Geschäftsnummer: | 18.3880 |
Eingereicht von: | Feri Yvonne |
Einreichungsdatum: | 26.09.2018 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Bundesrat; Monitoring; Prävention; Bekämpfung; Armut; Entwicklungen; Massnahmen; Akteure; Kantone; Gemeinden; Entscheidungen |
Der Bundesrat wird beauftragt, ein schweizerisches Monitoring zur Prävention und Bekämpfung der Armut einzurichten. Dieses zeigt neue Entwicklungen auf und evaluiert Massnahmen. Es liefert steuerungsrelevantes Wissen für die beteiligten Akteure (Kantone, Gemeinden, Bund) und leistet einen wesentlichen Beitrag zu effizienten und wirkungsvollen armutspolitischen Entscheidungen.
In seiner Antwort auf die Motion 17.3567 verlieh der Bundesrat seiner Meinung Ausdruck, dass die Prävention und Bekämpfung von Armut "von besonderer Bedeutung ist, insbesondere im Hinblick auf deren weitreichende Folgen für die ganze Gesellschaft". Seine Ablehnung einer schweizerischen Armutsbeobachtungsstelle begründete er allein damit, dass er den Ergebnissen des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut (NAP) nicht vorgreifen wolle.
Der Bericht des Bundesrates zu diesem Programm liegt mittlerweile vor. Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, dass es in der Schweiz bisher kein systematisches und umfassendes Bild über die Armut in ihren verschiedenen Dimensionen und mit dazugehörigen Massnahmen gibt und dass sich angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen und des fortschreitenden, schnellen Strukturwandels der Wirtschaft ein solches Monitoring aufdrängt, um den zuständigen Akteuren (Kantonen, Gemeinden und Bund) handlungsrelevantes Wissen für die Bekämpfung und Prävention von Armut zur Verfügung zu stellen. Zudem wurden im Rahmen des NAP die konzeptionellen Grundlagen für ein Armutsmonitoring erarbeitet.
Armut ist die grösste gesellschaftliche sozialpolitische Herausforderung der kommenden Jahre. Mehr als 600 000 Menschen sind in der Schweiz von Armut betroffen, weitere 600 000 leben in prekären Verhältnissen knapp oberhalb der Armutsgrenze. Das NAP kommt zum Schluss, dass keine Staatsebene alleine eine erfolgreiche Armutspolitik betreiben kann. Mit der Einrichtung eines Armutsmonitorings kann der Bund einen Beitrag leisten, damit die zuständigen Akteure über die nötige Basis für die gezielte Weiterentwicklung und Anpassung von bestehenden Massnahmen der Armutsprävention verfügen.