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Anfrage: Holzaschen

Geschäftsnummer:

24.4032

Eingereicht von:

Wandfluh Ernst

Einreichungsdatum:

26.09.2024

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Schlagwörter:

Bundesrat; Holzaschen; Arten; Zukunft; Verwertungspfade; Zweck; Abfallverordnung; Filteraschen; Verbrennung; Altholz; Kantonen; Deponieraum; Verfügung

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass alle Arten von Holzaschen auch in Zukunft solange deponiert werden können, bis sinnvolle Verwertungspfade verfügbar sind. Zu diesem Zweck ist die Abfallverordnung VVEA für Filteraschen aus der Verbrennung von Altholz entsprechend anzupassen. Zudem soll der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen dafür sorgen, dass für alle Holzaschen genügend Deponieraum zur Verfügung gestellt wird. 

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Begründung

Bund, Kantone und andere Stellen fördern seit vielen Jahren die Nutzung der einheimischen, CO2-neutralen und erneuerbaren Holzenergie als Beitrag zur Versorgungssicherheit unseres Landes mit Wärme und Strom im Winter. Bei der Verbrennung von Holz entstehen Holzaschen. Jedes Jahr fallen in den hiesigen Holzfeuerungen etwa 75'000 Tonnen Aschen an. Etwa 10'000 Tonnen davon stammen aus den Feinstaubfiltern von grossen Altholzfeuerungen und -Kraftwerken, welche nicht naturbelassenes Holz nutzen. Diese Altholz-Filteraschen dürfen nur noch bis Ende 2025 auf den beiden Deponien Typ D und E abgelagert werden. Ab 2026 sind sie stofflich oder energetisch zu verwerten (zum Beispiel Rückgewinnung der Schwermetalle). Alle bisherigen Anstrengungen haben gezeigt, dass die Verwertung von Altholz-Filteraschen nur mit einem sowohl ökologisch wie ökonomisch sehr ungünstigen Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag möglich ist und nicht dem Stand der Technik entspricht.

Für Holzaschen aus kleinen Feuerungen in Privathaushalten empfiehlt das BAFU die Entsorgung mit dem Hauskehricht in Kehrichtverbrennungsanlagen. Grössere Schnitzel- und Pelletfeuerungen in Industrie und Gewerbe, welche naturbelassenes Wald- und Restholz verbrennen, können zwar ohne zeitliche Begrenzung ebenfalls auf den Deponien Typ D und E abgelagert werden. Allerdings nimmt die Anzahl derjenigen Deponien, welche Holzaschen annehmen, stetig und stark ab. Und obwohl sich hier erste, vielversprechende Verwertungspfade in der Baustoffindustrie abzeichnen, ist zu befürchten, dass in Bälde die Aschenentsorger vor geschlossenen Deponien stehen und nicht mehr wissen, wohin sie mit den Holzaschen fahren sollen.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.