E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 999OR from 2023

Art. 999 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 999 9. Liability of the drawer

1 The drawer is liable for the acceptance and payment of the bill of exchange.

2 He may disclaim liability for acceptance; any comment whereby he disclaims liability for payment is deemed unwritten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
118 III 24Wechselbetreibung (Art. 178 SchKG; Art. 991 OR). Der Einwand, es fehle an einem Wechselprotest, führt zu einer materiellrechtlichen Frage, die vom Rechtsöffnungsrichter zu beurteilen ist. Der Betreibungsbeamte und in gleicher Weise die Aufsichtsbehörden über Schuldbetreibung und Konkurs haben demgegenüber nur zu prüfen, ob die eingereichte Forderungsurkunde alle wesentlichen Erfordernisse eines Wechsels erfüllt und eine wechselmässige Verpflichtung des Schuldners begründet. Konkurs;Schuldbetreibung; Urteil; Schuldbetreibungs; Konkurskammer; Wechselbetreibung; Forderungsurkunde; Protest; Aussteller; Bundesgerichts; Rekurs; Wechselmässig; Gezogen; Betreibungsbeamte; Liegenden; Wechsels; Zahlung; Bezogener; Verpflichtung; Wechselmässige; Schuldner; Beurteilen; Protesturkunde; Verpflichtet; Erwägungen; Elemente; Urteils; Feststellung; Einwand
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz