Geschäftsnummer: | 22.7006 |
Eingereicht von: | Schneeberger Daniela |
Einreichungsdatum: | 28.02.2022 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung |
Schlagwörter: | Mindestlohn; Kanton; BGE-Urteil; Neuenburg; Kantonen; Kompetenz; Anwendungsbereich; Mindestlohngesetzen; Entsandte; Erachtet; Bundesrat; Mindestlöhne; Stufe; Entsendegesetz; Arbeitnehmende; Adressaten; Massnahme; Geltungsbereich |
Mit dem BGE-Urteil zum Mindestlohn im Kanton Neuenburg wurde den Kantonen nicht zugleich die Kompetenz zugesprochen, den Anwendungsbereich von Mindestlohngesetzen auf Entsandte auszuweiten.
Erachtet es der Bundesrat nicht weiterhin als rechtlich problematisch, Mindestlöhne auf Stufe Entsendegesetz zu regeln, obwohl er selbst festhielt, dass "entsandte Arbeitnehmende grundsätzlich keine Adressaten dieser kantonalen sozialpolitischen Massnahme sind, zumal sie nicht im geographischen Geltungsbereich wohnen"?