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Anfrage: Entsendegesetz

Geschäftsnummer:

22.7006

Eingereicht von:

Schneeberger Daniela

Einreichungsdatum:

28.02.2022

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Schlagwörter:

Mindestlohn; Kanton; BGE-Urteil; Neuenburg; Kantonen; Kompetenz; Anwendungsbereich; Mindestlohngesetzen; Entsandte; Erachtet; Bundesrat; Mindestlöhne; Stufe; Entsendegesetz; Arbeitnehmende; Adressaten; Massnahme; Geltungsbereich

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Eingereichter Text

Mit dem BGE-Urteil zum Mindestlohn im Kanton Neuenburg wurde den Kantonen nicht zugleich die Kompetenz zugesprochen, den Anwendungsbereich von Mindestlohngesetzen auf Entsandte auszuweiten.

Erachtet es der Bundesrat nicht weiterhin als rechtlich problematisch, Mindestlöhne auf Stufe Entsendegesetz zu regeln, obwohl er selbst festhielt, dass "entsandte Arbeitnehmende grundsätzlich keine Adressaten dieser kantonalen sozialpolitischen Massnahme sind, zumal sie nicht im geographischen Geltungsbereich wohnen"?

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.