebrauchs von ICT verübt werden, wurde bisher in der Schweiz nicht systematisch erhoben. Seit 2017 ist nun für eine Auswahl an Straftaten (darunter die Art. 187, 198, 197 StGB) die Erfassung der Variablen "Tatvorgehen" für die Polizeikorps obligatorisch. Phänomene der Cyberkriminalität sollten also künftig in der polizeilichen Kriminalstatistik ersichtlich werden.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wäre er bereit abzuklären, ob die heute gültigen strafrechtlichen Grundlagen zeitgemäss sind und genügend greifen, um Kinder umfassend vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch durch neue und sich rasch entwickelnde Begehungsformen mittels ICT zu schützen, wie dies das internationale Recht vorgibt?

2. Wäre er bereit, die Rechtsprechung in den Kantonen zu den Delikten gegen die sexuelle Integrität von Kindern in einem Bericht zu vergleichen und dahingehend zu prüfen, ob sie den neuen Phänomenen mittels der sich rasch entwickelnden Begehungsformen (Sexting, Snuff-Filme, sexueller Kindsmissbrauch über Live Streaming, sexueller Kindsmissbrauch im Bereich Kinderhandel usw.) Rechnung tragen und wie sie das tun?

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.