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Anfrage: Mögliche Auswirkungen des transeuropäischen Verkehrsnetzes auf die verkehrsmässige Anbindung der Schweiz

Geschäftsnummer:

13.4188

Eingereicht von:

Engler Stefan

Einreichungsdatum:

12.12.2013

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Schlagwörter:

Korridor; TEN-V; Schweiz; Mittelmeer; Verkehrsinfrastruktur; Kommission; Korridoren; EU-Kommission; Anbindung; Alpengebiets; Bundesrat; Strasse; Nord-Süd-Korridoren; Rhein-Alpen-Korridor; Infrastrukturpolitik; Hauptkorridore; Europa; Oktober; Absicht; Verkehrsinfrastrukturen; Verkehrsnetz; Einschätzung; Bundesrates; Bestrebungen; Besonderen; Verkehrsachsen; Standortattraktivität

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Eingereichter Text

Am 17. Oktober 2013 verkündete die EU-Kommission ihre Absicht, die Verkehrsinfrastrukturen zu einem transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) umzugestalten. Es interessiert, die Einschätzung des Bundesrates zu erfahren, inwieweit die genannten Bestrebungen in der EU geeignet sind, die Anbindung der Schweiz generell und des Alpengebiets im Besonderen an die internationalen Verkehrsachsen und damit die Standortattraktivität zu gefährden.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Was für mögliche Auswirkungen auf die Erreichbarkeit und Anbindung der Schweiz generell und des Alpengebiets im Speziellen sind von der EU-Infrastrukturpolitik, namentlich dem TEN-V, zu erwarten?

2. Was für Konsequenzen sind für die schweizerische Verkehrsinfrastruktur- und die Verkehrspolitik (Bahn, Strasse, Luftfahrt) daraus zu ziehen?

3. Droht der Schweiz das Risiko, künftig umfahren zu werden?

4. Als Teil des TEN-V auf den Nord-Süd-Korridoren, insbesondere dem Rhein-Alpen-Korridor, ist schweizerisches Hoheitsgebiet betroffen. Ergeben sich daraus für die Schweiz Sachzwänge oder im besseren Falle Opportunitäten?

Die Europäische Kommission setzt in der Infrastrukturpolitik künftig auf neun Hauptkorridore, die das Verkehrsrückgrat im EU-Binnenmarkt bilden sollen. Das derzeitige Mosaik aus Strassen, Schienenwegen, Flughäfen und Wasserstrassen in Europa soll zu einem einheitlichen TEN-V verknüpft werden.

Das Kernverkehrsnetz der neun Hauptkorridore soll sich aus zwei Nord-Süd-Korridoren, drei in Ost-West-Richtung und vier diagonal verlaufenden Korridoren zusammensetzen. Den Plänen zufolge soll es bis 2030 vollendet werden. Zubringerstrassen auf regionaler und nationaler Ebene sollen es ergänzen. Bis 2050 strebt die EU-Kommission schrittweise an, dass "die allermeisten Bürger und Unternehmen in Europa nicht weiter als 30 Minuten von diesem Zubringernetz entfernt sind". Um die Ziele zu verwirklichen, wird der EU-Haushalt für Verkehrsinfrastruktur im Zeitraum 2014 bis 2020 auf 26 Milliarden Euro verdreifacht. Diese Summe soll der Anschubfinanzierung dienen und weitere Investitionen der Mitgliedstaaten anstossen.

Die neun Hauptverbindungen sind: Ostsee-Adria-Korridor, Nord-Ostsee-Korridor, Mittelmeerkorridor, Korridor Orient-östliches Mittelmeer, Korridor Skandinavien-Mittelmeer, Rhein-Alpen-Korridor, Atlantik-Korridor, Nordsee-Mittelmeer-Korridor und Rhein-Donau-Korridor.

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.