Geschäftsnummer: | 16.3896 |
Eingereicht von: | Stamm Luzi |
Einreichungsdatum: | 30.09.2016 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
Schlagwörter: | Schweiz; Punkt; Organisation; Zusammenarbeit; Interoperabilitätsplattform; Partner; Nato-Staaten; Wales; Punkten; Partnership; Interoperability; Initiative; Nicht-Nato-Staaten; Interoperabilitätsplattform; Organisationen; Nato-Gipfels; Gründung; Partnership; Initiative; Organisationen/Körperschaften; Verhältnis; Inwiefern; Zweck; Ziele; Nato-Streitkräften |
Im September 2014 in Wales wurde am Ende des Nato-Gipfels eine Erklärung mit 113 Punkten verabschiedet. Im Punkt 88 geht es um die Gründung der Partnership Interoperability Initiative (IIP), die auch 5 Nicht-Nato-Staaten umfasst, und der Interoperabilitätsplattform (IP), an der insgesamt 24 (oder 25?) Nicht-Nato-Staaten angeschlossen sind, offenbar auch die Schweiz.
1. Sind die "Partnership Interoperability Initiative" und die "Interoperabilitätsplattform" zwei eigenständige, verschiedene Organisationen/Körperschaften? Falls ja, in welchem Verhältnis stehen sie zueinander? Inwiefern sind sie in bereits bestehende Organisationen eingegliedert (z. B. Nato oder PfP)?
2. Welches ist der Zweck dieser Organisation(en)? Ist es richtig, dass eines der Ziele darin besteht, dass die Partner - also auch die Schweiz - fähig sein müssen, mit Nato-Streitkräften zu operieren? Geht es darum, Ausbildung, Waffengattungen und Strategie der Nato anzupassen? Wie ist sichergestellt, dass die offenbar geplante Zusammenarbeit auf Freiwilligkeit - von Fall zu Fall - basiert, nicht auf direktem oder indirektem Zwang?
3. Gemäss dem vorliegenden Text wird es bei der Zusammenarbeit offenbar weitreichendere Kooperationen als bisher geben ("deeper access to cooperation on interoperability issues"). Inwieweit beabsichtigt die Schweiz, die Zusammenarbeit mit der Nato zu vertiefen?
4. Wer hat - von Schweizer Seite her - diese engere Zusammenarbeit gewünscht? Hat unser Land in diesem Zusammenhang irgendeinen Vertrag (oder allenfalls eine Absichtserklärung o. Ä.) unterzeichnet? Falls ja, was ist der genaue Inhalt?
5. Wer nimmt vonseiten der Schweiz künftig an den Treffen dieser Organisation(en) teil? Wie oft - und in welchem Rahmen - finden diese Treffen statt? Was wird seitens der Schweiz an "manpower" aufgewendet? Wie hoch sind die diesbezüglichen Kosten zu veranschlagen?
6. Im erwähnten Papier der Nato ("Wales Summit Declaration"; mit dem erwähnten Punkt 88) wird Russland in verschiedenen Punkten gerügt, auch der Syrien-Konflikt wird erwähnt und als Bedrohung für die Nato-Staaten definiert. Die Nato will dabei die Situation "genauer beobachten und prüfen", welche Optionen ihr zur Verfügung sehen. Ist die "Interoperabilitätsplattform" Teil dieses Mechanismus, diese Länder zu überprüfen? Sind damit nicht Konflikte mit der traditionellen Neutralitätsrolle der Schweiz möglich?